Gesetz geändertWaffenverbotszonen in Halle und Magdeburg können bleiben

23. März 2025, 11:04 Uhr

Ein Termin vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum Thema Waffenverbotszonen fällt aus. Der Grund: ein geändertes Bundesgesetz. Die Verbotszonen in Halle und Magdeburg können damit bestehen bleiben. Bei einer Kontrolle am Hauptbahnhof in Magdeburg stellte die Polizei am Freitag unter anderem ein Messer sicher. Ein Bündnis warnt vor unverhältnismäßigen Kontrollen.

Die Waffenverbotszonen am Halleschen Riebeckplatz und vor dem Magdeburger Hauptbahnhof können laut Innenministerium dauerhaft bestehen bleiben. Das Ministerium begründete das mit einem veränderten Bundesgesetz. Die Polizeibehörden in Sachsen-Anhalt haben den Angaben zufolge ihre Verordnungen entsprechend angepasst, damit sie mit dem Gesetz im Einklang stehen. Mitte April sollen sie veröffentlicht werden.

Änderungen im Waffenrecht

Mit den Änderungen im bundesweiten Waffenrecht sei es nun grundsätzlich verboten, Waffen in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personen-Fernverkehrs oder an Bahnhöfen mitzuführen, hieß es. Laut Innenministerium sind die Bahnhöfe in Magdeburg und in Halle damit bundesgesetzlich festgelegte Waffenverbotszonen.

Der Riebeckplatz in Halle im Abendlicht
Der Riebeckplatz in Halle gilt als Kriminalitätsschwerpunkt. Deshalb wurde auch hier eine Waffenverbotszone eingerichtet. (Archivbild) Bildrechte: picture-alliance/ ZB | Jens Wolf

Außerdem darf die Landespolizei auch andernorts Waffenverbotszonen einrichten und Menschen dort kontrollieren, also auch am Willy-Brandt-Platz vor dem Magdeburger Hauptbahnhof und am Riebeckplatz in Halle. Die Waffenverbotszone am halleschen Riebeckplatz und am Hauptbahnhof war Ende 2020 eingerichtet worden.

Kontrolle am Magdeburger Hauptbahnhof: Messer gefunden

Am Magdeburger Hauptbahnhof hat die Polizei am Freitag überprüft, ob die Regeln für die Waffenverbotszone eingehalten wurden. Wie es hieß, wurden 63 Personen kontrolliert. Dabei fanden die Beamten unter anderem ein Messer und Betäubungsmittel.

Während der Kontrollen wurden die Polizisten von einer Verkäuferin eines Einkaufsmarktes in der Nähe angesprochen, weil sie einen Ladendiebstahl beobachtet hatte. Der Tatverdächtige war demnach stark alkoholisiert, kam einem Platzverweis nicht nach und leistete Widerstand gegen die Einsatzbeamten. Daraufhin wurde er in den zentralen Polizeigewahrsam gebracht. Gegen den 32-Jährigen laufen jetzt mehrere Ermittlungsverfahren.

Polizeiinspektion zieht Revision zurück

Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hatte die Waffenverbotszone in Halle im September 2023 für unrechtmäßig erklärt. Es gebe dafür keine rechtliche Grundlage. Damit gab das Gericht einem Studenten Recht, der willkürliche Kontrollen befürchtete. Die Polizeiinspektion Halle rief nach dem Urteil das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an. Nach Angaben des Innenministeriums wurde diese Revision wegen der neuen Gesetzeslage nun zurückgezogen.

In einer Waffenverbotszone dürfen Personen keine Schusswaffen oder Messer mit sich führen. Ziel der Behörden ist es, dadurch die objektive Sicherheit zu erhöhen und das Sicherheitsgefühl zu verbessern.

Bündnis kritisiert Waffenverbotszonen: "Racial Profiling" befürchtet

Das Bündnis "Waffenverbotszonen abschießen – soziale Sicherheit stärken" aus Sachsen-Anhalt kritisiert das Innenministerium. Auf seiner Webseite bezeichnet das Bündnis Waffenverbotszonen als eine "verfehlte Kriminalpolitik" und fordert deren Abschaffung. Das Bündnis sieht die Maßnahme als unverhältnismäßig an und befürchtet "Racial Profiling". Damit wird die Praxis bezeichnet, das physische Erscheinungsbild einer Person als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen heranzuziehen.

Statt weiteren Verbotszonen sollten nachhaltige Lösungen gefunden werden: "Das heißt zum Beispiel mehr Unterstützung für diejenigen, die in Armut leben und mehr Prävention gegen Jugenddelinquenz", so das Bündnis.

Mehr zum Thema Waffenverbotszone

dpa, MDR (Oliver Leiste, Hanna Kerwin) | Erstmals veröffentlicht am 21.03.2025

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 20. März 2025 | 16:00 Uhr