Der Jenaer Verwaltungsrechtler Michael Brenner sieht die Entscheidung, den bundesweit bekannten Rechtsextremisten Tommy Frenck für die Landratswahl in Hildburghausen zuzulassen, kritisch. Mit Blick auf die Entscheidung des zuständigen Wahlausschusses sagte der Juraprofessor auf Anfrage von MDR THÜRINGEN: „Es spricht sehr viel dafür, dass dieser Kandidat nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht.“ Angesichts der Vita Frencks könne die „Zulassungsentscheidung des Wahlausschusses durchaus hinterfragt“ werden.
Mit Blick auf den AfD-Kandidaten für die ebenfalls im Mai anstehende Oberbürgermeisterwahl in Erfurt, den AfD-Landesvorsitzenden Stefan Möller, sagte Jurist Brenner: „Die bloße Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Partei reicht nicht aus, um Kandidaten die Zuverlässigkeit abzusprechen.“ Es müsse dem Bewerber zusätzlich „individuelle Verfassungsfeindlichkeit“ nachgewiesen werden. Offensichtlich sei der Wahlausschuss in Erfurt zu dem Ergebnis gekommen, dass dies hier nicht vorliege.
Laut Thüringer Kommunalwahlgesetz müssen die Wahlausschüsse prüfen, ob alle Kandidaten Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Für diese Prüfungen hat ihnen das Thüringer Innenministerium ein Musterschreiben für eine Anfrage beim Verfassungsschutz zur Verfügung gestellt. Dazu teilte der Geheimdienst auf MDR- Anfrage mit, dass die Wahlausschüsse Informationen zu Kommunalwahl-Kandidaten lediglich „in Einzelfällen“ bei der Behörde eingeholt hätten.