SozialabgabenAuch auf Witwenrente müssen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden

22. August 2023, 07:36 Uhr

Wenn der Lebenspartner stirbt, zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Witwen- oder Witwerrente aus. Doch auch die Hinterbliebenenrente werden Abgaben fällig. Eine Hörerin fragt, warum sie nicht die volle Rente ausgezahlt bekommt und Kranken- und Pflegeversicherung abführen muss. Zahlt sie für ihren verstorbenen Partner noch Sozialabgaben?

Katja Braubach, hat 18 Jahre lang Menschen zu ihrer Rente beraten. Damals, in der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Berlin, begegnete ihr oft die Frage, warum man Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den verstorbenen Ehepartner zahlen müsse. Die Klienten meinten damit die Beiträge, die für ihre Witwen- oder Witwerrente fällig wurden.

Das sei Braubach zufolge eine gängige falsche Vorstellung. "Die Witwenrente ist meine eigene Rente, die ich bekomme und keine Rente des Verstorbenen." Das kriege man ganz schwer raus aus den Leuten. "Ich kann mich da an viele Diskussionen erinnern, wo wir versucht haben, das klar zu machen: Das ist jetzt Ihre Rente. Sie bekommen die Rente und nicht ihr Mann, der ist ja schon seit zehn Jahren tot und Sie müssen für sich Krankenversicherungsbeiträge zahlen."

Hinterbliebenenrente gilt als normales Einkommen

Heute ist Katja Braubach Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung. Sie erklärt: Die Witwenrente berechnet sich aus den Ansprüchen des verstorbenen Ehepartners. Davon können Hinterbliebene bis zu 55 Prozent bekommen. Sie gilt aber als eigenes, ganz normales Einkommen.

Braubach erklärt: "Das ist halt so, wenn man mehrere Renten bekommt oder mehrere Einkünfte hat, zahlt man im Zweifelsfall für jede Rente, für jedes Einkommen auch Krankenversicherungsbeiträge in die Sozialgemeinschaft hinein. Die Krankenkasse ist eine Sozialgemeinschaft und jemand, der mehr Einkommen hat, muss eben auch mehr Beiträge zahlen als jemand, der weniger Einkommen hat."

Gesetzliche Krankenkasse prüft Abfuhr von Beiträgen

Die Deutsche Rentenversicherung entscheide allerdings nicht selbst, ob jemand für seine Witwenrente Beiträge abführen müsse, sagt Braubach. Das prüfe die gesetzliche Krankenkasse. Ausnahmen gibt es allerdings so gut wie keine. Sowohl Arbeitnehmer als auch Rentner müssen, wenn sie eine Witwenrente beziehen, Beiträge abführen. Nur wer viel Einkommen hat, ist gegebenenfalls befreit.

Ralph Beckert ist Landesgeschäftsführer des Sozialverbandes VdK Sachsen und erklärt: "Ich muss dann keine Beiträge auf die Witwenrente abführen, wenn ich durch meine eigene Rente oder mein Einkommen schon die Beitragsbemessungsgrenze erreicht habe. Sodass praktisch jedes weitere Einkommen, und das wäre dann die Witwenrente, beitragsfrei wäre." Er hält dieses System grundsätzlich für gerecht.

"Weil wir als Verband die Notwendigkeit einer gesicherten Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung sehen und jeder im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit die Beiträge auch abführen sollte. Das beinhaltet eben auch die Witwenrente. Aber: Zur Stärkung der Solidargemeinschaft insgesamt sehen wir, dass alle einzahlen müssten in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung." Also auch Beamte, Selbständige oder anderweitig privat Versicherte.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 22. August 2023 | 06:24 Uhr

Kommentare

Laden ...
Alles anzeigen
Alles anzeigen