KMG Seniorenheim am Dom, Domherrnstraße, Havelberg, Sachsen-Anhalt
Der Klinikkonzern KMG hat das frühere Krankenhaus in Havelberg in ein Seniorenheim umgewandelt. Bildrechte: IMAGO/Schöning

Endgültig erfolglosKlage gegen Schließung des Krankenhauses in Havelberg abgewiesen

28. April 2023, 10:24 Uhr

Nachdem das Krankenhaus in Havelberg geschlossen wurde, fordert ein Verein vom Landkreis Stendal, erneut eine Versorgung für die Stadt und ihre Umgebung bereitzustellen – und ist damit vor Gericht gezogen. Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hatte die Klage bereits vor etwa einem Jahr abgewiesen. Nun ist auch die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert.

Die Klage eines Vereins gegen die Schließung des Krankenhauses in Havelberg ist vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt endgültig abgelehnt worden. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Magdeburg mit. Die Entscheidung sei rechtskräftig.

Nach Angaben des Gerichts wollte der Verein zur Förderung der medizinischen Grundversorgung in Havelberg erreichen, dass der Landkreis Stendal in der 6.000-Einwohner-Stadt eine Grundversorgung mit 37 Krankenhausbetten herstellt. Der private Träger hatte das Krankenhaus in Havelberg zuvor aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Es war das einzige Klinikum in der Stadt und Umgebung.

Oberverwaltungsgericht: Klage ist unzulässig

Der Verein war mit seiner Klage im April 2022 vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gescheitert und hatte Berufung eingelegt. Diese hat das Oberverwaltungsgericht nun nach eigenen Angaben abgelehnt, weil sie unzulässig ist.

Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass der privatrechtliche Verein sowie sein Vorsitzender als Privatperson nicht zu der Klage befugt seien. Demnach enthalten weder die Krankenhausgesetze von Bund und Land noch der Krankenhausplan des Landes Sachsen-Anhalt Regelungen, durch die Private einen Rechtsanspruch darauf hätten, dass eine Krankenhausversorgung an bestimmten Standorten bereitgestellt werde.

dpa, MDR (Maren Wilczek)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 28. April 2023 | 08:30 Uhr

Kommentare

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ElBuffo am 29.04.2023

War der 35 Jahren nicht noch Student? Davon mal abgesehen, wäre es doch ein bisschen albern, wenn 82 Millionen Einzelpersonen einen einklagbaren Anspruch auf ein Krankenhaus an einem von ihnen bestimmten Standort hätten. Wir hätten nicht mal soviele Hausmeister, weil es ja noch ein paar Richter und Gefolge geben müsste.

pwsksk am 28.04.2023

"Krankenhausgesetze von Land und Bund verhindern, das "Private" einen Rechtsanspruch auf Krankenhausversorgung an bestimmten Standorten hätten." Das ist es also, was unser Gesundheitsminister u. a. vor 35 Jahren begonnen hat zu verändern. Eine Privatisierung des (fast) gesamten Gesundheitssystems mit einer fatalen Entwicklung konnte er aber vornehmen. Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Und alles zum Wohle des Volkes.

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