Zwei Plakate hängen an einem Laternenmast. Das obere im tpypischen AfD-Blau mit Logo und dem Slogan "Fachkräftemangel? Lösen wir selbst!". Das untere ist weiß mit schwarzer Schrift: "Auch wir sind im Herzen blau", steht hier geschrieben. Das untere wirbt für die Liste 8 und die Alternative für Saalfeld-Rudolstadt
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Machtkampf Thüringer AfD will neun Parteimitglieder ausschließen

12. Mai 2024, 14:20 Uhr

In der Thüringer AfD tobt ein Streit um zwei Kandidatenlisten für die Kommunalwahl im Kreis Saalfeld-Rudolstadt. Der AfD-Landesvorstand will nun neun "abtrünnige" Mitglieder per Ausschlussverfahren loswerden.

Im Thüringer AfD-Vorstand geht der parteiinterne Streit um zwei Kandidatenlisten für die Kommunalwahl weiter. Nach einem Bericht des Magazins "Stern" hat der Landesvorstand gegen neun Parteimitglieder des Kreisverbandes Saalfeld-Rudolstadt ein Ausschlussverfahren eingeleitet. Das bestätigte AfD-Landessprecher Torben Braga.

Demnach hätten die Mitglieder "in besonders schwerwiegender Weise erheblich gegen die Ordnung der Partei verstoßen und ihr dadurch einen schweren Schaden zugefügt", heißt es in einem Schreiben an das Landesschiedsgericht. Darin spricht die AfD-Landesspitze von einer "Verschwörung" gegen basisdemokratische Beschlüsse. Die Betroffenen hätten "ohne Vollmacht eine Kandidatenliste im Namen der Partei eingereicht beziehungsweise die Einreichung dieser Liste ermöglicht".

Höcke macht Wahlkampf gegen eigene Partei

Hintergrund des Streits ist der Antritt zweier konkurrierender Listen der AfD für den Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt bei der Kommunalwahl am 26. Mai. Demnach wollen sowohl die Alternative für Deutschland (AfD) als auch die "Alternative für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt" (AfL) mit eigenen Listen antreten. Die vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Landes-AfD und Landeschef Höcke unterstützen die AfL.

Auseinandersetzung um Karlheinz Frosch

Im Zentrum des Streits steht der AfD-Landtagsabgeordnete und Alterspräsident Karlheinz Frosch, der im Oktober 2023 zum Spitzenkandidaten für die Kreistagswahl Saalfeld-Rudolstadt und für die Stadtratswahl in Rudolstadt nominiert wurde.

Karlheinz Frosch vor dem Landtratsamt im Kreis Saalfeld-Rudolstadt. Er trägt Brille, Schlips und eine wattierte Jacke.
Karlheinz Frosch wurde im Oktober 2023 zum Spitzenkandidaten gewählt. Bildrechte: MDR/Alexander Reißland

Seit seiner Nominierung strebt der Gebietsverband Saalfeld-Rudolstadt mit den Vorsitzenden Thomas Benningshaus und Verena Sigmund eine Wiederholung der Wahl an. Sie gelten als enge Vertraute des Landesvorsitzenden Björn Höcke und argumentierten, dass die Kandidatenliste nicht genügend Namen enthalten habe. Frosch hatte nach seiner Wahl den Antrag gestellt, die Kreistagsliste nach 15 vergebenen Listenplätzen schließen zu lassen - ein Vorschlag, dem die Mitglieder zustimmten.

Thomas Benninghaus auf einer Straße in Rudolstadt. Im Hintergrund hängt ein Wahlplakat der Alternative für Saalfeld-Rudolstadt. Benninghaus hat kurze Haar, trägt Brille und ein graues Sakko.
Thomas Benninghaus, Sprecher des AfD-Gebietsverbands Saalfeld-Rudolstadt Bildrechte: MDR/Alexander Reißland

Der Gebietsverband versuchte erfolglos, gegen diese Entscheidung vorzugehen und die Wahl für ungültig erklären zu lassen. Frosch erhielt vor Gericht Recht, als das Landgericht Gera die Versuche des Höcke-Lagers dreimal ablehnte, die Wahl rückgängig zu machen. Als Reaktion darauf etablierte die AfD Saalfeld-Rudolstadt mit Unterstützung des Landesverbands die AfL-Liste für die anstehende Kommunalwahl.

Am 26. Mai werden in Thüringen neben den Kreistagen sowie den Stadt- und Gemeinderäten die meisten Landräte, Oberbürgermeister und hauptamtlichen Bürgermeister neu gewählt. 

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MDR,AFP (con/sar)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 12. Mai 2024 | 16:00 Uhr

7 Kommentare

Mittler vor 24 Wochen

@MDR-Team:
Klar! Die juristischen Meinungen dürften diesbezüglich, wie bei vielen Themen, auch auseinander gehen. Mal sehen also, wie das Gericht dann entscheidet.

MDR-Team vor 24 Wochen

@Mittler: Wir sind nicht die Juristen, die uU entscheiden müssten, ob die zwei Listen beide der AfD zuzurechnen seien oder eben doch zwei zulässige unterschiedliche Listen sind.

Mittler vor 24 Wochen

Normale Parteien werden nicht gewählt, wenn sie sich öffentlich zerstreiten. Bei der rechtsextremen AfD war das bisher anders. Interessant ist freilich nun das AfD-Experiment, bei der Kreistagswahl im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit gleich zwei Listen anzutreten.
Ob die AfD-Anhänger den Unterschied verstehen?
Und ob das am Ende zu einer Wahlwiederholung führen wird?
Klagen jedenfalls sind schon angekündigt. Und auf den ersten Blick erscheint die Regelung in § 14 Absatz 1 Satz 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes auch recht eindeutig: „Jede Partei oder Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen.“

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