Wie wir arbeiten
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Warum gibt es Wiederholungen im TV-Programm? Wie werden Einschaltquoten ermittelt? Und: Wer wählt eigentlich die Intendantin des MDR und welche Aufgaben hat sie? Hier finden Sie Antworten auf verschiedene Fragen zur Berichterstattung des MDR.
Welche Aufgaben hat die Intendantin bzw. der Intendant und wer wählt sie?
Die Intendantin bzw. der Intendant leitet den MDR und trägt die Verantwortung für den gesamten Betrieb und die Programmgestaltung. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass das Programm den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Sie vertreten den MDR gerichtlich und außergerichtlich. Die Intendantin bzw. der Intendant wird vom Rundfunkrat auf Vorschlag des Verwaltungsrates für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
Zur Geschäftsleitung gehören weiterhin acht Direktorinnen und Direktoren. Die Arbeit des bzw. der Intendantin wird durch die Gremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat kontrolliert: Der Rundfunkrat wacht über die Wahrnehmung des Programmauftrags und schaut darauf, dass die im Staatsvertrag festgeschriebenen Programmgrundsätze eingehalten werden. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung und achtet auf die auftragsgemäße Verwendung der Rundfunkbeiträge.
Mehr zur Aufgabenverteilung im MDR, zur Arbeit und zur Zusammensetzung der Gremien wie auch Kurzbiografien des bzw. der Intendantin sowie der Direktorinnen und Direktoren finden Sie hier:
Was genau ist eine förmliche Programmbeschwerde und wohin wende ich mich damit?
Der MDR-Staatsvertrag sieht in § 16 eine förmliche Programmbeschwerde vor, wenn man der Ansicht ist, der MDR hätte gegen seine Programmgrundsätze verstoßen. Dazu zählen z. B. die journalistische Sorgfaltspflicht, das Gebot der Objektivität und Überparteilichkeit sowie das Gebot, die Würde des Menschen und die sittlichen, religiösen sowie weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten. Diese Programmgrundsätze sind in § 8 des MDR-Staatsvertrags nachzulesen. Jeder hat das Recht, sich mit einer solchen Programmbeschwerde an die Intendantin des MDR zu wenden.
Nicht jede Kritik am Programm stellt eine wie oben geschilderte förmliche Programmbeschwerde dar. Für Programmkritik im Allgemeinen wie auch für Ihre Fragen und Anregungen steht Ihnen im MDR der Publikumsservice als Ansprechpartner zur Verfügung.
Warum sendet der MDR nicht nur Nachrichten und Informationen?
Unsere Programme sind so vielfältig wie die Menschen in Mitteldeutschland. Ob Politik oder Fußball, Kabarett oder Krimi, Klassik oder Pop – wir wollen Allen etwas bieten. Nur so kann der gemeinsame freie Rundfunk seine Verantwortung, die der Gesetzgeber ihm gegeben hat, auch mit Leben füllen. Der gemeinsame freie Rundfunk soll alle Menschen erreichen. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont. Deshalb gehören neben Information, Bildung und Kultur auch Unterhaltung und Sport zum Programmauftrag des MDR.
Wie werden Fakten überprüft und sichergestellt?
Sorgfältig zu recherchieren, Fakten belegen zu können und Sachverhalte verständlich darzustellen, gehört zu den wichtigsten Geboten unserer journalistischen Arbeit. Dabei agieren die Redaktionen frei und unabhängig von Wirtschaft und Politik. Erst durch das Zusammenführen und Überprüfen der verschiedenen Darstellungen eines Sachverhaltes entstehen journalistische Berichte und Meldungen.
Dort, wo schwerpunktmäßig an investigativen Formaten gearbeitet wird, gibt es zudem zusätzliche Recherchekräfte, die die umfassenden Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen. Vor allem bei besonders komplexen und redaktionsübergreifenden Schwerpunktthemen setzen wir Rechercheteams ein, die ihre Ergebnisse über den Trimedialen Newsdesk an alle Redaktionen weitergeben. Bei investigativen Formaten wie unseren Wirtschaftsmagazinen "Umschau", "Plusminus", "Voss und Team" und den Politmagazinen "FAKT" und "Exakt" werden die Redaktionen zusätzlich durch die MDR-Juristen unterstützt. Außerdem werden alle Beiträge durch die Leiterinnen und Leiter der Redaktionen bzw. die Chefs vom Dienst kritisch geprüft und dann erst abgenommen und zur Sendung freigegeben.
Hat der MDR ein Konzept zur Wahlberichterstattung und was beinhaltet es?
Im Vorfeld von Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag und zu den Landtagen im MDR-Sendegebiet legt der MDR Leitlinien und Programmvorhaben für seine trimediale Berichterstattung in einem redaktionell erarbeiteten Konzept zur Wahlberichterstattung fest, das juristisch geprüft ist. Danach werden alle zur Wahl zugelassenen Parteien auf Grundlage des Prinzips der abgestuften Chancengleichheit ihrer Bedeutung entsprechend in der Berichterstattung des MDR berücksichtigt. Zwar können nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (Rundfunkfreiheit) die Redaktionen einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt grundsätzlich selbst über ihre Inhalte entscheiden. Im Vorfeld von Wahlen ist dieses Grundrecht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber mit dem Grundrecht der Parteien auf Gleichbehandlung in Einklang zu bringen. Dies geschieht über das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit. Unter Berücksichtigung dessen werden im Vorfeld von bundesweiten Wahlen sowie von Landtagswahlen redaktionelle Vorhaben, Themenfelder für die Berichterstattung sowie geplante Sendungen in einem redaktionell erarbeiteten journalistischen Konzept zusammengefasst.
Die vierteilige animierte 360G-Miniserie "Medien im Wahlkampf" erklärt anschaulich die Hintergründe zur Wahlberichterstattung durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. So wird erklärt, was ein "Wahlberichterstattungskonzept" ist, was es mit dem "Prinzip der abgestuften Chancengleichheit" auf sich hat, warum über bestimmte Parteien mehr berichtet wird als über andere und wie eine Partei den "Sonstigen" zugeordnet wird.
Wie entsteht das MDR-Fernsehprogramm?
Das MDR-Fernsehprogramm ist das Ergebnis eines intensiven Planungsprozesses. Basis ist das Programmschema, in dem jede Regelsendung in der Woche ein festes Zeitfenster hat. Dieses Programmschema berücksichtigt viele Faktoren, wie z. B. Sehgewohnheiten, Publikumserwartungen, Erkenntnisse aus der Medienforschung oder Beobachtungen des Fernsehmarktes, und wird stetig weiterentwickelt.
Ganz wesentlich ist dabei die Frage, welche Sendeplätze die besten Voraussetzungen für die jeweiligen Formate bieten, um vom Publikum gesehen zu werden. Dokumentationen beispielsweise laufen im MDR-Fernsehen am Dienstagabend um 22.05 Uhr sehr erfolgreich. Dagegen müssten sie in der Primetime um 20.15 Uhr mit starken Angeboten anderer Sender in Wettbewerb treten. So ist ein späterer Sendeplatz für manche Angebote von Vorteil. Außerdem spielen Vereinbarungen innerhalb der ARD eine wichtige Rolle: Der MDR sendet nicht parallel, sondern alternativ zum Ersten. Am Sonntagabend beispielsweise, wenn im Ersten der "Tatort" bzw. "Polizeiruf 110" läuft, kommt im MDR-Programm kein Krimi oder Spielfilm, sondern meist "Sagenhaft" oder "Damals war's".
Mit Blick auf wichtige Ereignisse, Jubiläen und Feiertage werden teils mehr als ein Jahr im Voraus Absprachen zur Anzahl von Sendungen, Abweichungen vom Programmschema und Sendeschwerpunkten getroffen. Im Laufe des Jahres entsteht so in der Hauptredaktion "Zentrale Programmkoordination und Sendeleitung" in Zusammenarbeit mit den Fachredaktionen das konkrete Fernsehprogramm. Sechs Wochen vor der Ausstrahlung werden die Programmwochen u. a. an Programmzeitschriften und andere Medien verteilt. Sie stehen außerdem für alle zum Nachlesen unter www.mdr.de/presse/programmpressedienst im Internet. Kurzfristige Programmänderungen aufgrund aktueller Ereignisse sind bis zum Sendetag selbst möglich.
Die Gesamtverantwortung für das Fernsehprogramm des MDR liegt bei Klaus Brinkbäumer, dem Programmdirektor Leipzig. Die einzelnen Fachredaktionen sind für die Themen ihrer Sendungen und deren Umsetzung zuständig.
Warum gibt es Wiederholungen im TV-Programm?
Hochwertige Produktionen mehr als nur einmal zu zeigen, ist programmlich und wirtschaftlich sinnvoll. Deshalb kombiniert der MDR seine täglichen Sendungen mit neuproduzierten aktuellen Berichten, wie "MDR um 2", "MDR um 4", "MDR aktuell", "MDR Sachsenspiegel", "MDR Sachsen-Anhalt heute", "MDR Thüringen Journal", und wöchentlichen Live-Magazinen wie "Umschau", "Exakt", "artour" oder dem Talk "Riverboat", mit gerngesehenen Wiederholungen.
Unsere Programmangebote werden zu unterschiedlichen Tageszeiten genutzt, je nach den Bedürfnissen und den Tagesabläufen unserer Zuschauerinnen und Zuschauer. Daher sind Wiederholungen ein sinnvoller Service für alle, die die Erstsendung verpasst haben. So werden auch vom MDR mitfinanzierte Sendungen aus dem ARD-Gemeinschaftsprogramm "Das Erste" zu anderen Sendezeiten im MDR-Fernsehen wiederholt und damit ein Mehrwert geschaffen.
Übrigens setzt der MDR im Sommer, wenn andere Programme einen hohen Wiederholungsanteil haben, ganz bewusst mit "Sommer bei uns" auf Neuwert: dazu gehören Doku-Reihen um 19.50 Uhr genauso wie attraktive Unterhaltungsangebote, etwa die alljährliche "Kaisermania".
Warum gibt es nicht alle Fernsehbeiträge in der MDR-Mediathek?
Im Interesse unserer Nutzerinnen und Nutzer bemühen wir uns, das Angebot in der MDR-Mediathek auszubauen und die Inhalte möglichst lange anzubieten. Dabei muss der MDR allerdings zwei wesentliche Aspekte beachten: a) die vorgegebene Verweildauer und b) die vertraglichen Nutzungsrechte. Die Verweildauer ist im Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgeschrieben und wird im MDR-Telemedienkonzept ausdifferenziert. Daran ist der MDR gebunden.
Zudem sind an jeder Produktion unterschiedliche Akteure beteiligt, die daran eigene Rechte haben (z.B. Produzenten, Mitwirkende, Autoren, Komponisten). Mit diesen Beteiligten müssen die Sender eine Vereinbarung treffen, um die Nutzung der Inhalte auf allen Ausspielwegen zu regeln. Fernseh- und Online-Nutzung sind rechtlich gesehen unterschiedliche Sachverhalte. Grundsätzlich bemüht sich der MDR darum, möglichst alle Angebote auch im Netz zur Verfügung zu stellen. Manchmal ist das leider nicht möglich, z. B. wenn die Nutzungserlaubnis von den Rechteinhabern exklusiv an andere Medien vergeben wurde (z. B. bei Sportveranstaltungen). Manchmal möchte ein Teil der Rechteinhaber nicht, dass die Inhalte im Internet bereitgestellt werden. Auch dann muss auf die Bereitstellung in der MDR-Mediathek verzichtet oder betreffende Passagen geändert werden. Teilweise können auch für bestimmte Inhalte generell keine Onlinerechte erworben werden. Dies kann zum Beispiel bei historischen Aufnahmen und Archivbildern der Fall sein.
Gibt es eigentlich Regelungen wie der Ton fürs Fernsehen produziert wird?
Auf die Tonqualität und die akustische Verständlichkeit haben viele Faktoren Einfluss. Im Sender können Tontechnik und Produzenten steuernd eingreifen, aber auch beim Publikum zu Hause gibt es Einflussfaktoren.
Die technische Aussteuerung des Fernsehtons ist zum Beispiel in der Richtlinie 128 der EBU beschrieben. An diese halten sich die meisten Fernsehanbieter und auch der MDR, wodurch zum Beispiel beim Senderwechsel am TV-Gerät Unterschiede in der Lautheit der einzelnen Sender vermieden werden.
Für eine bessere Verständlichkeit der Sprache im Fernsehen haben ARD und ZDF einen Leitfaden entwickelt. In diesem Dokument finden sich Empfehlungen für das Programm und die Technik. Dabei wird die gesamte Produktionskette von Planung über Aufnahme, Bearbeitung und Sendung bis zur Ausstrahlung betrachtet. Ziel ist es, den Sendeton so zu mischen, dass am Ende die bestmögliche Sprachverständlichkeit gewährleistet ist. Der MDR produziert seine Sendungen nach diesen Empfehlungen und tauscht sich regelmäßig mit anderen Rundfunkanstalten dazu aus.
Auf der anderen Seite hängt die akustische Verständlichkeit auch von der Tonwiedergabequalität der Empfangsgeräte ab. Die heutzutage in den Haushalten üblichen Flachbildschirme sind häufig nicht sonderlich gut für die Tonwiedergabe geeignet. Meistens sind die Lautsprecher so ausgerichtet, dass der Schall nicht direkt zum Zuschauer, sondern nach hinten abgestrahlt und – je nach Position - von der Wand reflektiert wird, worunter die Tonqualität leidet. Eine automatische Dynamikbearbeitung des Tons sorgt zudem noch für die Verschlechterung der Sprachverständlichkeit.
Warum dürfen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Werbung und Sponsoring stattfinden?
Vorrangige Finanzierungsquelle des gemeinsamen freien Rundfunks ist der Rundfunkbeitrag. Außerdem dürfen die Sender nach dem Rundfunkstaatsvertrag Einnahmen aus Werbung und Sponsoring erzielen, um so Teuerungstendenzen abfedern zu können und die Gemeinschaft der Beitragszahlenden zu entlasten. Dabei hat der Gesetzgeber klare Grenzen gesetzt:
Fernsehwerbung darf nur im ARD-Gemeinschaftsprogramm (Das Erste) sowie im ZDF ausgestrahlt werden. Im MDR Fernsehen findet – ebenso wie in den anderen Dritten Fernsehprogrammen – keine Werbung statt. Nach 20.00 Uhr sowie an Sonntagen und im gesamten Bundesgebiet anerkannten Feiertagen ist Werbung unzulässig. Die Dauer der Werbung ist im Jahresdurchschnitt auf jeweils höchstens 20 Minuten werktäglich beschränkt.
Im Hörfunk ist Werbung nur in den MDR Landesprogrammen für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie bei MDR JUMP zulässig. Zwischen 20.00 Uhr und 05.50 Uhr sowie an Sonntagen und im gesamten Sendegebiet anerkannten Feiertagen darf Hörfunkwerbung nicht ausgestrahlt werden. Im Jahresdurchschnitt beträgt die Dauer der Hörfunkwerbung insgesamt höchstens 90 Minuten werktäglich.
Auch Sponsoring ist im Fernsehen nach 20.00 Uhr sowie an Sonntagen und im ganzen Bundesgebiet anerkannten Feiertagen unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur für das Sponsoring bei der Übertragung sportlicher Großereignisse, wie z. B. Olympischen Spielen und Fußball-Welt- oder Europameisterschaften.
Beim Sponsoring von Sendungen muss zu Beginn und/oder am Ende der jeweiligen Sendung in vertretbarer Kürze und in angemessener Weise deutlich auf die Finanzierung durch den Sponsor hingewiesen werden. Die redaktionelle Unabhängigkeit der Rundfunkanstalt darf durch Sponsoring nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Sponsor nicht gestattet, Einfluss auf Inhalt und Programmplatz einer gesponserten Sendung zu nehmen. Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information dürfen nicht gesponsert werden. Der Verdacht, dass die Objektivität derartiger Sendungen durch Sponsoreninteressen überlagert sein könnte, soll gar nicht erst entstehen können.
In den Telemedienangeboten des gemeinsamen freien Rundfunks sind Werbung und Sponsoring überhaupt nicht zulässig.
Die "ARD-Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe" finden Sie unter nachfolgendem Link:
Wie werden Gewinnspiele im Programm finanziert?
Gewinnspiele sind nach dem Rundfunkstaatsvertrag zulässig. Sie sind vom gesetzlichen Programmauftrag umfasst, dienen zur Information und Unterhaltung und bieten einen zusätzlichen Anreiz, das betreffende Programmangebot zu nutzen. Deshalb darf der MDR seine finanziellen Mittel unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch für Gewinnspiele einsetzen. Dem MDR ist es aber auch erlaubt, sich Gewinne von Preisstiftern unentgeltlich zur Verfügung stellen zu lassen, solange die redaktionelle Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Wie werden die Einschaltquoten beim Fernsehen ermittelt?
Die TV-Einschaltquoten werden im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Videoforschung (AGF Videoforschung), einem Zusammenschluss von Fernseh- und Streaming-Anbietern in Deutschland, ermittelt. Beauftragt wurde damit die GfK Fernsehforschung. Diese erhebt täglich in 5.000 Haushalten mit ca. 10.500 Personen ab drei Jahren, dem sogenannten Fernsehforschungspanel, den Fernsehkonsum. Die Haushalte sind repräsentativ ausgewählt und können auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet werden. Aus dem MDR-Gebiet tragen rund 800 Haushalte zur Quotenermittlung bei.
Die Erhebung, wer wann welche Sendung sieht, erfolgt über spezielle Messgeräte, die von der GfK Fernsehforschung in den ausgewählten Haushalten installiert werden. Über diese Geräte werden täglich rund um die Uhr die sekundengenauen Nutzungsvorgänge elektronisch erfasst. Die aufgezeichneten Daten werden in der Nacht über Telefonleitungen von einem Rechner der GfK in Nürnberg abgerufen und weiterverarbeitet. Gegen 9 Uhr des Folgetages stehen die auf die Gesamtbevölkerung hochgerechneten TV-Daten zur Verfügung.
Seit 2015 werden von der AGF Videoforschung auch die Nutzungen von TV-Angeboten über weitere Plattformen, wie u.a. Mediatheken, in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen Nielsen erhoben. Damit die Nutzungsvorgänge in den Mediatheken mit Personenmerkmalen (z.B. dem Alter der Zuschauer) verknüpft werden können, wurde ein sogenanntes Online-Panel aufgebaut, das aus einem Desktop-Panel mit 15.000 Teilnehmern und einem Mobil-Panel mit 5.000 Teilnehmern besteht. Deren online-basierte Fernseh- und Video-Nutzung wird personenbezogen und ebenfalls sekundengenau erfasst. Die allgemeinen technischen Nutzugsdaten aus Mediatheken und Plattformen werden daraufhin mit den Daten aus dem Online-Personen-Panel verrechnet und können danach den TV-Daten hinzugerechnet werden.
(Quelle: https://www.agf.de/forschung/)
Wie werden Zugriffe auf das Onlineangebot des MDR ermittelt?
Die Online-Zugriffszahlen basieren auf einem einheitlichen, standardisierten Zählverfahren, das dem IVW-Standard (IVW = Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V.) nachgebildet ist. Dabei handelt es sich – anders als in der Fernseh- oder Hörfunkforschung – um eine Vollerhebung.
Auf jeder Seite eines Onlineangebotes wird ein Zählpixel gesetzt, das jeden Aufruf der Seite misst. Kennzahlen aus dieser Messung sind Visits und PageImpressions (PI). Ein Visit ist dabei ein Besuch einer Webseite und umfasst als zusammenhängender Nutzungsvorgang mehrere PI. Weder Visits noch PageImpressions lassen Rückschlüsse auf Personen zu. Anhand der Zählpixel werden keinerlei soziodemografische Daten und Informationen über die tatsächlichen Nutzer gewonnen. Diese können mit anderen Forschungsmethoden wie der Befragung ermittelt werden.