Polen Verfassungsgericht mit neuer Leitung
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21. Dezember 2016, 16:00 Uhr
Das polnische Verfassungsgericht hat eine neue Vorsitzende. Präsident Andrzej Duda übertrug dieses Amt der PiS-nahen Richterin Julia Przyłębska.
Julia Przyłębska ist mit dem polnischen Diplomaten und derzeitigen Botschafter in Deutschland, Andrzej Przyłębski, verheiratet. Sie hat an der Universität Posen Jura studiert und war in den 1980er-Jahren als Richterin an einem Bezirks- und später Wojewodschaftsgericht tätig. 1998 gab sie den Richterberuf auf und folgte ihrem Mann, der damals zum Botschaftsrat ernannt wurde, nach Deutschland. Später war auch sie als Diplomatin in Köln und Berlin tätig. Unter anderem war sie für Kontakte mit der Stasiunterlagenbehörde zuständig. Außerdem setzte sie sich erfolglos dafür ein, dass die polnischen Einwanderer in Deutschland den Status einer nationalen Minderheit bekommen. Ihre Kinder gingen in dieser Zeit auf deutsche Schulen.
Erst 2007 kehrte Przyłębska nach Polen und auf den Richterstuhl zurück. Im Dezember 2015 wurde sie von der nationalkonservativen PiS-Mehrheit im Parlament zur Verfassungsrichterin gewählt. Sie gilt als eine der zentralen Figuren bei der "Übernahme" dieses Organs durch die PiS-Partei. Mehrfach kritisierte sie ihren Amtsvorgänger Andrzej Rzepliński. Außerdem blieb sie wichtigen Sitzungen fern – offiziell krankheitsbedingt, nach Ansicht der Kritiker wollte sie damit aber wichtige Entscheidungen torpedieren, die nicht im Sinne der PiS-Partei ausfallen würden.
Wegen der anhaltenden Querelen um das Verfassungsgericht führt die EU-Kommission ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen. Die polnische Regierung erkannt einige Urteile des Verfassungsgerichts nicht an und hat mehrfach Gesetze durchs Parlament gebracht, die nach Ansicht der Kritiker die Unabhängigkeit dieses Organs einschränken sollen.