Ein Dokument wird mit einem Kugelschreiber unterschrieben
Bildrechte: Colourbox.de

Struktur Aufgaben und Mitglieder der Landesgruppen des MDR-Rundfunkrates

02. Dezember 2024, 12:53 Uhr

Der MDR-Rundfunkrat gliedert sich in drei Landesgruppen. Diese überwachen die Einhaltung der für die Angebote geltenden Grundsätze soweit diese von der Direktorin oder vom Direktor des jeweiligen Landesfunkhauses verantwortet werden.

Um die Gliederung des Sendegebietes in drei Länder angemessen zu berücksichtigen, wurde im Staatsvertrag festgelegt, dass der MDR Landesprogramme für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen veranstaltet.

Der Rundfunkrat gliedert sich daher in drei Landesgruppen. Jede Landesgruppe führt unter Vorsitz eines von ihr gewählten Mitgliedes mindestens einmal im Vierteljahr eine Sitzung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch.

Die Landesgruppen überwachen die Einhaltung der für die Angebote geltenden Grundsätze soweit diese von der Direktorin oder vom Direktor des jeweiligen Landesfunkhauses verantwortet werden.

Mitglieder der Landesgruppe Sachsen

Manfred Böhme (Vorsitzender)
Markus Schlimbach (stellv. Vorsitzender)
Dietrich Bauer
Antje Feiks
Matthias Forßbohm
Ulrich Franzen
Nina Gbur
Henry Graichen
Heiko Hilker
Klaus Klötzner
Regina Kraushaar
Dr. Friedrich Kühn
Frank Nemetz
Andreas Nowak
Dirk Panter
Dr. Gerhart Pasch
Kanwal Sethi
Sarah Sieber
Bernhard Ziesch
Steffi Schikor (Vorsitzende)
Siegfried Borgwardt (stellv. Vorsitzender)
Katrin Beberhold
Mathias Fangohr
Stefan Gebhardt
Oliver Greie
Wolfgang Großkopf
Iris Herfurth
Guido Kosmehl
Marco Langhof
Christoph Maier 
Hagen Mauer
Stephan Rether 
Michael Ziche
Dr. Tamara Zieschang
Christhard Wagner (Vorsitzender)
Frank Schönborn (stellv. Vorsitzender)
Wolfgang Eisenberg
Monika Funk
Ron Hoffmann
Alexandra Kehr
Malte Krückels
Joachim Leibiger
Thomas Malcherek
Katja Mitteldorf
Kai Ostermann
Beatrice Sauerbrey
Sebastian Scholz
Prof. Dr. Mario Voigt
Sandro Witt

Die Grundlagen für die Zuständigkeiten und die Arbeitsweise der Landesgruppen ergeben sich aus den Regelungen des MDR-Staatsvertrages sowie der MDR-Satzung.