Befangenheitsantrag abgelehnt Streit um Richter im Muhsal-Prozess geht weiter

24. März 2017, 10:45 Uhr

Weil sie den Arbeitsvertrag einer Mitarbeiterin vordatiert haben soll, steht die AfD-Landtagsabgeordnete Wiebke Muhsal vor Gericht. Einen Strafbefehl über 6.000 Euro wegen Betrugs hatte sie nicht akzeptiert. Der Streit um den Richter wurde auch am zweiten Verhandlungstag nicht beigelegt. Im April sollen weitere Zeugen vernommen werden.

Im Prozess gegen die Thüringer AfD-Landtagsabgeordnete Wiebke Muhsal ist am Donnerstag ein Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter abgelehnt worden. Den Antrag hatte die  Verteidigung vor knapp zwei Wochen gestellt. Es bestünden Zweifel an einer vorurteilsfreien Entscheidung, so die Begründung. Die Verteidigung gab sich mit der Entscheidung des Gerichts nicht zufrieden. Sie stellte erneut zwei Anträge, da Zweifel an der Voreingenommenheit des Richters bestünden. Die Verteidigung kritisierte unter anderem das Verhalten des Richters in Bezug auf das Schweigerecht Muhsals. Eine Abgeordnete müsse in der Lage sein, eine Frage selbst zu beantworten, hatte der Richter am ersten Verhandlungstag gesagt. Außerdem hatte er das Verhalten von Verteidigung und Angeklagter mit der Bemerkung "Wie im Kindergarten" kommentiert.

Nach zwei Zeugenvernehmungen wurde der Prozess am Donnerstag vertagt. Am 7. April sollen noch weitere Zeugen gehört werden, darunter auch ein Landtagsabgeordneter der AfD. Er war am Donnerstag nicht im Gericht erschienen und hatte stattdessen verlangt, im Landtagsgebäude vernommen zu werden. Jetzt ist er erneut geladen. Laut Staatsanwaltschaft kann er sich zwar auf sein Recht zur Vernehmung am Sitz des Landtages berufen. Danach hat er aber nicht den Anspruch darauf im Gebäude des Landtages, sondern in der Stadt des Landtagssitzes vernommen zu werden. Ein Urteil soll es an diesem Tag noch nicht geben.

Staatsanwaltschaft wirft Muhsal Betrug vor

Muhsal muss sich seit dem 8. März vor dem Amtsgericht Erfurt verantworten. Ihr wird Betrug vorgeworfen. Die AfD-Politikerin soll den Vertrag für eine Mitarbeiterin um zwei Monate vordatiert haben. Das zusätzliche Geld vom Landtag investierte sie laut Anklage in ihr Wahlkreisbüro in Jena. Per Strafbefehl war sie deshalb zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Weil Muhsal diese Forderung nicht akzeptierte, muss nun verhandelt werden.

Zeugin bestätigte Vorwürfe - Verteidigung hält dagegen

Am ersten Verhandlungstag hatte die ehemalige Mitarbeiterin die Vorwürfe gegen Muhsal bestätigt. Mit der Vordatierung habe sie sich einverstanden erklärt, weil sie den Arbeitsvertrag damals unbedingt wollte. Lange ging es allerdings nicht gut. Wenig später war die Mitarbeiterin schon wieder entlassen worden. Danach erstattete sie Anzeige gegen Muhsal.

Die Verteidigung hält die Zeugin jedoch nicht für glaubwürdig. Sie wies auf Widersprüche zu früheren Aussagen der Mitarbeiterin hin. Frau Muhsal sei außerdem davon ausgegangen, dass die Mitarbeiterin in den zwei Monaten schon tätig war. Von der falschen Verwendung der Gelder habe sie erst aus der Zeitung erfahren. Im Falle einer Verurteilung droht der AfD-Abgeordneten eine deutlich höhere Strafe, als die im Strafbefehl festgelegten 6.000 Euro. Diese seien eher die untere Grenze für eine solche Tat, so der Richter. Mit Hilfe weiterer Zeugen, die meisten davon AfD-Mitglieder, will das Gericht nun aufklären, wer wann was von der Vordatierung wusste.

Über dieses Thema berichtet MDR THÜRINGEN auch im Programm: MDR THÜRINGEN JOURNAL | 23.03.2017 | 19:00 Uhr
MDR THÜRINGEN - Das Radio | 23.03.2017 | Nachrichten | 11:00 Uhr

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