KulturCausa Montavon: Erfurt legt Berufung gegen Gerichtsentscheidung ein
Dreimal hat die Stadt Erfurt dem früheren Theater-Intendanten Guy Montavon bereits gekündigt. Der Fall soll, so will es das Landesarbeitsgericht, vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden. Das sieht die Stadt Erfurt anders und streitet weiter um die Zuständigkeiten.
Die Stadt Erfurt streitet weiter um die Zuständigkeit der Gerichte in der Causa des gekündigten Theater-Intendanten Guy Montavon. Die Stadt hat Berufung gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts eingelegt, wie ein Sprecher MDR THÜRINGEN am Montag mitteilte.
Das Landesarbeitsgericht hatte im Januar entschieden, dass für das Kündigungsverfahren das Arbeitsgericht zuständig ist. Das sieht die Stadt anders und hat Rechtsmittel eingelegt. Sie möchte den Fall gern am Landgericht Erfurt verhandelt wissen. Nun muss das Bundesarbeitsgericht über die Zuständigkeit entscheiden. Erst wenn das geschehen ist, könne ein Gütetermin festgelegt werden, heißt es.
Stadt Erfurt legt Millionenbetrag zurück
In dem Streit um die Zuständigkeit der Gerichte geht es darum zu klären, was ein Generalintendant im arbeitsrechtlichen Sinn ist. Laut Landesarbeitsgericht ist er als Generalintendant Arbeitnehmer der Stadt Erfurt und kein Geschäftsführer. Für Vertragsangelegenheiten von Geschäftsführern sind die Zivilkammern an den Landgerichten zuständig, für Kündigungen von Arbeitnehmern sind es die Arbeitsgerichte.
Der frühere Generalintendant Guy Montavon wehrt sich gegen seine außerordentlichen Kündigungen. Laut Stadt ist dem Theater-Mann inzwischen dreifach gekündigt worden. Ihm werden demnach sexuelle Verbalattacken und Machtmissbrauch vorgeworfen. Außerdem soll es um finanzielle Ungereimtheiten am Theater gehen. Die Stadt Erfurt legt derzeit einen Millionenbetrag zurück für den Fall, dass sie den Rechtsstreit verlieren sollte.
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MDR (kir,jml)
Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 24. März 2025 | 10:30 Uhr
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