Rückblick Chronik des sächsischen Weinskandals
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14. September 2023, 08:00 Uhr
Tausende Liter Wein aus Sachsen der Jahrgänge 2014 und 2015 durften nicht verkauft werden. In ihnen sind Rückstände des im Weinbau verbotenen Insektizid-Wirkstoffs Dimethoat nachgewiesen worden. Es handelt sich um einen Zufallsfund, den die zuständige Weinkontrolle bei einer routinemäßigen Traubenprobe der Rebsorte Goldriesling genommen hat, als ein Traubenerzeuger die Kellerei eines Privatweinguts belieferte. Öffentlich bekannt wurde das alles erst im Januar 2016. Eine Chronologie.
Für die einen ist es ein handfester Lebensmittelskandal, für andere nur eine Panne mit Pflanzenschutzmitteln: In Tausenden Litern sächsischen Weins ist in der Vergangenheit Dimethoat nachgewiesen worden. Dieses Nervengift gegen stechende und saugende Insekten ist in einigen landwirtschaftlichen Kulturen zugelassen, im Weinbau aber verboten. Folglich darf belasteter Wein nicht verkauft werden - unabhängig davon, dass keine der nachgewiesenen Konzentrationen gesundheitsschädlich ist. Später sind zudem einige Weine aufgetaucht, die Rückstände verbotener Fungizide enthalten hatten.
Chronologie der Ereignisse
September 2015
Die Landesuntersuchungsanstalt nimmt eine Traubenprobe der Rebsorte Goldriesling, den Angaben zufolge routinemäßig.
Oktober 2015
Der betroffenen Weinkellerei wird mitgeteilt, dass Dimethoat - ein im Weinbau verbotenes Pflanzenschutzmittel - nachgewiesen wurde. Ein Tank mit 4.000 Litern Goldriesling wird zunächst gesperrt.
Dezember 2015
Nachdem die Behörden den Wein noch einmal analysiert haben, wird dieser endgültig aus dem Verkehr gezogen. Die Öffentlichkeit erfährt davon nichts.
Januar 2016
Ämter bestätigen auf Medienanfrage, dass in einer Weinkellerei die 4.000 Liter Goldriesling gesperrt sind. Der Weinbauverband Sachsen versucht, die Berichterstattung juristisch zu unterbinden, obwohl der betroffene Betrieb gar kein Verbandsmitglied ist.
Februar 2016
- Die betroffene Weinkellerei Jan Ulrich ruft einen zweiten Wein, einen Müller-Thurgau, zurück und gibt sich öffentlich zu erkennen. Sämtliche betroffene Trauben hat der Betrieb von einem Erzeuger geliefert bekommen.
- Die Winzergenossenschaft Meißen räumt ein, ebenfalls betroffen zu sein. Weine werden nicht gefüllt und zunächst in Fachlabors untersucht.
März 2016
- Der Weinskandal weitet sich aus. In einem dritten Betrieb wird der verbotene Wirkstoff Dimethoat nachgewiesen.
- In einem internen Schreiben an die Genossenschaftsmitglieder erklärt die Geschäftsführung der Winzergenossenschaft, dass sie den gesamten Jahrgang 2015 vorerst gesperrt habe und Weine des Jahrgangs 2014 auf eigene Kosten beproben lassen will. Man wolle "alle Kraft daran setzen, den oder die Verursacher zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen".
- Die Behörden erhöhen den Kontrolldruck. Es wird ein Sonderprüfungsprogram aufgelegt. Auch Rinden von Rebstöcken werden auf Rückstände hin untersucht.
April 2016
Bei Kontrollen wird ein verbotenes Fungizid nachgewiesen. Laut Landwirtschaftsministerium sind insgesamt mehr als 545.000 Liter Wein der Jahrgänge 2014 und 2015 aus Sachsen wegen Rückständen unerlaubter Pflanzenschutzmittel nicht verkehrsfähig und werden amtlich gesperrt. Das Landratsamt Meißen räumt ein, dass auch mindestens ein 2013er Wein betroffen ist.
Mai 2016
- Die erste betroffene Weinkellerei entsorgt gut 10.000 Liter kontaminierten Weins im Beisein der Presse. Der Schaden liegt bei rund 100.000 Euro. Die Winzergenossenschaft gibt an, noch keine Bilanz ziehen zu können.
- Behörden räumen ein, dass in insgesamt fünf Weinbaubetrieben belastete Weine gesperrt und in einem weiteren Betrieb bereits entsorgt wurden. Zur genauen Menge werden keine Angaben gemacht. Drei der Betriebe bleiben anonym.
Juni 2016
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat einen Anfangsverdacht gegen einen siebten Betrieb. Es geht wieder um ein Fungizid. Details sollen erst genannt werden, wenn Klarheit herrscht. Dazu sind weitere Proben notwendig. Es bestehe kein direkter Zusammenhang zu den bisher bekannten Fällen. Im Herbst gibt das Amt Entwarnung.
Juli 2016
Fachlabors haben erneut den Insektizid-Wirkstoff Dimethoat bei Rindenproben von Weinstöcken nachgewiesen. Wieder stehen zwei Traubenerzeuger im Fokus. Das Landesamt versucht während der Untersuchungen auch Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie lange die Rückstände in den Rebstockrinden nachgewiesen werden können.
August 2016
- Untersuchungen von Rebstockrinde weisen weiterhin Belastungen auf. Die Untersuchungen von Weinlaub und unreifen Trauben ergeben jedoch keine Werte, die eine Verarbeitung von Trauben verbieten würde.
- Die Winzergenossenschaft Meißen beantwortet keine Fragen mehr zum Weinskandal, etwa nach der Menge der belasteten Weine und deren Entsorgung. Auch macht sie keine Angaben zur Schadenshöhe und dazu, ob sie in diesem Jahr erneut Trauben des bekannten Hauptanwenders verbotener Pflanzenschutzmittel verarbeitet hat oder stattdessen Schadensersatzansprüche geltend gemacht hat. Aus dem Weinbauverband Sachsen tritt die Winzergenossenschaft rückwirkend aus.
September 2016
- Seit September müssen alle Weine, die zur Qualitätsweinprüfung angestellt werden, verbindlich bei der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen untersucht werden. Es wird nach Rückständen von 300 Pflanzenschutzmitteln gesucht. Die Kosten von 250 Euro pro Wein trägt der Steuerzahler.
- Federweißer kann wegen der kurzen Haltbarkeit nicht untersucht werden. Die Ergebnisse würden erst nach dem Verkauf vorliegen. Allerdings werden verstärkt Traubenproben genommen und analysiert.
- Die Entsorgung der belasteten Weine sorgt für Verwirrung. Das Landratsamt Meißen teilte mit, die Mengen würden nicht erfasst. Dem widerspricht das sächsische Verbraucherschutzministerium und verweist an die Landesdirektion Sachsen. Von dort heißt es, man lasse sich vom Landratsamt die Mengen mitteilen, sage sie aber nicht öffentlich. Das sei Sache des Landratsamtes. Das Landratsamt erklärt hingegen, das sei Sache der Betriebe. Drei Kellereien sind jedoch gar nicht bekannt und können auch nicht angefragt werden. Die Winzergenossenschaft Meißen macht keine Angaben, die Weinkellerei Jan Ulrich hat die Weine bereits im Mai öffentlich entsorgt und ein Dresdner Winzer verbraucht seine gut 200 Liter selbst und muss dies der Stadt Dresden dokumentieren.
Oktober 2016
Das sächsische Verbraucherschutzministerium teilte mit, dass während der Erntezeit 2016 wieder zwei Proben von Traubenerzeugern auffällig waren. In den Früchten wurde ein Fungizid nachgewiesen, das seit 2010 im Weinbau verboten ist. In der Folge wurde wieder ein Jungwein gesperrt. Im anderen Fall hatten die Beeren solche Qualitätsmängel, dass sie gar nicht verarbeitet wurden.
November 2016
- Das sächsische Verbraucherschhutzminsterium erklärte, es sollen auch alle Landweine über eine Sonderprogramm lückenlos kontrolliert werden. Nicht erfasst werden aber Glühweine aus sächsischen Weinen. Bei Sekten können die Hersteller selbst ein Labor wählen, wo sie ihre Perlweine kontrollieren lassen. Erst mit dieser Kontrolle dürfen sie zur Qualitätsweinprüfung.
- Noch immer sind mindestens drei Kellereien unbekannt, die in den Weinskandal verwickelt sind. Möglicherweise ist durch die Funde in diesem Jahr noch ein vierter Betrieb betroffen. Redlich arbeitende Weingüter sind verärgert, weil die Weinkunden wegen fehlender Transparenz noch immer verunsichert sind.
Dezember 2016
- Aus einem Schriftstück an die Abgeordneten des Kreistages Meißen wird bekannt, dass bereits 2012 erhöhte Dimethoat-Werte in einem sächsischen Wein gefunden wurden. Das Landesumweltamt erklärte, es handelte sich um einen Müller-Thurgau des Jahrgangs 2011. Ein Verursacher konnte nicht mehr ermittelt werden, sodass der Produzent damals nur verwarnt wurde.
- Die Winzergenossenschaft Meißen darf mit Duldung der Lebensmittelüberwachung leicht belasteten Müller-Thurgau für 2,50 Euro je Flasche an ihre Mitglieder verkaufen. Es handele sich um Eigenverzehr der Traubenerzeuger, der Wein darf nicht weiterverkauft oder verschenkt werden. Viele Weingüter sind empört. Sie befürchten, belasteter Wein könnte so unkontrolliert in Umlauf gelangen. Das Landratamt räumte ein, dass der Eigenverbrauch nicht kontrolliert wird.
- Das sächsische Verbraucherschutzministerium teilte auf Anfrage mit, dass im Januar 2017 ein Sonderprüfungsprogramm für Landweine starte. Die einfacheren Landweine sind bisher durch das amtliche Kontrollraster gerutscht.
Januar 2017
- Als Folge des Weinskandals sind drei Bußgeldverfahren abgeschlossen worden. Insgesamt standen 13 mutmaßliche Anwender unerlaubter Pflanzenschutzmittel im Fokus der Behörden. In zwei Fällen wurde die Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt.
- Die verbindlichen Kontrollen der Qualitäts- und Prädikatsweine in der Landesuntersuchungsanstalt hat nach Angaben des sächsischen Verbraucherschutzministeriums keine Auffälligkeiten ergeben. Gut 120 Weine wurden bisher untersucht.
Februar 2017
Bei der verbindlichen Prüfung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wird ein Wein mit "Auffälligkeiten" aussortiert. Details über die Beanstandungen erfährt aber nur der Winzer.
März 2017
Die Weinkellerei Jan Ulrich räumt ein, erneut einen belasteten Wein in seiner Kellerei verarbeitet zu haben. Die Trauben wurden von Erzeugern zugekauft.
April 2017
Georg Prinz zur Lippe, Inhaber von Sachsens größtem Privatweingut Schloss Proschwitz, rechnet damit, dass der Weinskandal den sächsischen Winzern Umsatzeinbußen von einer Million Euro beschert - die Schäden bei der Winzergenossenschaft nicht mitgerechnet.
September 2017
Verbraucherschutzministerium und Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie haben verstärkte Kontrollen von Keltertrauben auf Rückstände unerlaubter Pflanzenschutzmittel angekündigt.
Dezember 2017
Ein Traubenerzeuger aus Sachsen muss ein Bußgeld zahlen. Ihm wurde durch Rindenproben seiner Rebstöcke vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie nachgewiesen, dass er ein nicht zugelassenes Fungizid gespritzt hat. Mit den belasteten Trauben wurde der Wein in der Weinkellerei Jan Ulrich verunreinigt, was im Februar 2017 bekanntgeworden war.
Januar 2018
Auf Nachfrage räumte die Landesdirektion ein, dass Gerichtsverfahren zu nicht verkehrsfähigen Weinen anhängig sind. Es geht darum, Weine trotz Belastung mit Rückständen unerlaubter Pflanzenschutzmittel in den Verkauf bringen zu dürfen.
April 2018
Georg Prinz zur Lippe beklagt erneut einen anhaltenden Imageschaden wegen der Berichterstattung über Rückstände verbotener Pflanzenschutzmittel im Wein. Er berichtet von einem weggebrochenen Amerika-Geschäft, ohne dessen Umfang zu beziffern. In anderen Anbaugebieten würden solche Pannen zwischen Behörden und Winzern ohne Öffentlichkeit geklärt, meint der Unternehmer.
Juli 2018
Die Gründe für die Verunreinigung eines weiteren sächsischen Weins mit dem im Weinbau nicht zugelassenen Pflanzenschutzwirkstoff Dimoxystrobin lassen sich nicht klären. Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden erklärte: "Ein Verursacher für den Dimoxystrobin-Rückstand im Wein konnte in diesem Fall nicht ermittelt werden." Im November 2017 sei das LfULG von den staatlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden über einen Rückstand des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffes in einem Wein des Jahrganges 2016 informiert worden, so eine Sprecherin. Die Behörde habe daraufhin den Erzeuger der Trauben im Dezember 2017 kontrolliert und Rindenproben von den Ausgangssorten des beanstandeten Weins entnommen. "In keiner der untersuchten Rindenproben konnte der Wirkstoff Dimoxystrobin nachgewiesen werden. Die Betriebskontrolle ergab ebenfalls keine Beanstandungen."
November 2018
Wieder ist Sachsenwein mit auf Rebflächen nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln aufgetaucht. Eine Referentin aus dem zuständigen sächsischen Verbraucherschutzministerium in Dresden erklärte auf Anfrage, Proben von zwei Federweißer und einem Landwein seien auffällig gewesen. Nach dem Gutachten der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen wurden Rückstände der Wirkstoffe Iprodion, Spiroxamin und Pirimicarb – jedes Mittel in einem anderen Rebensaft.
Juli 2019
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie kontrolliert wieder Weinbaubetriebe und Weinbauern. Es geht um die Einhaltung von Pflanzenschutzverordnungen. Eine Sprecherin sagte, im vergangenen Jahr wurden bei derartigen Kontrollen gegen vier Weinbauern Verwarn- und Bußgelder verhängt. Sie hatten nach Angaben der Sprecherin unter anderem nicht mehr zugelassene Spritzmittel ausgebracht und nicht die gesetzlich geforderte Sachkunde für Pflanzenschutz nachweisen können.
November 2019
Erstmals wurden keine Rückstände von unerlaubten Pflanzenschutzmitteln mehr in Sachsenwein und Federweißer festgestellt. Auch Blattproben von Weinbergen waren unauffällig.
August 2020
Die vollständige Kontrolle aller sächsischen Wein bei der Landesuntersuchungsanstalt entfällt. Es finden jedoch weiterhin Stichproben statt.
MDR (lam/cba) | Dieser Artikel wurde am 01.08.2020 erstmals veröffentlicht.