Blick in Richtung Zentrum von Bitterfeld
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Das Verwaltungsgericht Halle hat die AfD-Klage gegen die OB-Wahl in Bitterfeld-Wolfen abgewiesen. Mehr dazu im Audio. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/Sebastian Willnow
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Streit um Wahlkampf Gericht weist AfD-Klage zu OB-Wahl in Bitterfeld-Wolfen ab

16. Januar 2025, 07:32 Uhr

Im Oktober 2023 ist Armin Schenk (CDU) in einer Stichwahl als Oberbürgermeister von Bitterfeld-Wolfen bestätigt worden. AfD-Kandidat Henning Dornack unterlag dem Amtsinhaber, die Partei ging daraufhin gegen das Ergebnis der OB-Wahl vor. Nun hat das Verwaltungsgericht Halle die Klage abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht Halle hat eine Klage um die Oberbürgermeister-Wahl in Bitterfeld-Wolfen abgewiesen. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.

Bei der Wahl im Oktober 2023 war AfD-Kandidat Henning Dornack knapp gegen CDU-Amtsinhaber Armin Schenk gescheitert. Dornack holte in der Stichwahl 46,2 Prozent der Stimmen, Schenk kam auf 53,8 Prozent. Im ersten Wahlgang hatte Dornack noch vorne gelegen, der Vorsprung betrug mehr als vier Prozentpunkte.

Gericht zu AfD-Klage: "Mögliche Beeinflussung nicht erheblich"

Die AfD vermutete anschließend Verstöße im Wahlkampf. Sie warf dem Oberbürgermeister unter anderem vor, sein Amt für Wahlkampf etwa in Altenheimen missbraucht zu haben. Der Stadtrat stimmte jedoch für die Gültigkeit der Wahl

Das Gericht entschied jetzt, dass eine mögliche Beeinflussung nicht erheblich sei, da die Differenz beider Kandidaten bei 1.200 Stimmen lag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat eine Berufung nicht zugelassen. Dagegen könnte der Kläger jedoch noch vorgehen.

dpa, MDR (Kalina Bunk)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 15. Januar 2025 | 16:00 Uhr

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