Verbotene NS-Parole AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt: Beide Seiten prüfen Revision
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15. Mai 2024, 11:31 Uhr
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist am Dienstag vor dem Landgericht Halle zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Höcke soll 2021 eine SA-Parole verwendet haben – und damit ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen und terroristischen Organisation. Der Politiker räumte die Äußerung ein, bestritt aber, gewusst zu haben, dass sie verboten ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Höckes Verteidigung und die Staatsanwaltschaft prüfen jetzt, Revision einzulegen.
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- Der AfD-Politiker Björn Höcke und die Staatsanwaltschaft prüfen Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Halle. Höcke soll wegen einer verbotenen SA-Parole eine Geldstrafe zahlen, bestreitet die Vorwürfe aber.
- Der Grünen-Politiker Sebastian Striegel begrüßte das Urteil. Ein Historiker warnt vor der Gefahr durch NS-Losungen.
- Auch wenn das Urteil rechtskräftig wird, hat es keine Auswirkungen auf Höckes Spitzenkandidatur bei der Thüringer Landtagswahl.
Der AfD-Politiker Björn Höcke ist vor dem Landgericht Halle zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es am Dienstag nach vier Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Höcke wissentlich eine verbotene SA-Parole verwendet hat. Höcke soll 100 Tagessätze je 130 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und eine Revision innerhalb einer Woche möglich.
Entsprechende Schritte hatte Höckes Verteidigung bereits während des Prozesses angekündigt. Entschieden sei aber noch nichts, sagte Anwalt Ralf Hornemann am Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits kurz nach der Urteilsverkündung erklärt, mögliche Rechtsmittel zu prüfen.
Verteidigung fordert Freispruch, Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafe
Höcke selbst wies die Vorwürfe vor Gericht zurück. Im Prozess hatte die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Der von Höcke genutzte Spruch "Alles für Deutschland" sei eigentlich vergessen gewesen, sagte Verteidiger Ralf Hornemann in seinem Schlussvortrag am Dienstag. Nicht Höcke, sondern die Staatsanwaltschaft habe dafür gesorgt, dass ihn nun zahlreiche Menschen kennen würden.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Bewährungsstrafe gefordert. In seinem Schlussplädoyer hat Staatsanwalt Benedikt Bernzen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten gefordert, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Außerdem fordert die Staatsanwaltschaft, dass Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen soll. Höckes Behauptung, er habe nicht gewusst, dass es sich bei seiner Äußerung um eine verbotene SA-Parole handelte, wies Bernzen zurück. Für den Staatsanwalt sei die Parole ein "historischer Fakt".
Staatsanwalt: Höcke fiel mehrfach mit NS-Vokabular auf
Weiter sagte er, der "augenscheinlich fundierte NS-Sprachschatz des Angeklagten deutet auf Täterwissen hin". So habe Höcke auch an anderer Stelle NS-Vokabular verwendet, etwa als er den früheren Bundesminister und SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel als "Volksverderber" bezeichnet habe. Es handle sich "um gezielte, planvolle Grenzüberschreitungen, um vermeintliche Denk- und Sprechverbote anzugreifen."
Dem Thüringer AfD-Fraktionschef wurde vorgeworfen, bei einer Partei-Veranstaltung im Jahr 2021 in Merseburg öffentlich die verbotene Losung "Alles für Deutschland" der paramilitärischen NSDAP-Kampforganisation SA verwendet zu haben – in dem Wissen, dass sie verboten ist. Voraussetzung für den Prozess war, dass der Thüringer Landtag die Abgeordnetenimmunität von Höcke aufgehoben hat.
Höcke äußert sich vor Gericht zu den Vorwürfen
Höcke selbst gab im Laufe des Prozesses vor Gericht zu, die Worte "Alles für Deutschland" verwendet zu haben. Allerdings habe er nicht gewusst, dass es sich um eine verbotene SA-Parole handelt. Er erklärte, er sei "völlig unschuldig".
In seiner Einlassung beschrieb Höcke sich als "rechtstreuen Bürger". Der 52-Jährige hat in der Vergangenheit als Geschichtslehrer gearbeitet. Dass er Geschichte studiert habe, bedeute nicht, dass er von dem verbotenen SA-Slogan gewusst haben müsse, so seine Auffassung. Er bezeichnete ihn als "Alltagsspruch". Schon vor dem Prozess hatte Höcke seine Wortwahl verteidigt. Sie sei an das "America First" von Donald Trump angelehnt.
Fakten-Check: Werbung mit verbotener Parole – Telekom widerspricht
Höcke hatte im April beim TV-Duell mit dem Thüringer CDU-Chef Mario Voigt behauptet, die Telekom hätte die SA-Parole in einer Werbung genutzt. Laut einem Bericht des "Spiegel" widersprach die Telekom dieser Behauptung und kündigte eine Unterlassungsaufforderung gegen Höcke an.
Grünen-Politiker Striegel und Thüringens Innenminister Maier begrüßen Urteil
Angezeigt hatte die Parole der Grünen-Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel. "Den politischen Gegner krankenhausreif zu schlagen, in den Tod zu treiben, dafür war die SA bekannt – und sie tat das unter dem Wahlspruch 'Alles für Deutschland'", sagte Striegel MDR SACHSEN-ANHALT. Dass das Landgericht Höckes Äußerung verurteilt hat, zeige, "dass der Rechtsstaat funktioniert und dass für solche Parolen auf unseren öffentlichen Straßen und Plätzen kein Raum ist."
Das ist der Rechtsstaat, der hier funktioniert.
Auch Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) betonte, es sei wichtig, dass es das Urteil gibt. Allerdings bezweifle er, dass die AfD dadurch nachhaltig kleiner werde. Die Partei nutze solche Urteile auch, um sich als Opfer darzustellen. Diese Erzählung müsse man entlarven: "Das ist der Rechtsstaat, der hier funktioniert."
Der erste Prozesstag gegen Höcke in Halle
Aufgrund der großen Zahl an Prozessbeobachtern und Medienvertretern begann der erste Verhandlungstag gegen Höcke mit Verzögerung. Laut Polizei hatten außerdem rund 570 Menschen vor dem Gerichtsgebäude in Halle protestiert.
Auch nach Beginn wurde die Verhandlung kurzzeitig unterbrochen. Grund war unter anderem, dass Höckes Verteidigung eine durchgängige Audioaufzeichnung des Prozesses durchsetzen wollte. Das Gericht lehnte den Antrag auf Tonaufnahme ab. Richter Jan Stengel erklärte, ein faires Verfahren gegen Höcke sei durch die Ablehnung nicht gefährdet.
Zu den Vorwürfen geäußert hatte sich Höcke am ersten Verhandlungstag (18. April) nicht. Er werde sich später vor dem Landgericht Halle äußern und auch Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten, erklärte einer seiner Verteidiger.
Zweiter Prozesstag gegen Höcke in Halle: Video gezeigt und Zeuge vernommen
Am zweiten Prozesstag war ein Video der Kundgebung in Merseburg (Saalekreis) gezeigt worden, bei der Höcke die verbotene SA-Parole ausgesprochen haben soll. Beobachtern zufolge hat Höcke sich das Video nur teilweise angesehen. Die übrige Zeit habe er in Büchern gelesen, sich Notizen gemacht und mit seinen Anwälten gesprochen.
Zudem hat das Gericht einen Zeugen vernommen, einen Polizisten aus Halle. Dieser hatte die Anzeige angefertigt, die als Ausgangspunkt für den Prozess gilt. Die Anzeige erstattet hatte der Grünen-Politiker Sebastian Striegel im Mai 2021.
Dritter Prozesstag: Videos sollten zeigen, welche "Gesinnung aus der Tat spricht"
Der dritte Prozesstag um Björn Höcke am Landgericht Halle am 3. Mai verlief kürzer als erwartet. Grund waren neue Anträge, die die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung eingebracht haben. Die Anträge verhinderten, dass die Beweisaufnahme, wie ursprünglich geplant, geschlossen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass unter anderem verschiedene Videos zeigen sollten, welche "Gesinnung aus der Tat spricht". Eines der Videos sollte auch eine Rede zeigen, die Höcke im thüringischen Gera gehalten hat.
Beide Seiten beantragten außerdem die Einbeziehung mehrerer Presseberichte über Höcke. Die zuständige Kammer des Landgerichts sah sich nach Angaben der Gerichtssprecherin nicht in der Lage, über alle Anträge zu entscheiden. Im Hinblick auf einzelne Berichte und die Videos ist deshalb derzeit noch offen, ob sie in dem Prozess als Beweismittel dienen.
Weitere Verfahren um Björn Höcke
Höcke stand nicht nur in Halle vor Gericht. Auch am Landgericht Mühlhausen (Thüringen) wurde eine Anklage zugelassen – dort geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung. Außerdem geht das Landgericht Halle davon aus, dass es ein weiteres Verfahren gegen den AfD-Spitzenkandidaten geben wird. Höcke soll die verbotene SA-Parole auch 2023 in Gera verwendet haben. Ursprünglich sollte dieser Vorfall zusammen mit dem jetzigen Fall verhandelt werden.
Historiker warnt vor Gefahr durch rechtsextreme Parolen
Der Historiker Patrick Wagner von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hatte MDR SACHSEN-ANHALT zu Beginn des Prozesses erklärt, das deutsche Strafrecht reagiere unter anderem so sensibel auf die Aussage, weil Losungen der SA die Würde der Opfer der Nationalsozialisten erneut verletzten. Die SA habe ungefähr 50.000 Menschen in Folterkammern und Konzentrationslagern eingesperrt und misshandelt und Terror auf den Straßen verbreitet.
Die Weimarer Republik sei auch daran gescheitert, dass sie der Hetze und Gewalt, vor allem von rechts, keinen Einhalt geboten habe, sagte Wagner. Das solle der Bundesrepublik nicht passieren. Ein weiterer Grund sei, dass Menschen, die Symbole und Parolen der Nationalsozialisten verwenden, sich zu deren Gewalttaten bekennen würden und zu ähnlichen Taten aufrufen könnten.
Keine Folgen für Höckes Spitzenkandidatur bei Thüringer Landtagswahl
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gilt Höcke als vorbestraft. Im Bundeszentralregistergesetz ist geregelt, welche Strafen in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen werden. Bei Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen ist das laut Paragraf 32 nicht der Fall. Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit dem jetzigen Urteil nicht.
Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke, der im Freistaat AfD-Landespartei- und Fraktionschef ist, als Rechtsextremisten ein. Auch die Landesverbände der AfD in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden als gesichert rechtsextremistisch geführt.
dpa, AFP, MDR (André Plaul, Lucas Riemer, Anja Höhne, Maren Wilczek, Anne Gehn-Zeller, Doreen Jonas, Marc Weyrich, Moritz Arand, Cynthia Seidel, Sebastian Gall) | Erstmals veröffentlicht am 18.04.2024
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 15. Mai 2024 | 09:00 Uhr