Sven Liebich
Sven Liebich wurde bereits im Oktober zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. (Archivbild) Bildrechte: IMAGO / Steffen Schellhorn

Prozess in Halle Rechtsextremist Liebich legt Revision gegen Urteil ein

08. November 2022, 17:34 Uhr

Das juristische Verfahren um den Rechtsextremisten Sven Liebich geht in die nächste Runde. Vor zwei Wochen hatte ihn das Landgericht Halle wegen Verleumdung und Volksverhetzung in einem Berufungsverfahren erneut zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dagegen hat Liebich Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht in Naumburg muss nun über den Fall entscheiden.

Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Sven Liebich hat Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Halle eingelegt. Ein Sprecher des Gerichts erklärte am Dienstag, die Revision könne nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruhe. Das sei der Fall, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet wurde. Darüber muss nun das Oberlandesgericht in Naumburg entscheiden. Das könnte mehrere Monate dauern.

Urteil im Oktober

Liebich war Ende Oktober zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, unter anderem wegen Verleumdung und Volksverhetzung. Bereits vor zwei Jahren hatte das Amtsgericht gegen den Rechtsextremisten eine Haftstrafe von elf Monaten verhängt. Dagegen legte Liebich Berufung ein. Im Berufungsprozess bestätigte das Landgericht zum Teil die Einschätzung des Amtsgerichtes.

Verleumdung und Beleidigung

Sven Liebich wird vorgeworfen, Politiker verleumdet und politische Gegner beleidigt zu haben. So hatte er unter anderem behauptet, die Grünen-Politikerin Renate Kühnast halte Sex mit Minderjährigen für unproblematisch, insofern keine Gewalt im Spiel sei. Liebich hatte die angebliche Aussage in seinem Internet-Blog als Zitat neben einem Foto von Künast gestellt. Das habe die Politikerin jedoch nie gesagt, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Während des Berufungsprozesses hatte sich Sven Liebich auf seine Meinungs- und Kunstfreiheit berufen.

dpa, MDR (Annekathrin Queck)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio so wie wir | 08. November 2022 | 09:30 Uhr

6 Kommentare

pwsksk am 09.11.2022

Ist das für sie ok, wenn Frau Roth gesagt hat, Deutschland ist Scheiße und das hat sie? Ist das für sie ok, wenn ich zu, nur den Wahrheiten, der AfD stehe aber wirklich rechtes Gedankengut verurteile und dafür diskreditiert werde? Ist das ok für sie, wenn ich das generelle Bürgergeld für alle, vor allem für diejenigen, die nie arbeiten wollten, ablehne? Ist das ok für sie, wenn ich, wie FJ Strauß sagte, die Grünen werden von der Schickeria gewählt und das sind die die Arbeit nicht kennen? Es gibt soviele Fragen, auch außerhalb des Artikels, wozu man eine Nazikeule rausholen kann. Und Politiker beleidigen sich selbst jeden Tag.

Mediator am 09.11.2022

@Eulenspiegel
Richtig, in einem Rechtsstaat kann auch der größte Verbrecher den Rechtsweg ausschöpfen und der Staat wird ihn dabei sogar unterstützen.

Mediator am 09.11.2022

@hinter dem Regenbogen

Es geht in dem Artikel um den ihnen wohl ideologisch nahestehenden Rechtsextremisten Liebich und nicht um ihren Hass auf die Grünen.
Haben sie auch zum Artikel selbst etwas zu sagen?

Wie stehen sie dazu, wenn Politiker beleidigt und verleumdet werden? Ist das OK für sie, oder wurde der Herr zu Recht verurteilt?

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