Behördenärger Fünf Prozent Sehkraft, trotzdem kein Blindengeld: "Völlig unverständlich angesichts meines Zustands"
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30. September 2024, 12:39 Uhr
Daniela Schmidt aus Burg ist vor neun Jahren erkrankt. Mit der Folge, dass sie ihre Sehfähigtkeit fast komplett verloren hat. Einen Anspruch auf Blindengeld und einen Grad der Behinderung habe sie dennoch nicht, heißt es vom Landesverwaltungsamt. Daniela Schmidt will sich damit nicht zufrieden geben.
- Laut Landesverwaltungsamt ist Daniela Schmidt nicht blind genug, um Blindengeld zu bekommen.
- Seit neun Jahren ist sie mit der Behörde in Kontakt. Anträge, Gutachten und Atteste füllen inzwischen ganze Ordner.
- Die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft rät Daniela Schmidt, zu klagen.
In einer fremden Umgebung die Straße überqueren oder eine Treppe hinaufgehen, wird für Daniela Schmidt zu einer Herausforderung. Die 53 Jahre alte Mutter ist fast blind, aber nicht von Geburt an. Die Frau aus Burg im Jerichower Land leidet seit 2015 an Retinitis Pigmentosa (RP), dem sogenannten Tunnelblick. Das ist eine unheilbare Augenerkrankung, die erblich bedingt in unterschiedlichen Verläufen zur Erblindung führen kann.
Bei Daniela Schmidt ist das so: Auf dem linken Auge ist keine Sehfähigkeit mehr nachweisbar, auf dem rechten Auge liegt die Sehstärke unter fünf Prozent. "Sie müssen sich das so vorstellen, als wenn Sie durch eine Küchenrolle schauen und davor noch so ein schwarzes Netz hängen, so ungefähr nehme ich meine Umgebung wahr", schildert Schmidt. "Ich kann nicht mehr alles im Gesamten fokussieren, immer nur so einen Teil, wo man eben hinguckt." Hinzu kämen schwarze Flecken im Gesichtsfeld, die sie beim Laufen immer sehe, erklärt die ehemalige Pflegekraft.
Verwaltungsamt: Nicht blind genug für Blindengeld
Festentschlossen, ihr Leben auch mit der unheilbaren Augenkrankheit zu meistern, begann für Daniela Schmidt noch ein weiterer Kampf – der gegen die Behörden. Denn das Landesverwaltungsamt vertritt seit Jahren den Standpunkt, Daniela Schmidt sei nicht blind genug, um Anspruch auf Blindengeld zu haben und nach Lesart der Behörde ein "begehrtes" Merkzeichen zu bekommen. Merkzeichen sind spezielle Kennungen, die Schwerbehinderte je nach Grad ihrer Behinderung erhalten, um beispielsweise kostenlos öffentliche Verkehrsmittel nutzen zu können oder Anspruch auf eine Begleitperson zu haben.
In der Begründung des Amtes heißt es: "Im Ergebnis aller augenfachärztlichen Gutachten, die in unseren Verwaltungsverfahren für Frau Daniela Schmidt eingebracht wurden, war eine Erblindung nicht nachzuweisen." Daher seien die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Feststellung von Blindheit im Sinne des Schwerbehindertenrechts und des Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetzes nicht erfüllt. Genauso wenig wie der damit verbundene Grad der Behinderung von 100 und entsprechende Merkzeichen.
Gutachten aus Berliner Klinik wird ignoriert
Für Daniela Schmidt, die durch ihre Sehbehinderung stark eingeschränkt ist, wirkt diese Begründung wie Hohn. Inzwischen füllen Anträge, Gutachten und Atteste ganze Ordner. Nicht genug, dass die Patientin erst einmal selbst mit ihrer Einschränkung zurechtkommen musste, warf man ihr sogar Simulieren vor. Das wollte Daniela Schmidt so nicht stehen lassen und ließ sich in der Berliner Charité erneut untersuchen – mit dem Ergebnis, dass man ihr eine 100-prozentige Sehbehinderung attestierte. Doch auch das ignorierte das Landesverwaltungsamt mit der Begründung, das Gutachten nicht beauftragt zu haben.
Kurze Zeit nach ihrer Erkrankung musste Daniela Schmidt ihren Führerschein abgeben und konnte nicht mehr in ihrem alten Beruf als Altenpflegerin arbeiten. Der Rentenversicherungsträger erkannte ihre Blindheit an, sodass sie wenig später im Berufsförderungswerk für Blinde und Sehbehinderte in Halle eine Umschulung machen konnte. Zudem erhielt sie eine Grund-Reha, in deren Rahmen sie die Blindenschrift erlernte und Kurse zur Bewältigung des Alltags für Blinde absolvierte. Ihren Abschluss als medizinische Schreibkraft bestand sie mit Bravour.
Hin und her mit den Behörden dauert schon neun Jahre
Das Antrags- und Ablehnungsprozedere mit dem Landesverwaltungsamt dauert inzwischen schon länger als neun Jahre. Mit ihrer Anwältin ist Daniela Schmidt durch alle juristischen Instanzen gegangen, aber keinen Schritt weiter gekommen: Das monatliche Blindengeld für Hilfsmittel in Höhe von 440 Euro und die entsprechenden Merkzeichen bleiben ihr bis heute verwehrt.
2023 dann ein weiterer gesundheitlicher Tiefschlag: Daniela Schmidt erhält die Diagnose Brustkrebs. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der gesamte Vorgang durch das Landesverwaltungsamt noch einmal neu bewertet werden müssen. Doch offenbar ist das nicht passiert, denn die Behörde attestierte ihr ohne neuerliche Prüfung ihrer Augen, und nur aufgrund ihrer Krebsdiagnose eine 80-prozentige Schwerbehinderung. Die Augenerkrankung wurde dabei lediglich mit 20 Prozent bewertet.
Krebsgesellschaft rät zur Klage
"Das ist völlig unverständlich angesichts meines Zustands", sagt Schmidt. In ihrer Verzweiflung wendet sich die 53-Jährige an die Beratungshilfe der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft (SAKG): Dort ist man fassungslos. "Ich war geschockt", sagt Bianca Hoffmann, psychoonkologische Beraterin bei der Gesellschaft. Sie habe Daniela Schmidt in einem gesundheitlichen Zustand kennengelernt, in dem aufgrund der Augenerkrankung nicht einmal der Grad der Behinderung vorgelegen habe. "So einen Fall in dieser Konstellation haben wir bis jetzt noch nicht gehabt", sagt Hoffmann weiter.
Sven Weise, Geschäftsführer der SAKG, wird zu dem Fall noch einmal konkreter. "Ich gehe davon aus, das ist von langer Hand geplant." Zurzeit gebe es diese Situation nur in Sachsen-Anhalt. "Ich gehe davon aus, dass hier systematisch der Grad der Behinderung nicht so anerkannt wird, wie es in jedem anderen Bundesland üblich wäre", sagt Weise weiter. "Und wir kennen vergleichbare Fälle in anderen Bundesländer, wo ohne Beanstandungen das Blindengeld und die Merkzeichen anerkannt wurden."
"Für mich würde es die Welt bedeuten"
Die Krebgesellschaft legt Daniela Schmidt nahe, ein Klageverfahren mit einem Fachanwalt für Sozialrecht anzustreben, um doch noch zu ihrem Recht zu kommen. "Für mich würde es die Welt bedeuten, weil gerade durch die Merkzeichen könnte ich natürlich kostenlos fahren", sagt sie. Momentan bekomme sie durch ihre Krebserkrankung eine Erwerbsminderungsrente, die nicht besonders hoch sei. "Da macht sich das schon bemerkbar, wenn ich zehn Euro für eine Zugfahrt ausgeben muss", erklärt Schmidt. "Finanziell wäre das schon hilfreich, wenn ich diese Merkzeichen hätte."
Daniela Schmidt ist fest entschlossen, sich nicht von ihrer Krankheit isolieren zu lassen und in der Auseinandersetzung mit den Behörden nicht klein beizugeben.
MDR (Janett Scheibe, Fabienne von der Eltz)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 27. September 2024 | 19:00 Uhr
steka vor 21 Wochen
...."100-prozentige Sehbehinderung attestierte. Doch auch das ignorierte das Landesverwaltungsamt mit der Begründung, das Gutachten nicht beauftragt zu haben". ? klingt nach nur Anerkennung von Gutachten, die dem beauftragten Ergebnis entsprechen. Gutachter sollten doch aber unabhängig sein und nicht die Entscheidung in finanzieller Abhängigkeit der Landesgehörde stehen.
Altmagdeburger vor 21 Wochen
Ich kenne auch einen brisanten Fall in mein Berufsleben. Die Frau hatte Brustkrebs mit einen Grad der Behinderung von 50%. Nach 5 Jahren und angebliche Genesung wurde ihr nur noch einen Grad der Behinderung von 20% anerkannt. Als GSVP und ein Tipp von mir bekam sie dann einen Grad von 30 %, aber leider erlag sie dann doch an ihre Krankheit.
Altmagdeburger vor 21 Wochen
Da ich selber Schwerbehindert bin und viele Jahre bei der DB Schwerbehinderter Vertreter war kann ich das überhaupt nicht nachvollziehen, wie man mit dieser Frau umgegangen wird. Bei manche Behörden muss man den Kopf erst unter dem Arm haben, um einen Grad der Schwerbehinderung von 50 % zu bekommen.