Geiselnahme in JVA Burg Nach Urteilsverkündung: Halle-Attentäter nach Thüringen verlegt
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28. Februar 2024, 10:02 Uhr
Der Halle-Attentäter musste sich wegen der Geiselnahme während seines Fluchtversuchs in der Justizvollzugsanstalt in Burg erneut vor Gericht verantworten. Verhandelt wurde – wie schon beim ersten Prozess gegen ihn – in Magdeburg. Nun hat das Gericht ein Urteil gefällt: Sieben Jahre Haft und Schmerzensgeld. Hier sind die wichtigsten Fakten über den Prozess.
- Im neuen Prozess gegen den Halle-Attentäter wurde ein Urteil gefällt. Er wurde in die JVA Tonna verlegt.
- Das Gericht verzichtete neben der Strafe auf eine weitere, zusätzliche Sicherungsverwahrung.
- Der Mann verbüßt derzeit eine lebenslange Haftstrafe.
Nach dem Urteil im aktuellen Prozess gegen den Attentäter von Halle ist er in ein neues Gefängnis verlegt worden. Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT wurde der 32-Jährige mit einem Hubschrauber von Magdeburg nach Thüringen geflogen. Dort sitzt er nun in der Justizvollzugsanstalt Tonna im Landkreis Gotha ein.
Sieben Jahre Haft und Schmerzensgeld
Der Attentäter von Halle war zuvor vom Landgericht Stendal zu einer weiteren Gefängnisstrafe wegen Geiselnahme verurteilt worden. Der Prozess fand aus Sicherheitsgründen am Landgericht Magdeburg statt. Der Verurteilte muss wegen der Geiselnahme und einem Verstoß gegen das Waffengesetz im Gefängnis Burg für weitere sieben Jahre ins Gefängnis. Außerdem soll er den beiden betroffenen Justizvollzugsbeamten 8.000 beziehungsweise 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Einer der beiden erhält zudem einen Verdienstausfall in Höhe von rund 2.300 Euro.
Zur Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden, der Verurteilte sei trotz einer festgestellten schweren psychischen Störung voll schuldfähig. Er habe mit großer krimineller Energie gehandelt und sich während des Prozesses weitgehend emotions- und empathielos verhalten. Lediglich an den Aufnahmen der Überwachungskameras, die seinen Fluchtversuch dokumentierten, habe er Interesse gezeigt
Keine zusätzliche Sicherungsverwahrung
Generalstaatsanwaltschaft und Nebenklage hatten neun Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Dazu sagte Richterin Henze-von Staden, bereits im ersten Prozess gegen den Halle-Attentäter wegen des Synagogen-Attentats sei die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Damit sei dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit Genüge getan. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit komme eine erneute Verhängung der Sicherungsverwahrung nicht infrage. Inzwischen hat die Generalstaatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt.
Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer auf einen eigenen Strafantrag verzichtet. Während der Verhandlung hatten sie mehrfach etwaige Verstöße gegen die Einschluss-Vorschriften an der Zelle des Angeklagten durch die Betroffenen thematisiert. Dieser Darstellung folgte das Gericht nicht.
Der Verurteilte verbüßt nach einem antisemitisch motivierten Anschlag auf die Synagoge in Halle bereits eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Eine erneute Verurteilung hat damit zunächst keine konkreten Folgen.
Geiselnahme in JVA Burg
Der Halle-Attentäter musste sich wegen einer Geiselnahme im Dezember 2022 im Gefängnis in Burg verantworten. Den Ermittlern zufolge wollte der Angeklagte mit dem selbst gebastelten Schuss-Apparat erreichen, dass Beamte ihm die Türen für eine Flucht öffnen. Sein Ziel sei gewesen, frei zu sein, erklärte der Halle-Attentäter. Er soll es bis vor eine Kfz-Schleuse geschafft haben, von wo aus er dann nicht mehr weiterkam.
Der verurteilte Attentäter saß während des Prozesses in der Jugendanstalt Raßnitz im Saalekreis ein. Von dort aus wurde er jeweils mit Spezial-Kräften der Justiz zu den Terminen nach Magdeburg gebracht.
Die Prozesstage in der Übersicht:
Zwei Tote bei Anschlag am 9. Oktober 2019
Der Attentäter hatte am 9. Oktober 2019 einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt. Sein Versuch, in das jüdische Gotteshaus einzudringen, scheiterte an der Tür. Anschließend tötete der Mann eine 40-jährige Frau und einen 20 Jahre alten Mann und verletzte zwei weitere Menschen schwer. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte ihn im Dezember 2020 zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Deswegen macht das aktuelle Urteil für zunächst auch keinen Unterschied.
dpa, MDR (Oliver Leiste, Roland Jäger, Fabian Brenner, Max Fürstenberg, Maren Wilczek, Moritz Arand) | Erstmals veröffentlicht am 24.01.2024
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT - Das Radio wie wir | 27. Februar 2024 | 11:00 Uhr