Ein Junge hält Geldscheine in der Hand
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Zeivertreib und Zuverdienst Ferienjob in Sachsen-Anhalt: Diese Regeln gelten

08. Juli 2024, 15:47 Uhr

Tausche Langeweile gegen Geld: Für Schülerinnen und Schüler sind Ferienjobs eine ideale Zuverdienstmöglichkeit. Damit beim ersten eigenen Geld alles richtig läuft – hier die wichtigsten Tipps im Überblick.

Wo finde ich einen Ferienjob?

Neben den klassischen Zeitungsanzeigen, Aushängen und der Mund-zu-Mund-Propaganda finden sich meist auf den Webseiten von Unternehmen Ferienjobs – einige sind auch in Jobportalen gelistet, zum Beispiel bei der Bundesagentur für Arbeit.

Welche Grenzen gelten für Ferienjobs?

Taschengeld
Cash in den Ferien: So geht's! Bildrechte: Colourbox

  • unter 13 Jahre: Kein Ferienjob möglich, keine Ausnahmen – mithelfen daheim ist aber erlaubt
  • 13 bis 14 Jahre: nur mit Zustimmung der Eltern und nur bis zu zwei Stunden pro Tag, in der Landwirtschaft drei Stunden – zwischen 8 und 18 Uhr
  • 15 bis 18 Jahre: bis zu 40 Stunden pro Woche bei maximal vier Wochen im Jahr – zwischen 6 und 20 Uhr außer an Wochenenden und Feiertagen, mit mindestens 12 Stunden Freizeit zwischen den Beschäftigungen (Ausnahmen gelten etwa für Gastronomie, Theater und Co.)
  • ab 18 Jahre: Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes greifen nicht mehr

Welche Jobs sind erlaubt?

  • Für 13- und 14-Jährige gilt die Kinderarbeitsschutzverordnung. Sie sieht leichte und für Kinder geeignete Arbeiten vor, beispielsweise: Zeitung austragen, Botengänge, Gartenarbeit, Nachhilfe, Haustiere betreuen. Gefährliche oder belastende Arbeiten sind nicht gestattet.
  • Ab 15 Jahre gilt das Jugendschutzgesetz. Verboten sind gefährliche Arbeiten, Akkordarbeit sowie Arbeit unter Tage.
  • Ab 18 Jahre: Hier gilt kein Jugendschutzgesetz mehr.

Wie ist es mit dem Lohn?

Der Lohn kann nahezu frei verhandelt werden. Erst ab 18 Jahren oder bei abgeschlossener Ausbildung gilt der Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde. Bis zu einem Verdienst von 11.604 Euro, dem sogenannten Grundfreibetrag, muss in 2024 keine Einkommenssteuer gezahlt werden. Einkünfte aus Ferienjobs werden in der Regel nicht auf das Bürgergeld der Eltern angerechnet. Auch das Kindergeld ist nicht in Gefahr, sofern Schüler noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.

Wie sieht es mit der Versicherung aus?

  • Schülerinnen und Schüler sind über die verpflichtende Unfallversicherung der Unternehmer abgesichert – das gilt auch für den Arbeitsweg. Bei Jobs im Ausland, auch von deutschen Unternehmen, greift dies nicht.
  • Beiträge zu den Sozialversicherungen werden in der Regel nicht fällig – hier greifen die Regeln für kurzfristige Arbeitsverhältnisse mit maximal 70 Tagen im Jahr beziehungsweise drei Monaten am Stück. Schülerinnen und Schüler beziehungsweise angehende Studierende dürfen auch oberhalb der Minijob-Grenze von 538 Euro verdienen und bleiben von Beiträgen zu Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung befreit.
  • Lohnsteuer wird über den Arbeitgeber abgeführt, er benötigt dafür Geburtsdatum und die nach der Geburt vergebene Steuer-ID des Jugendlichen.
  • Pflege- und Krankenversicherung besteht über die Familienversicherung der gesetzlichen Kassen.