219. Sitzung des MDR-Rundfunkrates Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung am 11. März 2024

02. Mai 2024, 17:04 Uhr

Der MDR-Rundfunkrat wählte auf seiner Sitzung Michael Ziche zu seinem neuen Vorsitzenden und Astrid Plenk zur neuen Direktorin des MDR-Landesfunkhauses Thüringen. Außerdem befasst er sich mit dem Rundfunkbeitrag.

  • nicht öffentlicher Teil der Sitzung

Wahl zum Rundfunkratsvorsitz und der Stellvertretungen

Der MDR-Rundfunkrat hat Michael Ziche (Sachsen-Anhalt) zu seinem neuen Vorsitzenden sowie Kai Ostermann (Thüringen) und Dietrich Bauer (Sachsen) zu seinen Stellvertretern gewählt. Die Amtszeit beginnt am 15. März 2024. Innerhalb der sechsjährigen Amtszeit des Rundfunkrats wählt das Gremium sein Präsidium jeweils für die Dauer von zwei Jahren. Der Vorsitz wechselt dabei unter den drei Staatsvertragsländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Antrag auf Zustimmung des Rundfunkrates zur Berufung einer Direktorin für das Landesfunkhaus Thüringen gemäß § 17 Abs. 3 MDR-Staatsvertrag

Der Rundfunkrat stimmte der Berufung von Frau Dr. Astrid Plenk als Direktorin des Landesfunkhauses Thüringen durch MDR-Intendant Ralf Ludwig für die Dauer von 5 Jahren vom 01. April 2024 bis zum 31. März 2029 zu.

  • öffentlicher Teil der Sitzung

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

Der Rundfunkratsvorsitzende berichtete von der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) am 27. Februar 2024 zum Thema Compliance-Rahmenrichtlinie. Die GVK hat eine Compliance-Rahmenrichtlinie zur Empfehlung an die ARD-Aufsichtsgremien verabschiedet. Die Rundfunk- und Verwaltungsräte der einzelnen Rundfunkanstalten werden individuell evaluieren, ob gesetzliche Bestimmungen, existierende Regelungen oder spezifische Eigenheiten der Gremien Änderungen der empfohlenen Compliance-Richtlinie erfordern und ggf. Anpassungen vor einer Inkraftsetzung vorzunehmen.

Der Rundfunkratsvorsitzende resümierte seine Amtszeit, welche zum 14. März 2024 turnusgemäß nach zwei Jahren endet. Er reflektierte u.a. die Aufgabenerfüllung des Rundfunkrates. Der Rundfunkratsvorsitzende fasste zusammen, dass der Rundfunkrat als Gremium, aber auch jedes einzelne Rundfunkratsmitglied sowohl durch die Regelungen des MDR-Staatsvertrages als auch die bestehenden Regelungen der Satzung des MDR über wirksamen Einfluss verfügen. Die Stärkung der Gremien und Gremienaufsicht insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten und Ressourcen, um die übertragenen Aufgaben auch erfüllen zu können sei in Bezug auf die Geschehnisse beim rbb im Sommer 2022 folgerichtig. Der Rundfunkratsvorsitzende verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Ausstattung und fachliche Zusammensetzung des MDR-Gremienbüros, welches mit seinen Mitarbeitenden die Kompetenzfelder Betriebswirtschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaft sowie Rechtswissenschaft abdeckt.

Er lobte zudem die interne Expertise der Rundfunkräte, die diese regelmäßig in den Ausschüssen und Landesgruppen sowie Arbeitsgruppen des Rundfunkrats einbringen. Ein Ergebnis daraus ist die Neufassung der Satzung des MDR. Diese entspricht nun sowohl den Vorgaben des aktualisierten MDR-Staatsvertrags als auch geänderten Regelungen im Medienstaatsvertrag.

Bezüglich der systematischen und regelmäßigen Angebotsbeobachtung erinnert der Rundfunkratsvorsitzende an die durch alle Rundfunkräte der ARD verabschiedete Qualitätsrichtlinie. Diese sei eine fundierte Basis um die systematische und regelmäßige Beobachtung arbeitsteilig in den Ausschüssen und Landesgruppen noch intensiver durchzuführen.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Drei-Stufen-Test-Verfahren zur Genehmigung der wesentlichen Änderung der Telemedienangebote von KiKA und MDR sowie der Genehmigung des Telemedienkonzepts des gemeinschaftlichen Angebots ARD Kultur hat der Rundfunkrat die Voraussetzungen für eine zeitgemäße Weiterentwicklung der vom MDR verantworteten Online-Angebote. Neben der Etablierung von ARD Kultur fiel auch die programmliche Entscheidung, das ARD-Mittagsmagazin in redaktioneller Verantwortung des MDR vom Standort Leipzig aus zu senden in die Amtszeit der vergangenen zwei Jahre.

Darüber hinaus gab es mehrere Berufungen von Direktorinnen und Direktoren womit zusammen mit der Wahl des neuen Intendanten Ralf Ludwig wesentliche Weichenstellungen für den MDR durch den Rundfunkrat vorgenommen wurden.

Abschließend widmete sich der Rundfunkratsvorsitzende der Verabschiedung von Frau Prof. Dr. Gabriele Schade. Er bedankte sich für ihre Arbeit der letzten 30 Jahre im MDR-Rundfunkrat und in der ARD-GVK. Der Rundfunkratsvorsitzende würdigte das große Engagement von Frau Prof. Dr. Gabriele Schade im Rahmen der Drei-Stufen-Test-Verfahren für Telemedien sowie ihren anhaltenden Einsatz als Vorsitzende des Telemedienausschusses der GVK. Frau Prof. Dr. Gabriele Schade war selbst Rundfunkratsvorsitzende und appellierte in ihrer Abschiedsrede an die Rundfunkratsmitglieder, innovative und nachhaltige Lösungen durch fachlich und sachlich fundierte Arbeit zu bewirken. Sie betonte die Relevanz eines engagierten Gremiums, dass mit kritischem Blick seine Aufgabe erfüllen soll.

Bericht des Intendanten

Der Intendant informierte über die Vorstellung des 24. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) am 23.02.2024 und das verfassungsrechtlich gestützte dreistufige Verfahren: Die KEF habe auf Basis der im ersten Schritt erfolgten Anmeldung der Rundfunkanstalten ihre Prüfung und damit den zweiten Verfahrensschritt abgeschlossen und ihren Bericht mit der Empfehlung einer Anpassung des monatlichen Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro für die Zeit von 2025 bis 2028 an die Länder übergeben. Die Länder müssten den Vorschlag nun im dritten Verfahrensschritt zur Umsetzung beraten. Verfassungsrechtlich sei geregelt, dass medienpolitische Zwecksetzungen keinen Einfluss auf das Verfahren nehmen dürften.

Am 29.02.2024 habe sich auch die Enquete-Kommission des Landtages Sachsen-Anhalt zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dem Thema befasst. Als Gäste waren die Vorsitzende des "Zukunftsrats" der Länder, Medienmanagerin Julia Jäkel, sowie der KEF-Vorsitzende, Prof. Dr. Martin Detzel, eingeladen. Prof. Detzel habe deutlich auf die staatsvertraglich und verfassungsgerichtlich verankerten Abläufe bei der Bemessung des Rundfunkbeitrags durch die KEF hingewiesen: Die KEF könne nur auf Grundlage der gesetzlich geregelten Aufgabenstellung der Rundfunkanstalten prüfen und eine Beitragsempfehlung errechnen. Wenn jetzt von der Politik Änderungen am Auftrag beschlossen würden, käme dies für den bereits berechneten und veröffentlichten 24. Bericht zu spät. Auch habe der KEF-Vorsitzende verdeutlicht, dass die bei den Anstalten in einer nicht verwendbaren Sonderrücklage auflaufenden Mehrerträge aus der Zeit von 2021 bis 2024 in die Berechnung des Rundfunkbeitrags ab 2025 bereits eingeflossen seien.

Die Länder hätten der KEF Anfang März einen Fragenkatalog mit 19 Fragen zu Themenbereichen wie anstaltsübergreifender Kooperation, Personalabbau oder Immobilien übermittelt, der Ausgangspunkt für ein von den Ländern erbetenes KEF-Sondergutachten sein solle. Dies solle planmäßig im Herbst 2024 vorliegen. Sondergutachten und Fragenkatalog würden der Einordnung des KEF-Vorsitzenden folgend keinen Einfluss auf den 24. KEF-Bericht nehmen.

Der 24. KEF-Bericht setze auch den finanziellen Rahmen für den MDR: Mit der dort festgeschriebenen Beitragshöhe müsse der MDR ab 2025 seinen Haushalt jährlich um
40 Mio. Euro absenken, um Einnahmen und Ausgaben in den Ausgleich zu bringen. Sollte die von der KEF als funktionsnotwendig eingestufte Erhöhung nicht kommen, seien es sogar 60 Mio. Euro jährlich. Der MDR werde sich mit konkreten Ableitungen und Priorisierungen auseinandersetzen, Ergebnisse würden in die Wirtschaftsplanung ab 2025 einfließen.

Der Bund habe zudem einen ersten Entwurf zur Novellierung des Filmfördergesetzes des Bundes vorgelegt. Die ARD sehe den Vorschlag kritisch, da sich die Rahmenbedingungen für öffentlich-rechtliche Medien zum Engagement im Bereich Kino deutlich verschlechterten. (LINK: Novelle der Filmförderung: ARD kritisiert Reformvorschläge)

Der Intendant informierte zudem über die Ergebnisse der repräsentativen Erhebung „MDR-Check 2023“, die der MDR regelmäßig durchführe und die dem Sender zuletzt beispielsweise gesteigerte Werte bei den Themen Vertrauen, persönliche sowie gesellschaftliche Relevanz und Empfehlungsbereitschaft bescheinigt. Er unterrichtete das Gremium über die Etablierung einer neuen Hochschulkooperation mit der Universität Leipzig im März 2024, die zur engeren Vernetzung und Vermittlung von Wissenschafts- und Bildungsthemen im Sendegebiet beitragen werde, sowie über den Start des neuen Jahrgangs der Volontärinnen und Volontäre zum 01. März 2024, wieder mit drei Regionalvolontariaten. (LINK: Gemeinsam für Wissenschaft und Bildung: MDR baut Zusammenarbeit mit Hochschulen in Mitteldeutschland weiter aus und schließt Kooperationsvertrag mit Universität Leipzig  | MDR.DE)

Ebenfalls am 01. März 2024 habe der MDR ein Galakonzert zur Feier von 100 Jahren Rundfunk aus Mitteldeutschland ausgerichtet, in dessen Rahmen die Ensembles als wichtige Kulturbotschafter gewürdigt worden seien. (Tosender Applaus beim Festkonzert "100 Jahre Musik für den Rundfunk" | MDR.DE)

Abschließend informierte der Intendant über das gemeinschaftliche Engagement von MDR, ARD, ZDF und 3Sat bei der Leipziger Buchmesse und den Abschluss der rechtsaufsichtlichen Prüfung des Telemedienkonzeptes (TMK) der in Weimar angesiedelten ARD-Gemeinschaftseinrichtung ARD Kultur, wodurch nun die von den Gremien genehmigten Inhalte laut TMK vollumfänglich umgesetzt werden könnten.

Bericht aus dem MDR-Verwaltungsrat

Aus dem Verwaltungsratsvorsitz wurde über die vergangenen Verwaltungsratssitzungen vom 26. Februar und 11. März 2024 informiert. Gegenstand der Februar-Sitzung war unter anderem die Feststellung der Änderungen der MDR-Genehmigungsverfahren-Telemedien, der ARD-Verfahrensordnung–Telemedien und der ARD-Verfahrensordnung-Flexibilisierung. Der Verwaltungsrat wurde zum 24. KEF-Bericht, zu den Zuschlagserteilungen in den Bereichen Hard- und Software sowie zur Lieferung elektrischer Energie informiert. Gegenstand der Sitzung war außerdem der Tarifabschluss "Content Creator Werk" und die Verlängerung des Tarifvertrages "Crossmediale Tätigkeiten". Der Verwaltungsrat hat sich hierzu beraten und jeweils dem Tarifabschluss gemäß des MDR-Staatsvertrags zugestimmt. Ebenfalls zugestimmt hat der Verwaltungsrat dem Antrag zur Beteiligung des MDR an dem EU-weiten Vergabeverfahren Sachversicherung der ARD-Landesrundfunkanstalten, Arte, Zentraler Beitragsservice, Deutschlandradio und Deutsche Welle. Ein weiterer Punkt war der abschließende Bericht des Thüringer Rechnungshofes der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kinderkanals von ARD und ZDF. Abschließend wurde der Verwaltungsrat zu den Beteiligungen des MDR informiert. Die Regel-Berichterstattung über die Entwicklung der MDR Media-Gruppe erfolgt quartalsweise an den Verwaltungsrat als zuständiges Gremium des MDR. Darüber hinaus wurde der Verwaltungsrat über den Businessplan der MDR Media-Gruppe für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026 informiert. Überdies hat der Verwaltungsrat in seinen Sitzungen das Benehmen zur Neufassung der Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks hergestellt.

Beschluss über die Neufassung der MDR-Satzung

Der Rundfunkrat beschloss die neu gefasste MDR-Satzung in der Fassung vom 27.02.2024. Die Satzung wurde entsprechend des novellierten MDR-Staatsvertrags überarbeitet und relevante Entwicklungen des 3. und 4. Medienänderungsstaatsvertrag einbezogen.

Über Änderungen der MDR-Satzung beschließt gem. § 17 Abs. 4 Ziffer 1 MDR-StV i.V.m. Art. 30 Abs. 2 MDR-Satzung der Rundfunkrat. Der Verwaltungsrat ist dabei anzuhören. Der Verwaltungsrat hat die Änderungen in seinen Sitzungen vom 26.02.2024 und 11.03.2024 beraten. Die Satzung tritt am 01.04.2024 in Kraft. Zugleich tritt die bisherige Satzung des MDR vom 27. April 1992 in der Fassung vom 1. April 2019 außer Kraft.

Information zum 24. KEF-Bericht

Am 23. Februar 2024 wurde der 24. KEF-Bericht veröffentlicht. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. Anschließend erstattet die KEF den Landesregierungen mindestens alle zwei Jahre einen Bericht. Rechtliche Grundlage für die Arbeit der KEF ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag der Länder. Die KEF schlägt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro ab 2025 vor. Der Rundfunkrat hat die Informationen des MDR zum 24. KEF-Bericht zur Kenntnis genommen.

Information zum Sachstand der Umsetzung der ARD-Reformagenda im MDR

Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 29.01.2024 darum gebeten, weiter über den Sachstand der ARD-Reformagenda, die Auswirkungen auf das MDR-Angebot und über mögliche Evaluierungen informiert zu werden. Die Geschäftsleitung des MDR informierte u.a. die ARD-Reformagenda sehe eine verstärkte Zusammenarbeit der Landesrundfunkanstalten vor. Um die regionale Verwurzelung der ARD auch bei einer steigenden digitalen Mediennutzung beizubehalten, brauche es mehr spezifisch regionale, non-linear optimierte Medieninhalte für alle Zielgruppen. Die Aufgabe der ARD-Landesrundfunkanstalten sei es, genau diese regionalen Inhalte im Digitalen umzusetzen. Dafür würden Pool-Lösungen im Hörfunk und für die Dritten Programme geschaffen sowie Gemeinschaftsredaktionen und Kompetenzcenter eingerichtet. Die Mitglieder des Rundfunkrates diskutierten die Umsetzungsschritte teils kontrovers.

Information zur Zusammenarbeit mit Auftragsproduktionsunternehmen in Mitteldeutschland

Der Rundfunkrat wurde über die Zusammenarbeit mit Auftragsproduktionsunternehmen in Mitteldeutschland informiert. Der MDR strebt ein Programm mit regionalem Inhalt an, das linear und non-linear erfolgreich ist. Dafür befasst sich die 2023 gegründete AG „Regionale Kooperation“ mit juristischen, programmlichen und inhaltlichen Fragen sowie mit den Themen des Nachwuchses und des Fachkräftemangels in Mitteldeutschland. Das Ziel ist, bis 2030 auf der Grundlage der programmstrategischen Ausrichtung des MDR eine Vergabe von 70 % in die Region zu erreichen. Der Rundfunkrat wird im Rahmen der Erörterung des jährlichen MDR-Produzentenberichts weiter über den Fortschritt informiert. Im Programmausschuss Leipzig wird ebenfalls unterjährig weiter berichtet.

gez. Dietrich Bauer
Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates