Staatsanwältin in der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internet- und Computerkriminalität (ZIT) in Frankfurt/Main in Hessen (Archiv)
Staatsanwältin in der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internet- und Computerkriminalität (ZIT) in Frankfurt/Main in Hessen (Archiv) Bildrechte: picture alliance/dpa | Arne Dedert

Erneute Reform Bundestag reduziert Mindeststrafe für Bilder von Kindesmissbrauch

17. Mai 2024, 16:50 Uhr

Vor drei Jahren wurden die Mindesstrafen für Verbreitung, Abruf und Besitz von sogenannter Kinderpornografie erhöht – trotz Warnung von Fachleuten. Jetzt wurden sie wieder gesenkt, um nicht Unschuldige zu treffen.

Nach drei Jahren ist das Strafmaß für die Verbreitung von sogenannter Kinderpornografie wieder gesenkt worden. Wegen Kritik aus der Fachwelt setzte der Bundestag am Donnerstagabend das Mindeststrafmaß dafür auf sechs Monate und für Abruf und Besitz auf drei Monate herab.

"Was gut gemeint war, hat zu zahlreichen Problemen in der Praxis der Strafverfolgung geführt", sagte Justizminister Marco Buschmann von der FDP. An der Höchststrafe von zehn Jahren Haft ändert sich allerdings nichts.

Keine Verfahrenseinstellungen mehr möglich

Die Strafen waren 2021 von der Koalition aus Union und SPD verschärft worden. Wer Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern verbreitet, musste seither mit Haft zwischen einem Jahr und zehn Jahren rechnen.

Eine Person hält ein Handy in der Hand
Auch Jugendliche konnten in den Fokus von Ermittlungen geraten. Bildrechte: IMAGO / Michael Gstettenbauer

Danach war es aber nicht mehr möglich, von Bestrafung abzusehen, denn Taten, die mit mindestens einem Jahr Gefängnis belegt sind, gelten als Verbrechen. Auch Eltern, Lehrkräfte oder Jugendliche selbst konnten sich strafbar machen, wenn sie als Hinweis auf mögliche Straftaten solche Bilder teilten oder als Beweismittel sicherten.

Nun jedoch bekommen Ermittler und Gerichte wieder die Möglichkeit, ein Verfahren einzustellen, wenn keine kriminelle Absicht vorliegt. Grund waren viele solche Verfahren, die seit 2021 die Justiz belasteten, wie es Experten auch prognostiziert hatten.

Kritik der Union an den Änderungen

Die Koalitionsfraktionen SPD, FDP und Grüne stimmten für die Änderung, Union und AfD dagegen. CDU und CSU, die 2021 trotz der Warnungen aus der Justiz auf der Gesetzesverschärfung bestanden, bezeichnete die jetzt erfolgte Anpassung zwar als grundsätzlich richtig. Sie kritisierten allerdings, dass der Strafrahmen zu undifferenziert gesenkt worden sei.

Die Kinderschutzorganisation "Innocent in Danger" hat grundlegende Änderungen am Gesetz zur Bestrafung von Kinderpornografie gefordert. Geschäftsführerin Julia von Weiler sagte MDR AKTUELL, auch bei diesem Gesetzentwurf würden alle über einen Kamm geschoren. 14-jährige Jugendliche, die sich mit 13-Jährigen intime Bilder hin- und herschickten, machten sich weiter der Verbreitung kinderpornografischer Bilder strafbar. Das habe schon bei der vorherigen Regelung die Kanäle der Strafverfolgung total verstopft.

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