Tommy Frenck
Der Rechtsextremist Tommy Frenck darf zur Landratswahl im Kreis Hildburghausen kandidieren. Bildrechte: imago/Michael Trammer

Landratswahl Jenaer Jurist hält Zulassung von Rechtsextremist Frenck für fragwürdig

25. April 2024, 16:36 Uhr

Der bundesweit bekannte Rechtsextremist Tommy Frenck ist für die Landratswahl im Kreis Hildburghausen zugelassen worden. Der Jenaer Verwaltungsrechtler Michael Brenner hält die Entscheidung für fragwürdig. Anders schätzt er die Lage bezüglich des AfD-Politikers Stefan Möller bei der Erfurter Oberbürgermeisterwahl ein.

Der Jenaer Verwaltungsrechtler Michael Brenner sieht die Entscheidung, den bundesweit bekannten Rechtsextremisten Tommy Frenck für die Landratswahl in Hildburghausen zuzulassen, kritisch. Mit Blick auf die Entscheidung des zuständigen Wahlausschusses sagte der Juraprofessor auf Anfrage von MDR THÜRINGEN: "Es spricht sehr viel dafür, dass dieser Kandidat nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht." Angesichts der Vita Frencks könne die "Zulassungsentscheidung des Wahlausschusses durchaus hinterfragt" werden.

Michael Brenner, Professor für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Der Jenaer Verwaltungsrechtler Michael Brenner Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Frenck darf in Hildburghausen kandidieren

Eine Mehrheit des zuständigen Wahlausschusses im Kreis Hildburghausen hatte Frencks Kandidatur am Dienstag zugelassen. Der Rechtsextremist darf damit am 26. Mai als Landrat kandidieren. Von den fünf Mitgliedern des Ausschusses hatten drei für die Zulassung votiert und zwei dagegen.

Der 37-jährige Frenck ist seit Jahren eine zentrale Figur in der rechtsextremen Szene Thüringens. Er gilt etwa als Organisator von Rechtsrock-Konzerten. In der Vergangenheit wurde er in Verfassungsschutzberichten namentlich erwähnt, zuletzt auch im Jahr 2022. 

Wahlausschüsse müssen Eignung der Kandidaten prüfen

Laut Thüringer Kommunalwahlgesetz müssen die Wahlausschüsse prüfen, ob alle Kandidaten Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Für diese Prüfungen hat ihnen das Thüringer Innenministerium ein Musterschreiben für eine Anfrage beim Verfassungsschutz zur Verfügung gestellt. Dazu teilte der Geheimdienst auf MDR-Anfrage mit, dass die Wahlausschüsse Informationen zu Kommunalwahl-Kandidaten lediglich "in Einzelfällen" bei der Behörde eingeholt hätten.

Den Mitgliedern des Wahlausschusses hatte der Verfassungsschutz vor ihrer Entscheidung ein eigenes Dossier über Frenck zur Verfügung gestellt. Der Wahlleiter des Landkreises, Mario Geitt, sagte, diese sieben Seiten hätten die Ausschussmitglieder "zur Kenntnis genommen". Die Entscheidung des Wahlausschusses ist nach Angaben Geitts unanfechtbar.

Madeleine Henfling wurde als Spitzenkandidatin für die Landtagswahl in Thüringen auf Platz eins gewählt
Die Spitzenkandidatin der Grünen Madeleine Henfling kritisiert die Zulassung von Frenck und Möller zur Kommunalwahl am 26. Mai. Bildrechte: picture alliance/dpa | Bodo Schackow

Die Zulassung Frencks hatten unter anderem die Thüringer Grünen massiv kritisiert. Als skandalös bezeichnete die grüne Spitzenkandidatin für die Landtagswahl, Madeleine Henfling, den Fall. Ebenso kritisierte sie die Zulassung des AfD-Politikers Stefan Möller zur Oberbürgermeisterwahl in Erfurt. Laut Henfling liegen bei Möller offensichtliche Zweifel an der Verfassungstreue vor.

Stefan Möller, AfD-Landessprecher in Thüringen
Der AfD-Landessprecher Stefan Möller darf zur Oberbürgermeisterwahl in Erfurt antreten. Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Willnow

Brenner bewertet Fall um AfD-Kandidat Möller anders

Mit Blick auf den AfD-Landesvorsitzenden Möller sagte Jurist Michael Brenner: "Die bloße Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Partei reicht nicht aus, um Kandidaten die Zuverlässigkeit abzusprechen." Es müsse dem Bewerber zusätzlich "individuelle Verfassungsfeindlichkeit" nachgewiesen werden. Offensichtlich sei der Wahlausschuss in Erfurt zu dem Ergebnis gekommen, dass dies hier nicht vorliege.

In Gera wurde der als unabhängiger Oberbürgermeister-Kandidat antreten wollende Yves Berninghoff einstimmig vom zuständigen Ausschuss von der Wahl ausgeschlossen, weil er laut Wahlleiter nicht für ein Beamtenverhältnis geeignet sei.

Mehr zur Wahl in Erfurt und im Kreis Hildburghausen

MDR (baw/sar), dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 25. April 2024 | 17:00 Uhr

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