Aufgaben des MDR-Rundfunkrates Umgang mit Hinweisen und Anmerkungen zu den MDR-Angeboten
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02. Mai 2024, 18:07 Uhr
Hier finden Sie Informationen darüber, wie der MDR-Rundfunkrat mit Hinweisen und Anmerkungen zu den MDR-Angeboten umgeht. Der Umgang mit diesen ist im MDR-Staatsvertrag und in der MDR-Satzung geregelt.
Fragen, Anmerkungen und Meinungen zu den Angeboten des MDR
Haben Sie Fragen, Anmerkungen, Lob oder Kritik zu einem konkreten Angebot des MDR, dem MDR selbst oder Anregungen bzw. Kommentare zum Programm im Fernsehen, Radio oder Online? Dann wenden Sie sich bitte an den MDR-Publikumsservice.
Beschwerden an den Intendanten
Sie möchten Ihre Beschwerde zu einem Angebot an den Intendanten richten? Diese Beschwerden können gemäß § 13 MDR-Staatsvertrag per E-Mail, Kontaktformular, Fax oder postalisch über den MDR-Publikumsservice eingereicht werden.
Beschwerden an den Rundfunkrat
Sie sehen durch ein Angebot (Fernsehen, Hörfunk, Online-Angebot) den Auftrag (§ 6 MDR-Staatsvertrag) oder die Angebotsgrundsätze (§ 8 MDR-Staatsvertrag) verletzt? Dann haben Sie die Möglichkeit sich an den Rundfunkrat mittels förmlicher Programmbeschwerde zu wenden. Das Verfahren dafür ist in der MDR-Satzung in Artikel 18 geregelt.
Für diese Fälle ist der MDR-Rundfunkrat nicht zuständig
Folgende Voraussetzungen sind bei Beschwerden zu beachten:
Die Eröffnung eines förmlichen Beschwerdeverfahrens setzt voraus, dass die in Artikel 18 MDR-Satzung geregelten Voraussetzungen eingehalten werden. Eine förmliche Beschwerde muss sich u.a. in Textform auf ein konkretes und bereits durch den MDR veröffentlichtes Angebot, beispielsweise eine ausgestrahlte Sendung oder eine Online-Seite beziehen und begründet darlegen, gegen welche Bestimmung des Auftrags (§ 6 MDR-Staatsvertrag) oder die Angebotsgrundsätze (§ 8 MDR-Staatsvertrag) ein Verstoß angenommen wird.
Kontakt zur Einreichung einer Beschwerde an den MDR-Rundfunkrat
Förmliche Beschwerden können über nachfolgende Kontaktdaten eingereicht werden. Bitte beachten Sie die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für förmliche Beschwerden.
Was passiert mit Ihrer Beschwerde?
Das mehrstufige Beschwerdeverfahren im MDR-Rundfunkrat ist im Artikel 18 Abs. 2 bis 4 der MDR-Satzung geregelt und erfolgt grundsätzlich nach diesem Ablaufverfahren: