Gebietsreform Landesregierung pocht auf letztes Wort bei Freiwilligkeit

03. Februar 2017, 07:24 Uhr

Die Gebietsreform steht bei Bürgermeistern nicht sonderlich hoch im Kurs. Als letzter Strohhalm galt da die Freiwilligkeit, sich seine künftigen Partner zumindest aussuchen zu können. Doch so einfach ist es offenbar nicht, stellte die Landesregierung jetzt noch einmal klar.

Das Land Thüringen will bei der Freiwilligkeitsphase zur Gebietsreform das letzte Wort haben. In einem aktuellen Schreiben weist das Innenministerium Landratsämter und Gemeinden darauf hin, dass die von ihnen geplanten Fusionen vom Land später wieder kassiert werden können. In den vergangenen Wochen hatten etliche Gemeinden beschlossen, sich mit Nachbarorten zusammenzuschließen. Was aus diesen geplanten Fusionen wird, entscheidet somit letztendlich das Land.

In dem Schreiben erhöht das Ministerium gleichzeitig den Zeitdruck für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse. Danach müssen die Gemeinden bereits bis zum 28. Februar Fusionen beantragen, wenn sie in der ersten Phase zur Neugliederung noch berücksichtigt werden wollen. Das entsprechende Gesetz soll Anfang 2018 in Kraft treten. Die bisherige Frist zum 31. Oktober soll zwar formal weiter gelten. Anträge, die nach dem 28. Februar eingehen, würden aber voraussichtlich erst mit dem zweiten Neugliederungsgesetz berücksichtigt, das Ende 2018 stehen soll.

"Puzzlespiel" und "Solidargedanke"

Das Thüringer Innenministerium in Erfurt.
Das Thüringer Innenministerium in Erfurt. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Laut dem Schreiben muss die Neugliederung im Ergebnis zu einer "landesweit ausgewogenen Gesamtstruktur" führen. Das Innenministerium verwies darauf, dass es damit nicht die Freiwilligkeitsphase in Frage stelle, sondern auf Regelungen im Vorschaltgesetz verweise. Nur so könne eine Neugliederung erfolgreich und zukunftsfest umgesetzt werden. Ein Ministeriumssprecher sagte zuletzt, dass dabei nicht alle Wünsche berücksichtigt werden könnten. Es sei ein großes Puzzlespiel, bei dem der "Solidargedanke" zähle. Zwei reiche Gemeinden dürfen sich beispielsweise nicht zusammenschließen und eine dritte finanzschwache Kommune im Regen stehen lassen.

Gerade in der Peripherie von größeren Städten versuchten Gemeinden zuletzt einer Eingemeindung zu entgehen, indem sie sich zusammenschließen. Prominentestes Beispiel ist die beantragte Fusion von St. Kilian, Schleusingen und Nahetal-Waldau im Kreis Hildburghausen. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte diese als nicht akzeptabel bezeichnet, da es sich um eine Abwehrfusion gegen Suhl handele. Bereits Mitte 2016 hatte Ramelow angekündigt, dass das Land in solchen Fällen ein Veto einlegen würde. Zur Begründung erklärte er damals, Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren dürften durch Gemeindefusionen nicht geschwächt werden. Naheliegend ist, dass das Land Fusionen finanzstarker Kommunen an den Rändern größerer Städte deshalb letztendlich verhindert. Ministerpräsident Bodo Ramelow sagte MDR THÜRINGEN, er ‎habe den Landräten und Oberbürgermeistern ausdrücklich geschrieben, dass Verbandsgemeinden ein mögliches Element der notwendigen Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform seien. Im Rahmen einer Kompromissfindung sei er dazu gesprächs- und verhandlungsbereit.  

Schleusingens Bürgermeister Klaus Brodführer begrüßte den vorgezogenen Stichtag zum 28. Februar, da ansonsten Stillstand bei Kommunalpolitikern und Gremien entstehe. Die Freiwilligkeitsphase nannte er aber "ein Desaster und Farce zugleich". Gemeinden mühten sich, die Landesregierung habe in der Schublade aber bereits ihre Varianten festgelegt, die an einigen Stellen nicht deckungsgleich seien, sagte Brodführer. "Dieses Katz-und-Maus-Spiel ist einem Regierungshandeln unwürdig."

"Nicht mit Gotha"?

Ähnlichen Knatsch gibt es im Landkreis Gotha. Dort buhlt die Kreisstadt Gotha um Emleben, Tüttleben, Friemar, Günthersleben-Wechmar und Schwabhausen. Die Nachbarn der Residenzstadt waren bis dato aber wenig begeistert von einem Anschluss. Schwabhausens Gemeinderat hat laut Bürgermeister Olaf Jungklaus sogar verboten, Gespräche mit der Kreisstadt aufzunehmen. Die Gemeinderäte fürchteten unter anderem, dass Schwabhausen unter einer möglichen Haushaltssperre von Gotha leiden würde. Schwabhausen verfügt über ein großes Gewerbegebiet mit entsprechenden Einnahmen.

Die Gemeinden Drei Gleichen und Günthersleben-Wechmar hatten im Dezember ihrerseits beschlossen, eine gemeinsame Landgemeinde zu bilden. Beide Gemeinden seien vielfältig verflochten, hieß es in der Petition. Der Bürgermeister der Gemeinde Drei Gleichen, Jens Leffler (CDU), übte jetzt scharfe Kritik am Innenministerium. Die Gemeinde Drei Gleichen habe mit Günthersleben-Wechmar bereits die Eheverträge unterschrieben. Darin stecke jahrelange Arbeit. Die Gemeinderäte hätten getagt, die Bürger über 2.300 Unterschriften gesammelt. Wenn dieser Bürgerwille letztlich doch nicht akzeptiert werde, sei das keine Freiwilligkeit.

Gothas Oberbürgermeister Knut Kreuch, gebürtiger Wechmarer und acht Jahre Bürgermeister der Gemeinde, räumte einem solchen Zusammenschluss zuletzt keine Chancen ein, da es sich um eine Abwehrfusion handele. Gotha ist ein Mittelzentrum, das laut Landesregierung bei der Neugliederung nicht geschwächt werden darf.

"Freiwilligkeitsphase light"?

Dass das Land bei den freiwilligen Zusammenschlüssen das letzte Wort hat, stieß zuletzt schon auf große Kritik. Der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebunds, Ralf Rusch, bezeichnete das Angebot der Landesregierung als "Freiwilligkeitsphase light". Sabine Kraft-Zörcher vom Verein "Selbstverwaltung für Thüringen" sprach von einer "sogenannten Freiwilligkeitsphase". Freiwillige Fusionen blieben Fusionen zweiter Wahl.

Der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes, Ralf Rusch, forderte Rechtssicherheit. Gemeinden müssten darauf vertrauen können, dass ihre Beschlüsse auch Bestand hätten. Außerdem warf Rusch dem Innenministerium eine schlechte Kommunikation vor. Das Schreiben sei bis heute noch nicht allen Gemeinden zugestellt worden.
Auch der Verein Freiheit und Demokratie e.V. kritisierte, dass die Gemeinden keine Planungssicherheit hätten. Es könnte sein, dass alle Verhandlungen, Verträge und Gespräche umsonst waren und die Beteiligten auf den Kosten sitzen bleiben.
Die AfD sprach von einem selbstgemachten "Chaos". Staatskanzleiminister Benjamin Hoff müsse als Koordinator dieses "chaotischen Mammutvorhabens" die Schlussfolgerung ziehen und zurücktreten. Das Vorschaltgesetz solle aufgehoben werden.
Das Innenministerium wies die Kritik zurück. Minister Holger Poppenhäger (SPD) erklärte, er stelle nicht die Freiwilligkeitsphase in Frage. Man wolle vielmehr im Gespräch mit den Kommunen Lösungen finden.

Bürgergutachten vorgestellt

Am Donnerstag wurde außerdem ein sogenanntes Bürgergutachten zu den Reformplänen der Landesregierung übergeben. Nach Angaben des Innenministeriums enthält das Gutachten konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Reform, beispielsweise im Hinblick auf Identität, Ehrenamt und bürgerfreundliche Verwaltung. Besonders werde die Förderung von Kindern, Jugend und Familien empfohlen. Außerdem werde vorgeschlagen, möglichst in allen Grundzentren Bürgerservicebüros einzurichten. Außerdem sollten Vereine und Ehrenamt unterstützt werden. Zur Frage, wie die Vertretung künftig nicht mehr selbstständiger Gemeinden aussehen solle, heißt es in dem Gutachten:

Über die Umsetzung der Empfehlung herrscht keine Einigkeit, allerdings zeichnet sich eine deutliche Präferenz für ein Modell ab, bei dem die Vertreterinnen und Vertreter der Ortschaften im neuen Stadt- oder Gemeinderat Stimmrecht haben.

Gutachten, S.42

Die Landesregierung wolle sich nun mit den Empfehlungen aus dem Bürgergutachten auseinandersetzen und diese auch berücksichtigen. Nach Ansicht der CDU-Landtagsfraktion zeige das Gutachten, dass die Reformpläne "desaströs" seien. Die Grünen-Fraktion verwies unter anderem darauf, dass die Hinweise zur Stärkung von Familien mit Kindern sowie des Vereinslebens und des Ehrenamts sinnvoll und nicht von der Hand zu weisen seien.

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - das Radio | Fazit | 02.02.2017 | ab 18:00 Uhr

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