Alle Sitzplätze im Zuschauerraum der Urania sind wegen der Corona-Pandemie durch Seile abgesperrt während der Präsentation der Biographie "Markus Söder - Der Schattenkanzler".
Während der Corona-Pandemie wurden Kulturveranstaltungen zeitweise über Monate komplett abgesagt. Bildrechte: picture alliance/dpa | Jörg Carstense

BundesgerichtshofKeine Staatshaftung wegen Corona-Auftrittsverbot für Berufsmusiker

03. August 2023, 12:38 Uhr

Weil er im Corona-Lockdown im Frühjahr 2021 nicht auftreten durfte, hatte ein Musiker eine Entschädigung vom Staat verlangt. Der Bundesgerichtshof lehnte die Klage ab. Der Lockdown sei nötig und verhältnismäßig gewesen.

Der Staat muss nicht für Einnahmeverluste haften, die einem Berufsmusiker wegen coronabedingter Auftrittsverbote entstanden sind. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. (Az. III ZR 54/22)

Das Gericht folgte damit seiner bisher vertretenen Linie, nach der es eine Staatshaftung wegen der Corona-Regelungen stets abgelehnt hatte. Im konkreten Fall wiesen die Karlsruher Richter die Klage des Musikers Martin Kilger gegen das Land Baden-Württemberg ab. Der Musiker hatte 8.326,48 € Entschädigung gefordert, weil er im ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 auf keinerlei Veranstaltungen auftreten durfte. Kilger argumentierte, das sei einer Enteignung gleichgekommen. Die Corona-Hilfen hätten nicht gereicht.

BGH: Corona-Lockdown verhältnismäßig

Der Bundesgerichtshof urteilte, die Veranstaltungsverbote und -beschränkungen seien zwar ein Eingriff in den Gewerbebetrieb und damit in das Eigentum des Klägers gewesen. Zugleich seien die Anordnungen aber nötig und verhältnismäßig gewesen. Sie hätten "einem verfassungsrechtlich legitimen Zweck" gedient, die "weitere Verbreitung des Virus zu verlangsamen und das exponentielle Wachstum der Infektionen zu durchbrechen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden und die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen". Mildere und dabei gleichermaßen geeignete Mittel hätten nicht zur Verfügung standen.

Die Richter verwiesen auch darauf, dass der Musiker nur zweieinhalb Monate lang gar nicht habe auftreten können. Das sei zumutbar gewesen, der Steuerzahler könne das Unternehmerrisiko nicht umfassend abnehmen.

Kilger reagierte enttäuscht auf das Urteil. Leben und Gesundheit der Kultur seien nicht geschützt worden, erklärte der 47-Jährige. Nach seinen eigenen Worten war er bundesweit der erste Musiker, der auf eine solche Entschädigung geklagt hatte. Er behalte sich nun den Weg zum Bundesverfassungsgericht vor.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 03. August 2023 | 11:30 Uhr