Haftschicksale Karl Wilhelm Fricke und seine Entführung in die DDR
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08. Dezember 2009, 09:05 Uhr
1955 wurde der West-Journalist von einem Agentenpärchen betäubt und nach Ost-Berlin verschleppt. Monate lang wurde er von der Staatssicherheit verhört und letztendlich zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt.
Karl Wilhelm Fricke arbeitete Anfang der 50er-Jahre in West-Berlin für verschiedene Zeitungen. Sein Spezialgebiet: Unrecht in der DDR. Als er dann auch noch zu Mielkes Beteiligung an einem Doppelmord im Jahre 1931 recherchierte, schlug die Stasi zu: Es wurden Pläne zu seiner Entführung in den Osten entwickelt, Agenten zur Überwachung und Durchführung der Verschleppung platziert. Erich Mielke persönlich unterzeichnete den Haftbefehl.
Betäubt und nach Ost-Berlin verschleppt
Am 1. April 1955 wurde Fricke von einem Agentenpärchen betäubt und nach Ost-Berlin verschleppt. Danach wurde er im Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit in Berlin-Hohenschönhausen monatelang verhört. Frickes geheimes Gerichtsverfahren wurde mit dem ZK der SED abgestimmt. Anfangs votierte die Partei für 15 Jahre Zuchthaus wegen feindlicher Agententätigkeit. In die Zeit der Verfahrensvorbereitung fiel allerdings die Entstalinisierungsdebatte in der DDR. Dies führte auch zu neuerlichen Diskussionen über das Schicksal Frickes. So gab sich das ZK der SED am Ende mit einer Strafe in Höhe von vier Jahren Zuchthaus für den West-Journalisten zufrieden.
Zeitweilig jegliche Hoffnung verloren
Fricke gehörte zu den ersten 126 Häftlingen , die nach Bautzen II, in das neu errichtete Gefängnis für politische Gefangene, gebracht wurden. Dort traf er später auch Wolfgang Harich, Erich Loest und Walter Janka. In den ersten langen Monaten kompletter Isolation verlor er zeitweilig jede Hoffnung auf eine persönliche Zukunft:
Ich habe solche Stunden natürlich durchlebt und durchlitten. Ich habe sogar einen Selbstmordversuch unternommen, weil ich zunächst einmal von der Überlegung ausging, dass ich nach meiner Entführung kaum jemals die Chance haben könnte, wieder entlassen zu werden und nach West-Berlin zurückkehren zu können.
Seine Mutter und seine Verlobte hatten anderthalb Jahre lang keinerlei Lebenszeichen von ihm. Erst dann wurden sie knapp vom Ost-Berliner Rechtsanwalt Friedrich Wolf darüber informiert, dass Fricke in Bautzen inhaftiert sei, sie könnten ihm schreiben. Fricke saß die gesamte Zeit in Einzelhaft, als einziges Privileg erhielt er Papier und Bleistift auf die Zelle. 1959 wurde er entlassen und durfte in die Bundesrepublik ausreisen.