Drei-Stufen-Test
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24. November 2010, 15:50 Uhr
Mit dem Drei-Stufen-Test prüft der Rundfunkrat, ob ein neues oder verändertes Telemedienangebot zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört.
Im Rahmen des Drei-Stufen-Tests wird geprüft,
1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
2. in welchem Umfang durch das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird,
3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.