Tätigkeitsberichte und Positionen
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Der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht jährlich einen Tätigkeitsbericht und bei Bedarf Positionspapiere zu legislativen und administrativen Maßnahmen zur Gewährleistung eines effektiven Datenschutzes.
Tätigkeitsberichte
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte legt als Aufsichtsbehörde gemäß Art. 59 DSGVO seit 2019 jährlich einen Tätigkeitsbericht vor. Dieser Tätigkeitsbericht dient in erster Linie dazu, Transparenz über die Rechtsauffassungen und Aktivitäten der Datenschutzaufsichtsbehörde sowie über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegenüber der Öffentlichkeit herzustellen. Außerdem dient er der Orientierung über wichtige datenschutzrechtliche Entscheidungen und Entwicklungen im Mediendatenschutz und gibt Diskussionsanstöße sowie Anregungen zur Weiterentwicklung des Datenschutzes und Datenschutzrechts im Medienbereich.
Tätigkeitsbericht 2023
Abschlussbericht 2022
Da die Amtszeit des ersten gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten beim BR, SR, WDR, Deutschlandradio und ZDF am 31. Dezember 2022 endet, ersetzt dessen Abschlussbericht den üblicherweise im Frühjahr anstehenden Tätigkeitsbericht. Der Bericht fasst einige wesentliche Aktivitäten in den ersten elf Monaten des Jahres 2022 zusammen. Außerdem enthält er eine summarische Auswertung des Aufsichtsgeschehens seiner Amtszeit.
Positionen
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte nimmt zu aktuellen Fragen, die die effektive Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben im öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreffen, in Positionspapieren Stellung. Das entspricht seiner Aufgabe gemäß Art. 57 Abs. 1 lit. c DSGVO, die Parlamente, Regierungen und andere Einrichtungen und Gremien in legislativen und administrativen Datenschutzangelegenheiten zu beraten.
- Positionspapier der RDSK zur Zusammenarbeit der nationalen Datenschutzbehörden, insbesondere im Verfahren nach § 18 ABS. 1 BDSG