Justiz Debatte um längere Mindestdauer für lebenslange Haft
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14. Januar 2025, 09:04 Uhr
Straftäter, die eine lebenslange Haftstrafe erhalten haben, können unter Umständen nach 15 Jahren eine Entlassung auf Bewährung beantragen. Manchen ist das zu früh, in der Union gibt es Forderungen nach einer längeren Mindestdauer. In der SPD ist man dagegen und auch auch in der Justiz gibt es Skepsis.
- Union will längere Mindestdauer für lebenslange Haft zur Diskussion stellen.
- Die SPD nennt den Unions-Vorschlag unausgegoren.
- Richter sieht keinen Abschreckungseffekt in längeren Strafen.
Lebenslänglich bedeutet für Strafgefangene in deutschen Gefängnissen fast nie das ganze restliche Leben. Denn Verurteilte müssen zumindest die Möglichkeit haben, irgendwann wieder in Freiheit zu gelangen. Das gebiete die Menschenwürde, sagt Christian Löffler, Vorsitzender des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt: "Die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die grundsätzlich lebenslang bedeutet und eine vorzeitige Entlassung generell ausschließt, wäre in jedem Fall nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig."
Laut Strafgesetzbuch können lebenslang Verurteilte deshalb nach 15 Jahren Haft beantragen, auf Bewährung entlassen zu werden. Und genau das nehme die Bevölkerung bei besonders schweren Straftaten als zu lasch wahr, sagt Carsten Müller, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss.
Union will über längere Haftdauer diskutieren
Deshalb möchte die Union die Mindesthaftdauer zumindest zur Diskussion stellen. Müller sagt: "Ich halte das auch für richtig, weil der Gesetzgebungsprozess und [die] Gesetzgebung ja ein kontinuierlicher Vorgang [sind] und man immer die Richtigkeit der entsprechenden Regelungen überprüfen muss. Und auch in diesem Zusammenhang finde ich das durchaus vertretbar, ohne gleich zu sagen, das ist der einzige Weg. Wir müssen uns allerdings darüber unterhalten, eben auch damit Strafrecht und die damit einhergehenden Strafandrohungen in der Gesellschaft akzeptiert werden."
Konkrete Zahlen, welche Mindestverbüßungsdauer angemessener wäre, will Müller nicht nennen -- eine gestiegene Lebenserwartung der Menschen und auch die Abschreckungswirkung könnten aber für eine Verlängerung sprechen, sagt er.
SPD nennt CDU-Vorschlag unausgegoren
Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, hält die Vorschläge der Union für unausgegoren. Einen Abschreckungseffekt habe eine längere Mindesthaftdauer bei schweren Straftaten jedenfalls nicht, sagt er: "Wir haben bei dem schrecklichen Anschlag in New Orleans in den USA – wo es viel längere Haftstrafen gibt bei lebenslang, wo 'lebenslang' in der Regel auch 'lebenslang' bedeutet – gesehen, dass das keine Abschreckungswirkung hat."
Fechner sagt, es gebe viel effektivere Möglichkeiten, etwa mehr Personal für die Justiz oder die Polizei, um die Kriminalität zu bekämpfen.
Richter: Längere Mindesthaftdauer würde in Praxis wenig ändern
Auch in der Praxis des Strafvollzugs würde sich durch eine längere Mindestverbüßungsdauer nur wenig ändern, sagt Fechner. Was Christian Löffler vom Richterbund Sachsen-Anhalt bestätigt. Denn die Umwandlung in eine Bewährungsstrafe nach 15 Jahren sei für lebenslang Verurteilte kein Automatismus: "Neben der Mindeststrafe müssen auch noch andere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die besonders schwere Schuld darf dem nicht entgegenstehen, und es muss auch eine positive Sozialprognose bestehen. Das heißt, es muss klar sein, dass der Verurteilte in Zukunft keine weiteren Straftaten mehr begehen wird."
Im Mittel hatten diejenigen, die lebenslang verurteilt waren und im Jahr 2023 freikamen, 19,3 Jahre eingesessen. Für wirklich gefährliche Menschen, so Löffler, bedeute 'lebenslang' auch heute schon tatsächlich 'lebenslang'.
Und auch für Häftlinge mit kürzeren Freiheitsstrafen kann es die anschließende Sicherungsverwahrung geben, wenn von Ihnen nach Ansicht des Gerichts auch nach der abgesessenen Strafe noch eine Gefahr ausgeht.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 13. Januar 2025 | 06:17 Uhr
sichernicht1 vor 3 Tagen
Es gibt's NICHTS zu diskutieren dabei!.
Lebenslang MUSS für immer bedeuten und keine lächerlichen 15 Jahre NUR!.
Mit diesen schwachsinnigen Argumenten indem andere Länder hineingezogen werden DIE auch noch 5 mal ODER größer sind wie Deutschland ist absurd. Natürlich gibt's dort mehr Kriminalität UND auch in den U.S.A. bedeutet Lebenslang in einigen Bundesstaaten NICHT für immer.
Als erlaubt wird es angesehen, WENN sie ALLE frei kommen!.
Mit diesen Hintergedanken begehen die SCHWERSTVERBRECHER auch ihre schrecklichen Taten, "Egal, ich komm sowieso raus".
Wieviele begehen MEHRFACH MORDE, WIEVIELE!!!!!.
Ständig dieser Täterschutz, gerade wenn unzählige NUR mit TODSCHLAG davongekommen UND keiner muss ihre VOLLSTÄNDIGE Strafe absitzen.
Der gesamte Aperat ist auf Täterschutz ausgerichtet, UNZÄHLIGE Vorstrafen können OHNE HAFTSTRAFE angesammelt werden.
An die Opfer und Hinterbliebenen wird nicht gedacht, sie WOLLEN ALLE dass sie für immer weggesperrt werden, ich würde es zumindest.
Papa84 vor 3 Tagen
Warum so eine Diskussion??
Wenn das Gericht der Meinung ist die Strafe nur lebenslang zu urteilen dann soll der beschuldigte eine zweite Chance bekommen.Denn wenn das Gericht der Meinung ist das der beschuldigte länger als lebenslang bleiben soll dann verhängt das Gericht die SV (Sicherungsverwahrung) hinten dran.
Anita L. vor 4 Tagen
@Anni22, deshalb unterscheiden wir ja auch in das Urchristentum bzw. den "alten Bund" Gottes mit dem Volk Israel und dem "neuen Bund", der sich durch die Selbstopferung Jesus ergab. Auf das Alte Testament beruft sich übrigens nicht nur die christliche Religion. Auch Juden und Muslime sehen Teile ihrer mythischen Herkunft darin verankert. Mit dem aktuellen Thema verbindet das Ganze nun, dass die sogenannte "christlich-abendländische" Werteordnung sich nun einmal auf das christliche Verständnis des "neuen Bundes" sowie der griechisch-römischen Rechtsprechung beruft.