Wegen Einstufung als rechtsextremGericht weist Klagen von AfD-Mitgliedern gegen Waffenentzug ab
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat Klagen von AfD-Mitgliedern gegen den Entzug ihrer Waffenerlaubnisse abgewiesen. Den Klägern fehle die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Hintergrund ist die Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Klagen zweier AfD-Mitglieder sowie eines ehemaligen Mitglieds gegen den Entzug ihrer Waffenerlaubnisse abgewiesen. Das Gericht erklärte, dass den Klägern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehle, da sie AfD-Mitglieder seien oder die Partei unterstützt hätten. Die AfD in Sachsen-Anhalt sei eine Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland arbeite.
Hintergrund ist die Einstufung des Landesverbands als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz. Noch sind die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts nicht rechtskräftig.
Gericht erkennt bei Klägern keine Ausnahme
Damit die Klage der AfD-Mitglieder erfolgreich gewesen, wäre es laut Gericht notwendig gewesen, "dass sich das einzelne Mitglied beziehungsweise der Unterstützer beharrlich von Verhaltensweisen und Aussagen anderer Mitglieder, die das Auftreten der AfD Sachsen-Anhalt prägten, distanziere". Das sei jedoch bei den Klägern nicht erkennbar gewesen, so das Gericht: "Dass die Kläger seit Jahren über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügten, ohne waffenrechtlich auffällig geworden zu sein, genügt für die Annahme des Vorliegens einer Ausnahme von der Regelvermutung nicht."
Nach früheren Behördenangaben hatten 109 Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt Waffenberechtigungen.
Das ist eine Waffenbesitzkarte
Wer eine Waffenbesitzkarte (WBK) hat, darf eine Waffe kaufen und besitzen. Das betrifft etwa Jäger oder Sportschützen. Die Waffenbesitzkarte gibt es in rot, grün und gelb. Wer lediglich eine Waffenbesitzkarte hat, darf die Waffe allerdings nicht in der Öffentlichkeit tragen. Hierfür braucht es einen Waffenschein, der nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa nur äußerst restriktiv und mit strengen Auflagen vergeben wird.
Waffe und die dazugehörige Munition müssen getrennt voneinander transportiert werden. Dabei gilt: Die Waffe darf weder zugriffs-, noch schussbereit sein.
Mehr zum Entzug der Waffenbesitzkarte
dpa, MDR (Michael Rosebrock)
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 28. März 2025 | 05:00 Uhr
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