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Dem MDR-Rundfunkrat gehören 50 Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlich bedeutsamer Gruppen an. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat er drei Landesgruppen und fachspezifischen Ausschüsse gebildet.
Dem Rundfunkrat gehören 50 Frauen und Männer an. Die Mitglieder vertreten gesellschaftlich bedeutsame Organisationen und Gruppen in den drei Staatsvertragsländern des MDR - Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Die in der Richtlinie niedergelegten Verhaltensgrundsätze stellen das grundlegende Compliance-Regelwerk für die Mitglieder des MDR-Rundfunkrates und MDR-Verwaltungsrates dar. Sie sind für alle Mitglieder verbindlich.
Gemäß der Compliance-Richtlinie sind die Mitglieder der MDR-Gremien verpflichtet, eine Selbstauskunft abzugeben. Gegenüber der Öffentlichkeit sind Angaben aus den Selbstauskünften der Mitglieder zu veröffentlichen.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bildet der Rundfunkrat Ausschüsse. Dabei handelt es sich um die Programmausschüsse Leipzig und Halle, den Telemedienausschuss und den Haushaltsausschuss.
Der MDR-Rundfunkrat gliedert sich in drei Landesgruppen. Diese überwachen die Einhaltung der Angebots-Grundsätze soweit diese vom Direktor bzw. der Direktorin des jeweiligen Landesfunkhauses verantwortet werden.