Hans Modrow klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht auf Einsicht in seine BND-Akten. Viel erfahren hat er, trotz seines juristischen Sieges im Jahr 2018, bisher nicht. Die "MDR Zeitreise" beleuchtet den Fall erneut.
Wegen seiner Verstrickung in die Wahlfälschungen im Mai 1989 wird Hans Modrow, der vorletzte Regierungschef der DDR, 1995 zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
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Als der "Zentrale Runde Tisch" am 7. Dezember 1989 zu seiner ersten Sitzung zusammenkam, war die Stimmung angespannt. Regierung und Opposition sollten über eine Machtteilung und die Durchführung von Wahlen verhandeln.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies am 22. März 2001 die Klage des einstigen SED-Politbüromitglieds Egon Krenz gegen seine Verurteilung wegen der Todesschüsse an der Mauer zurück. Krenz blieb in Haft.