Ein Mann mit kurzen dunklen Haaren
1 min
Muldestausees Bürgermeister Ferid Giebler sind Befugnisse entzogen worden, doch das war laut Kommunalaufsicht rechtswidrig. Mehr dazu im Audio. Bildrechte: MDR/Lucas Riemer
1 min

MDR SACHSEN-ANHALT Do 20.03.2025 13:51Uhr 00:49 min

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Audio

Landkreis Anhalt-Bitterfeld Entmachtung von Bürgermeister in Muldestausee rechtswidrig

20. März 2025, 16:26 Uhr

Der Bürgermeister von Muldestausee, Ferid Giebler, darf in seinen Kompetenzen nicht beschnitten werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als zuständige Kommunalaufsicht. Voriges Jahr hatte der Gemeinderat dem Bürgermeister wichtige Befugnisse entzogen.

Die starke Begrenzung der Befugnisse von Muldestausees Bürgermeister durch den dortigen Gemeinderat ist rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als zuständige Kommunalaufsicht. In einer Stellungnahme, die MDR SACHSEN-ANHALT vorliegt, ordnet der Kreis das Vorgehen des Rates im August 2024 in Teilen sogar als Akt der Willkür ein – genauer gesagt als Verstoß gegen das "Willkürverbot".

Der Kreis verlangt nun die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses, der in einigen Aspekten auch noch zusätzlich das Kommunalverfassungsgesetz verletze.

Geringere Wertgrenze, Ausschluss aus Ausschüssen

Im Sommer vergangenen Jahres hatte die AfD mit Stimmen von CDU und Freier Fraktion – zu der auch ein SPD-Politiker gehört – die Hauptsatzung der Gemeinde geändert und damit insbesondere die Kompetenzen von Bürgermeister Ferid Giebler (parteilos) beschnitten. So sollte er fortan nur noch bis zu einer Wertgrenze von 5.000 Euro über Ausgaben der Verwaltung eigenverantwortlich – also ohne den Gemeinderat – entscheiden dürfen. Zuvor waren es 10.000 Euro. Auch sollte Giebler künftig kein stimmberechtigtes Mitglied mehr in beschließenden Ausschüssen sein dürfen.

Der Beschluss hatte den Gemeinderat nur mit knapper Mehrheit passiert. Die Gegner der Entscheidung warfen den Initiatoren damals vor, keine ausreichende Begründung für ihr Vorgehen geliefert zu haben. Zum selben Ergebnis kommt jetzt auch die Kommunalaufsicht.

Blick auf Pouch von oben, zwischen Stausee und Goitzsche. 2 min
Bildrechte: IMAGO/Steffen Schellhorn
2 min

MDR SACHSEN-ANHALT Fr 09.08.2024 12:02Uhr 02:18 min

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Audio

Kommunalsaufsicht: "Änderung nicht nachvollziehbar"

Die Begründung der CDU-Fraktion, Giebler durch die Änderung der Hauptsatzung stärker kontrollieren zu wollen, ist laut Kreis nicht nachvollziehbar. "Mit den Wertgrenzen werden Entscheidungsbefugnisse und keine Kontrollmechanismen definiert", ergänzt der Kreis auf Nachfrage von MDR SACHSEN-ANHALT.

Richtschnur für die Höhe der Wertgrenzen, bis zu denen der Bürgermeister eigenverantwortlich Geld ausgeben darf, sei das ordnungsgemäße Funktionieren der Verwaltung – also eine reibungslose Aufgabenerfüllung. Seien solche Grenzen einmal festgelegt, könnten diese auch nicht ohne sachlichen Grund wieder nach unten verschoben werden.

Erhöhung der Wertgrenze "wäre plausibel"

Im Fall Muldestausee bestand die Grenze von 10.000 Euro laut Stellungnahme des Kreises bereits seit dem Jahr 2010. Wegen Preissteigerungen, Inflation und gestiegenem Haushaltsvolumen in Muldestausee sei daher sogar eher eine Erhöhung der Wertgrenze plausibel, wie sie von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen worden sei.

Der Gemeinderat hat jetzt Zeit, den Beschluss zur Befugnisbegrenzung des Bürgermeisters zurückzunehmen.

MDR (Daniel Salpius, Oliver Leiste)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 20. März 2025 | 13:00 Uhr

4 Kommentare

Ich nicht vor 22 Stunden

Auch Ruhe Mehrheit kann gegen Gesetze verstoßen, das hat erstmal nichts mit der Art zu tun mit der die Regierung gewählt wurde. So etwas gibt's sogar in Diktaturen, nur das da die Verstöße meistens nicht verfolgt werden.
Aber wenn man nur in Rechts-Links Kategorien denkt dann kommt man auf so eine einfache Wahrheit nicht.

DER Beobachter Gestern

Nö, die angeblich demokratische angebliche Mehrheit hat offenbar geltendes demokratisch bestimmtes Kommunalrecht gebrochen. Schätze und hoffe mal, dass so mancher demokratisch gesonnener Unionler und Unionswähler langsam aufwacht. Bei den AgD-Anhängern scheint mir allerdings tatsächlich Hopfen und Malz verloren...

Wahrheit verboten Gestern

Deshalb ist die demokratische Mehrheit ja torpediert worden, Das gefällt manchen Antidemokraten in linken Parteien und ihrer Justiz nicht.

Mehr aus Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau und Wittenberg

Mehr aus Sachsen-Anhalt

Eine Collage aus zwei Bronzeskulpturen und einem gelben Waffenverbotszonen-Schild. 2 min
Bildrechte: MDR/Heinz Beberniß/Dirk Alexander
2 min 21.03.2025 | 19:31 Uhr

Spektakulärer Kunstraub, Waffenverbotszonen bleiben, Sperrung Hauptbahnhof Halle: die drei wichtigsten Themen vom 21. März aus Sachsen-Anhalt kurz und knapp. Präsentiert von MDR-Redakteurin Viktoria Schackow.

MDR FERNSEHEN Fr 21.03.2025 18:00Uhr 02:18 min

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Video