Landgericht Chemnitz Nachbarschaftsstreit, weil Honigbienen Garten als Toilette benutzen
Hauptinhalt
06. Mai 2024, 16:28 Uhr
Die Klage von Gartenbesitzern in Niederwiesa im Kreis Mittelsachsen gegen eine Imkerin hat mit einem Vergleich geendet. Die beteiligten Nachbarn haben sich gütlich geeinigt, sagte eine Sprecherin des Landgerichts in Chemnitz MDR SACHSEN. Demnach verpflichtet sich die Imkerin, ihre Bienenzucht einzuschränken mit nur noch halb so vielen Bienenstöcken: statt zehn nur noch fünf. Im Gegenzug müssten die Nachbarn künftig die Hinterlassenschaften der geschützten Insekten erdulden.
Nachbarn genervt von Bienenkot an Haus und Markise
In dem Streit hatte ein Ehepaar eine benachbarte Imkerin verklagt. Sie warfen ihr laut Gericht vor, dass die Bienen ihren Garten beim Überflug mit Kot verunreinigen. Davon betroffen seien ein Markisentuch, die weiße Hausfassade und der Giebel sowie Auto, Garagentor, Fenster und Fliesen auf der Terrasse. Das Ehepaar bezifferte den Schaden auf 10.000 Euro und verlangte Schadensersatz. Der war mit dem Vergleich aber vom Tisch.
Bei sogenannten Reinigungsflügen schwärmen die Honigbienen im Frühjahr erstmals nach der Überwinterung aus und holen ihren Toilettengang draußen in der Natur nach. Wie die Kleingarten-Internetseite gartenbund.de mitteilt, sind Bienenverunreinigungen zu dulden, wenn sie ohne großen Aufwand zu reinigen sind.
MDR (dst/wim)/mina
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 06. Mai 2024 | 13:30 Uhr