Ein Drehstromzähler, aufgenommen in einem Karlsruher Haushalt.
Wenn der Stromzähler abgelesen wurde, dürfen Versorger den Verbrauch nicht schätzen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Uli Deck

Stromrechnung Wann dürfen Versorger den Stromverbrauch schätzen?

04. Oktober 2024, 08:19 Uhr

Ob bei Wasser, Gas oder Strom. Einmal im Jahr wird der Zählerstand abgelesen und eine Abrechnung erstellt. Nur noch selten kommen die Ableser persönlich. Meistens muss man die Ablesung selbst übernehmen. Das hat auch MDR-AKTUELL-Hörer Uwe Modowski getan. Trotzdem bekam er eine Jahresabrechnung, die auf einer Schätzung beruht. Er möchte wissen, was dabei erlaubt ist.

Ralf Geißler, Wirtschaftsredakteur
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Als Uwe Modowski bei der Elektrizitätsversorgung Berlin einen Vertrag abschloss, glaubte er an einen guten Deal. Der Anbieter lockte mit günstigen Tarifen. Doch nach einem Jahr erhielt Modowski eine Abrechnung, die mit seinem Stromverbrauch wenig zu tun hatte. Der vom Versorger geschätzte Wert war zu hoch.

Schätzung des Stromverbrauchs nur ausnahmsweise möglich

Rechtmäßig sei das nicht, sagt Benjamin Weigl vom Verbraucherportal Finanztip. Stromversorger dürften Verbräuche nur ausnahmsweise schätzen. Das bedeute, wenn irgendjemand abgelesen habe, der Stromanbieter selbst oder jemand, den er vorbeigeschickt habe – der Netzbetreiber, oder auch der Stromkunde selbst – dann dürfe ein geschätzter Zählerstand nicht für eine Abrechnung verwendet werden.

Trotzdem hat die Elektrizitätsversorgung Berlin auch bei anderen die Verbräuche geschätzt. Im Internet beschweren sich hunderte Kunden, die wegen falscher Schätzungen Geld nicht zurückerhalten hätten oder nun monatlich höhere Abschläge zahlen sollen.

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Beschwerden über Elektrizitätsversorgung Berlin

Zahlreiche Beschwerden landeten auch bei Hasibe Dündar von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie erklärt, mit der Elektrizitätsversorgung Berlin habe man nicht nur den Ärger, dass geschätzt werde. Es würden Rechnungen auch nicht fristgemäß erstellt. Verbraucher würden der Verbraucherzentrale mitteilen, dass mit höheren Preisen als den tatsächlich vertraglich vereinbarten abgerechnet wurde.

Bundesnetzagentur leitete Aufsichtsverfahren ein

Wegen dieser Probleme hat die Bundesnetzagentur Mitte August ein Aufsichtsverfahren gegen die Elektrizitätsversorgung Berlin eingeleitet. Das kann ergebnislos bleiben, mit einem Bußgeld enden oder auch mit einem Verbot, weiterhin am Strommarkt tätig zu sein. Zum Stand will sich die Behörde nicht äußern. Für Verbraucherschützerin Dündar dauern solche Verfahren zu lange.

Sie verweist auf das Beispiel der Elektrizitätsversorgung Berlin und erklärt, wenn die Verbraucher schon das Geld bezahlt hätten – zu viel bezahlt und sich das Geld nicht zurückgeholt hätten, warten sie erstmal bis zum Ausgang dieses Aufsichtsverfahrens ab. Bis dahin könne es natürlich vorkommen, dass der Versorger in Insolvenz gehe und der Verbraucher vielleicht nur ein Bruchstück dessen zurückerhalte, was er eigentlich erhalten müsste.

Kemferts Klima-Podcast 65 min
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Vergleichsportal lässt Versorger im Angebot

Ob Insolvenz droht, ist im konkreten Fall allerdings unklar. Anfragen des MDR ließ die Elektrizitätsversorgung Berlin unbeantwortet. Verbraucherschützerin Dündar ärgert, dass es immer wieder zu Problemen mit Stromversorgern kommt. Trotzdem nehmen große Vergleichsportale solche Anbieter nicht aus ihrem Angebot. So kann man über Verivox noch immer Verträge mit der Elektrizitätsversorgung Berlin abschließen.

Pressesprecher Lundquist Neubauer verteidigt das. Er sagte, grundsätzlich stelle man erstmal alle Anbieter dar, die auch bei der Bundesnetzagentur zugelassen seien. Die Kernaufgabe als Vergleichsportal sei ja, Märkte transparent zu machen und man habe als Portal keine Prüfpflichten. Dafür sei dann tatsächlich die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde zuständig.

Trotzdem, sagt Neubauer, weise man bei Verivox darauf hin, wenn über einen Anbieter viele Beschwerden vorlägen. Man nehme Firmen, gegen die ein Aufsichtsverfahren laufe, auch aus den Empfehlungen der Redaktion heraus. Und das habe man auch im konkreten Fall getan.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | 04. Oktober 2024 | 06:22 Uhr

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