Ein Mann mit tätowierten Unterarmen steht an einer Wahlurne und will seine Wahlzettel einwerfen.  15 min
Video: Rechtsextreme "Freie Sachsen" mit umstrittenen Kandidaten bei Kommunalwahlen im Freistaat Bildrechte: Daniel Förster

Kommunalwahl Sachsen Gewählter Kandidat der Freien Sachsen: Behörden prüfen Wohnortangaben

22. Juni 2024, 05:00 Uhr

Hat der Rechtsextremist Max Schreiber, gewählter Kandidat der Kleinstpartei Freie Sachsen, falsche Angaben zu seinem Wohnort gemacht? Das überprüfen nach Informationen von MDR Investigativ derzeit die Ordnungsbehörden in Dresden und Heidenau. Sollte sich der Verdacht bestätigen, darf Schreiber seine Mandate als Stadt- und Kreisrat nicht antreten, die er bei der Kommunalwahl Anfang Juni errungen hatte.

Er ist das Gesicht der rechtsextremen Kleinstpartei Freie Sachsen im Großraum Dresden: Max Schreiber, ehemaliger NPD-Kreisvorsitzender und regelmäßiger Organisator von Demonstrationen in der sächsischen Landeshauptstadt. Bei den Kommunalwahlen im Juni trat Schreiber in Heidenau an – sowohl für die Stadtratswahlen, als auch bei den Kreistagswahlen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Der 37-Jährge wurde in beide Vertretungen gewählt.

Hauptwohnsitz von Schreiber ist unklar

Dabei ist derzeit offenbar unklar, ob Schreiber in Heidenau überhaupt zur Wahl hätte antreten dürfen. Denn er ist zwar in Heidenau gemeldet, doch nach Informationen von MDR Investigativ nutzt Schreiber vorwiegend eine Wohnung in Dresden-Großzschachwitz und lebt dort schon länger mit seiner Freundin und dem gemeinsamen Kind. MDR-Reporter überprüften die Informationen am mutmaßlichen Wohnhaus am Donnerstag vor den Kommunalwahlen. Am Klingelschild und Briefkasten standen sowohl Schreibers Name als auch der seiner Freundin. 

Offiziell ist Max Schreiber in Heidenau gemeldet. Nach MDR-Informationen handelt es sich dabei um die Adresse, vor der im Februar 2024 eine Antifa-Demonstration stattfand, die Schreibers Wohnort outen wollte. Schreiber erklärte damals in einem Video auf der Socialmedia-Plattform Telegram, dass dies lediglich die Adresse seiner Eltern sei, er dort aber "seit über zehn Jahren" nicht mehr wohne. Der Leiter des Heidenauer Wahlausschusses bestätigte dem MDR jedoch, dass sich Schreiber mit dieser Adresse für die Kommunalwahlen angemeldet habe.

In einem weiteren Video vom 22. April 2024 wendete sich Schreiber in einer anderen Sache an den Staatsschutz und sagte: "Die Ermittlungsverfahren gegen die Menschen, die meine Adresse veröffentlichen im Netz – die falsche Adresse veröffentlichen, also die Adresse meiner Eltern – werden alle eingestellt."  

Meldebehörden kurz vor den Wahlen informiert

Auf MDR-Nachfrage erklärt die Stadt Heidenau, dass der Hinweis auf Schreibers anderen Wohnort in Dresden die Wahlkommission erst wenige Tage vor den Wahlen erreicht habe. Das Heidenauer Ordnungsamt leitete den Hinweis daraufhin an die Stadt Dresden weiter, die nun ermitteln soll, ob die Wohnung in Dresden-Großzschachwitz die Hauptwohnung Schreibers sei, die er vorwiegend nutze. Die Stadt Dresden möchte sich trotz wiederholter MDR-Nachfrage aus Datenschutzgründen nicht zum aktuellen Vorgang äußern.

Auch dem Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist "seit dem 21. Mai 2024 bekannt, dass Herr Schreiber seinen Wohnsitz nicht im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben soll", wie der dortige Leiter des Kommunalamts dem MDR erklärt. "Aus diesem Verdacht ergibt sich keine unmittelbare Konsequenz für die Wahl, da dies bisher nicht meldebehördlich festgestellt werden konnte", heißt es weiter.

Hauptwohnsitz ist Bedingung für Kandidatur und Mandat

Auf MDR-Anfrage erklärt eine Sprecherin des Sächsischen Innenministeriums, dass für die Wählbarkeit eines Kandidaten der Hauptwohnsitz im Wahlgebiet Bedingung sei. "Wird im Rahmen der Wahlprüfung festgestellt, dass die Wählbarkeit eines Kandidaten nicht gegeben ist, ist die Zuteilung des Sitzes an diesen für ungültig zu erklären. Der Kandidat kann sein Amt nicht antreten." Sollte bereits der Gemeinde- bzw. Kreiswahlausschuss die Nichtwählbarkeit festgestellt haben, bliebe der Kandidat schon bei der Zuteilung der Sitze unberücksichtigt, fügt sie hinzu.

Ganz allgemein erklärt die Stadt Heidenau dem MDR bereits vor den Kommunalwahlen: "Nicht wählbare Personen – dies bedarf der entsprechenden behördlichen Feststellung wie etwa der Meldebehörde zum Hauptwohnsitz eines Bewerbers – erhalten keinen Sitz bzw. verlieren ihr Mandat nach Feststellung des Verlustes der Wählbarkeit."

Namensschild in Dresdner Wohnung nach Wahl geändert

Dem MDR ist ein Bericht eines "Antifa Recherche Team Dresden" bekannt, welches bereits im Mai über diesen Sachverhalt berichtete. Hinweise, wonach Schreiber womöglich nicht in Heidenau wohne, kamen vor den Kommunalwahlen jedoch aus verschiedenen Richtungen.

MDR Investigativ konfrontierte Schreiber mit den Erkenntnissen zur Wohnung in Dresden. Er antwortet darauf folgendermaßen: "Da sollten sie mal richtig gucken, da steht *** (Name von Schreibers Sohn; dieser ist der Redaktion bekannt), das ist mein Sohn. Der ist vier Jahre alt und der wohnt logischerweise bei der Mutter." Schreiber erklärt weiter, dass sein Auto vor dem Haus stehe, weil er mal seinen Sohn besuche oder auch mal bei seiner Freundin übernachte. Seinen Hauptwohnsitz habe er jedoch weiterhin in Heidenau.

Zur Frage nach den veränderten Namensschildern vor und nach der Kommunalwahl erklärt Schreiber: "Das haben wir nach dem Antifabericht extra drangemacht. Damit es eben nicht mehr zu irgendwelchen Missverständnissen kommt und man dort einrückt als Antifa, weil man denkt, dass ich dort wohne." Schreiber ergänzt: "Wir haben das ja nicht selber gemacht. Das hat unser Vermieter jetzt angebracht, weil wir das ändern lassen haben wollen."

Der MDR hat Schreibers Angaben zum Klingelschild und dem Briefkasten am Freitagvormittag nach den Wahlen erneut überprüft. Tatsächlich steht auf beiden Schildern nun eine unterschiedliche Beschriftung. Das unterscheidet sich von der Überprüfung vor der Kommunalwahl.

Das Haus gehört zur Wohnungsgenossenschaft Aufbau. Deren Sprecher erklärt dem MDR nach Vorlage der Bilder von Klingelschild und Briefkasten mit unterschiedlichen Namen: "Rein objektiv betrachtet kann ich Ihnen bestätigen, dass die Beschriftung an der Klingel von *** (Name von Schreibers Freundin und dem gemeinsamen Sohn) nicht unseren Vorschriften entspricht. Wir werden uns dem Sachverhalt widmen."

Schreiber hat weiteren Ärger mit der Justiz

Schreiber muss sich gemeinsam mit seinem Bruder seit vergangenem Freitag vor dem Amtsgericht Dresden wegen des Vorwurfes der Nötigung verantworten. Am Rande einer Demonstration der Freien Sachsen im Februar 2022 soll er gemeinsam mit weiteren Männern Journalisten und deren Begleitschutz angegriffen haben, wie ein Video im Internet vermuten lässt.

Auch in einer anderen Sache ermittelt die Polizei nach Informationen von MDR Investigativ derzeit gegen Schreiber. Im Mai 2024 soll er an einer Tankstelle 80 Liter Kraftstoff getankt und dabei telefoniert haben. Nachher sei er weggefahren, ohne zu bezahlen. Bislang habe er sich auch noch nicht bei der Tankstelle gemeldet. Vom MDR darauf angesprochen, erklärte Schreiber, die Sache als "Missverständnis" und "aufgeklärt". Die Frage, ob er die Rechnung nachträglich beglichen habe, wollte er trotz Nachfragen nicht beantworten. Begründung: Er könne nichts über laufende Ermittlungen sagen.

In Heidenau kommen die Freien Sachsen als fünftstärkste Partei laut vorläufigem Ergebnis auf 6,2 Prozent. Schreiber hat mit 1.991 Stimmen die viertmeisten Stimmen aller gewählten Kandidaten bekommen und zieht in den Stadtrat ein. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge holten die Rechtsextremen laut vorläufigem Wahlergebnis 3,9 Prozent und drei der insgesamt 86 Sitze im Kreistag, einer davon geht an Schreiber.

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Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 22. Juni 2024 | 10:00 Uhr

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