Paragraf 219a Bundestag streicht Werbeverbot für Abtreibungen

24. Juni 2022, 13:22 Uhr

Der Bundestag hat den das umstrittene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Freitag für den Entwurf der Ampel-Koalition, den Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Der Bundestag hat das Werbeverbot für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Der Entwurf der Regierung wurde von der Linken unterstützt. Anträge der Unionsfraktion aus CDU und CSU sowie der AfD zum Erhalt des Paragrafen 219a StGB fanden keine Mehrheit.

In der Vergangenheit waren immer wieder Ärztinnen und Ärzte verurteilt worden, die darüber informierten, das und wie sie Abtreibungen vornehmen. Der Bundestagsbeschluss sieht nun auch vor, dass seit dem 3. Oktober 1990 auf Basis des Paragrafen ergangene die Urteile, aufgehoben werden.

Buschmann: "Aus der Zeit gefallen"

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete die bisherige Regelung als "absurd und aus der Zeit gefallen". Jede Verurteilung sei eine zu viel gewesen. "Heute ist ein großartiger Tag," sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Sie betonte aber, dass auch weiter über die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen gesprochen werden müsse.

Die Linke begrüßte das Ende des Werbeverbots für Abtreibungen. Auch die Vize-Fraktionschefin im Thüringer Landtag, Karola Stange, sagte jedoch, der Beschluss gehe nicht weit genug. Erst mit der Streichung des Paragrafen 218 StGB werde ein Schwangerschaftsabbruch auch entkriminalisiert.

Kritik von Union und AfD

Union und AfD äußerten sich empört. Abgeordnete beider Fraktionen betonten immer wieder, dass sich Frauen auch jetzt schon ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren könnten und dass die Rechte des ungeborenen Lebens nicht zu kurz kommen dürften.

Die katholische Kirche bedauerte den Beschluss des Bundestags. Eine Überarbeitung des Paragrafen 219a wäre die bessere Lösung gewesen, teilte die Deutsche Bischofskonferenz mit. Sprecher Matthias Kopp: "Diese Lösung hätte aus Sicht der Kirche sowohl den Interessen der Frauen als auch dem verfassungsrechtlich geforderten Schutz des ungeborenen Lebens gedient."

"Anstößige" Werbung soll verboten bleiben

Damit auch künftig "anstößige" und unangemessene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleibt, sieht der jetzt beschlossene Regierungsentwurf vor, das Heilmittelwerbegesetz zu erweitern, indem es auch Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug erfasst.

mit AFP, epd, dpa (ksc)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 24. Juni 2022 | 11:00 Uhr

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