Ein Pegelstandsanzeiger in einem Hochwasser führenden Fluss, dazu der Schriftzug "Hochwasser – Pegel & Warnungen"
Bildrechte: MDR/ Imago/ STAR-MEDIA

Naturgefahren Aktuelle Pegelstände und Hochwasserwarnungen

12. September 2024, 13:26 Uhr

Im Zuge des Klimawandels sind Extremwetter-Ereignisse auch in Mitteldeutschland häufiger geworden. Eine Übersicht zu den Pegelständen der Flüsse und Hochwasserwarnungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

MDR AKTUELL Mitarbeiter Piet Felber-Howitz
Bildrechte: MDR/punctum.Fotografie/Alexander Schmidt

Achtung Für lokale Überschwemmungen und Über­flutungen durch örtlich begrenzten Starkregen aufgrund von Gewittern können keine genauen Warnungen und Prognosen erstellt werden. Vor Gewitter-/Unwettergefahr mit potenziell erheblichen Regenmengen warnt der Deutsche Wetterdienst.

Pegelstände

Hochwasserwarnungen und Pegelstände: Haftungsausschluss & Beta-Betrieb

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Die Übersichten laufen im Beta-Betrieb. Sollten Ihnen Fehler auffallen oder Sie Fragen haben, schreiben Sie uns unter aktuell-online-recherche@mdr.de.

Das Messen von Pegelständen und die Herausgabe von Hochwasserwarnungen liegen in der Verantwortung der Bundesländer. Da Naturgefahren jedoch keine Rücksicht auf Ländergrenzen nehmen, gibt es auch im Bereich des Hochwasserschutzes Kooperation und gemeinsame Angebote. Eines davon ist das Länderübergreifende Hochwasserportal (LHP), das Daten zu Flusspegelständen und Hochwasserwarnungen bündelt.

Im LHP gibt es fünf Stufen, in denen die aktuelle Situation an den Pegeln klassifiziert wird: Kein Hochwasser, Kleines Hochwasser, Mittleres Hochwasser, Großes Hochwasser und Sehr Großes Hochwasser. In den Ländern können die vier Stufen, ab denen Hochwasser herrscht (Klein bis Sehr Groß), jeweils anders benannt und die möglichen Folgen und Ableitungen aus ihnen unterschiedlich detailliert festgeschrieben sein.

Sachsen

  • Kleines Hochwasser: Alarmstufe 1 (Meldebeginn, "Beginnende Ausuferung") – ständige Beobachtung von Hochwassersituation und meteorologischer Lage, Meldewege und technische Einsatzbereitschaft sind zu prüfen
  • Mittleres Hochwasser: Alarmstufe 2 (Kontrolldienst, "Beginnende Überflutung") – zuständige Einsatzkräfte werden informiert, Einsatzbereitschaft wird hergestellt, laufende Kontrolle von Gewässern und Schutzanlagen, Vorbereitung von Abwehr- und Evakuierungsmaßnahmen)
  • Großes Hochwasser: Alarmstufe 3 (Wachdienst, "Überschwemmung bebauter Bereiche und Infrastruktur") – vorbeugende Sicherung von Gefahrenstellen, Einrichtung von Einsatzstäben, Bereitstellung von Hochwasserschutzmaterialien und einsatzbereiter Kräfte, Beginn der aktiven Hochwasserbekämpfung
  • Sehr Großes Hochwasser: Alarmstufe 4 (Hochwasserabwehr, "Gefahr für Leib und Leben") – aktive Bekämpfung von Gefahren für das Leben, die Gesundheit, die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen sowie von Gefahren für bedeutende Sachwerte

Die Alarmstufen werden nach der Lage am Pegel von der jeweiligen "Unteren Wasserbehörde" ausgerufen, das sind die Kreise und Kreisfreien Städte. Zuständig für die Warnung der Bevölkerung und die Durchführung von Abwehrmaßnahmen sind die Kommunen, die entsprechende Alarm- und Einsatzpläne vorhalten.

Sachsen-Anhalt

  • Kleines Hochwasser: Alarmstufe 1 (Meldebeginn, "stellenweise kleinere Ausuferungen") – noch keine Gefährdung der Anlieger, erhöhte Wachsamkeit
  • Mittleres Hochwasser: Alarmstufe 2 (Kontrolldienst, ggf. "Ausuferungen bis an Deichfuß") – Kontrolle von Gewässern, gefährdeten Anlagen und Objekten sowie der Ausuferungsbereiche, Beseitigung von Abflusshindernissen
  • Großes Hochwasser: Alarmstufe 3 (Wachdienst, "Überflutung einzelner Grundstücke, Straßen, Keller") – ständiger Wachdienst auf Deichen durch Wasserwehren, vorbeugende Sicherungsmaßnahmen, Beseitigung örtlicher Gefährdungen und Schäden, Beginnende Deichverteidigung, Auslagerung von Hochwasserbekämpfungsmaterial
  • Sehr Großes Hochwasser: Alarmstufe 4 (Hochwasserabwehr, "Überflutung größerer Flächen, unmittelbare Gefahr") – Standsicherheit von Deichen gefährdet, Gefahr der Deichüberströmung, Abwehrmaßnahmen von Deichverteidigung bis zur Evakuierung von Mensch und Tier

Die Alarmstufen werden von der Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) unter Berücksichtigung der Pegel des Landes und der Nachbarländer sowie der Wetter-Prognosen ausgerufen. Bei unvorhersehbaren lokalen Ereignissen können auch die Kreisfreien Städte oder Landkreise Alarmstufe 4 ausrufen.

Thüringen

Für die Thüringer Hochwassermeldepegel gilt ein vierstufiges Grenzwertsystem, das sich auf den Wasserstand bezieht. Es umfasst den Meldebeginn als Vorwarnstufe für ein sich anbahnendes Hochwasser sowie die Hochwasser-Meldestufen 1 (Mittleres Hochwasser), 2 (Großes Hochwasser) und 3 (Sehr großes Hochwasser). In Abhängigkeit von der Entwicklung des Abflussgeschehens mit Erreichen bzw. Überschreiten von Meldestufen an den Pegeln können für die Landkreise/kreisfreie Städte (korrespondierende) Hochwasser-Alarmstufen ausgelöst werden, welche der Einleitung und Durchführung von Maßnahmen der Hochwasserabwehr und des Katastrophenschutzes an den betroffenen Gewässerabschnitten dienen:

Alarmstufe 1: Kontrolldienst an wasserwirtschaftlichen Anlagen, Brücken, Durchlässen und sonstigen Gefährdungspunkten,
Alarmstufe 2: ständiger Wachdienst an wasserwirtschaftlichen Anlagen und Kontrolldienst an Brücken, Durchlässen und sonstigen Gefährdungspunkten,
Alarmstufe 3: Hochwasserabwehr.

Die Auslösung und Aufhebung der Alarmstufen 1 und 2 hat laut Verordnung der Präsident des Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vorzunehmen (TLUBN). Gleichzeitig müssen die zentralen Leitstellen der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte informiert werden. Die Alarmstufe 3 wird auf Vorschlag des Präsidenten des TLUBN durch den für den Hochwassermelde- und -warndienst zuständigen Minister ausgelöst.

LHWZ/HVZ/TULBN/LHP(pfh)

Mehr aus Panorama

Nachrichten

Fotocollage mit Video
Bildrechte: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka, picture alliance/dpa | /Frank Rumpenhorst, MDR/Philipp Brendel , IMAGO/Newscom / GDA, IMAGO/Middle East Images, IMAGO / photothek, picture alliance/dpa | Frank Hammerschmidt, IMAGO/Middle East Images

Mehr aus Deutschland

Ein Auto, mit dem ein Täter in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg gefahren sein soll, steht mit offenen Türen in der Nähe des Tatorts.
Ein Auto, mit dem ein Täter in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg gefahren sein soll, steht mit offenen Türen in der Nähe des Tatorts. Bildrechte: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
Standbild von einem Video zeigt Einsatzkräfte von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei im Einsatz auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg. Auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg ist ein Autofahrer in eine Menschengruppe gefahren. 3 min
Bildrechte: picture alliance/dpa | Thomas Schulz
3 min 21.12.2024 | 09:26 Uhr

Nach den Geschehnissen in Magdeburg fassen wir in einem MDR AKTUELL Live zusammen, was über die Umstände der Tat und den Täter bekannt ist.

MDR aktuell Sa 21.12.2024 00:40Uhr 03:20 min

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Video