Urteil vom Verwaltungsgericht Suspendierung wegen Chatgruppe: Neun Polizeischüler wieder im Dienst
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28. April 2023, 16:40 Uhr
Im Februar sorgte ein Klassenchat von Polizeischülern in Sachsen-Anhalt für Aufsehen. In der Gruppe wurden antisemitische, volksverhetzende und tierpornografische Inhalte ausgetauscht. 18 Polizeischüler wurden daraufhin vorläufig vom Dienst suspendiert. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat nun neun Suspendierungen aufgehoben.
Neun der 18 vom Dienst suspendierten Polizeischüler aus Sachsen-Anhalt dürfen wieder in den Polizeidienst zurückkehren. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts MDR SACHSEN-ANHALT sagte, wurden die Suspendierungen bereits am 21. April aufgehoben. Zwei weitere Verfahren seien noch anhängig. Ob die verbleibenden sieben Polizeischüler suspendiert bleiben, konnte der Sprecher nicht sagen.
Grund: Keine Anhörung, keine Differenzierung
Als Hauptgrund wurde genannt, dass es keine ordnungsgemäße Anhörung der Polizeischüler gegeben habe, die in solchen Fällen eigentlich stattfinden müsse. Auch sei nicht differenziert worden, welche Rolle die einzelnen Personen in der Chatgruppe gespielt hätten.
Entscheidung noch nicht rechtskräftig
Die Entscheidung ist nach Angaben des Gerichtssprechers noch nicht rechtskräftig. Die betroffenen Polizeiinspektionen Magdeburg, Halle und Stendal können noch Berufung einlegen. Für die Polizeischüler, deren Suspendierung aufgehoben wurde, bedeutet die Entscheidung, dass sie ab sofort wieder in den Polizeidienst zurückkehren.
Die 18 ehemaligen Polizeischüler waren im Februar vorläufig aus dem Dienst genommen worden, weil sie an einem Klassenchat mit antisemitischen, volksverhetzenden und tierpornografischen Inhalten teilgenommen hatten.
MDR (Kevin Poweska, Moritz Arand)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 28. April 2023 | 15:00 Uhr
Anita L. am 30.04.2023
Ja, hilflos, und das Schlimmste, was mir dann passieren könnte, wäre, dass ich wieder in den Dienst entlassen würde, weil es Verfahrensfehler gegeben hat. In diesem Fall hätte sich nämlich an der Anschuldigung absolut gar nichts geändert; sie stünde bei Schülern/Eltern/Kollegen,... immer noch genauso im Raum. Vielen Dank auch.
Verfahrensfehler wie die "vergessene" Anhörung sind eigentlich das Schlimmste, was jemandem passieren kann, der sich einer Anschuldigung gegenüber sieht. Es sei denn, man weiß, dass man Mist gebaut hat, aber hat kein Gewissen.
DER Beobachter am 30.04.2023
Wieso? Haben doch nur 50% der im einschlägigen Chat auffällig gewordenen Minderheit der Polizeischüler zurück in den Polizeidienst gefunden? Von Polizisten und angehenden Polizisten erwarte ich jedenfalls wie vermutlich jedermann korrektes Auftreten und Rechtsbewusstsein. Hier in Sachsen/Dresden habe ich die entsandten Beamten aus S-A bei unseren schwierigen Einsätzen stets sehr korrekt erlebt. Da in S-A mags ja durchaus anders sein...
Anita L. am 29.04.2023
"Als Hauptgrund wurde genannt, dass es keine ordnungsgemäße Anhörung der Polizeischüler gegeben habe, die in solchen Fällen eigentlich stattfinden müsse. Auch sei nicht differenziert worden, welche Rolle die einzelnen Personen in der Chatgruppe gespielt hätten."
Artikel auch gelesen und vor allem verstanden, winkler. Da sind Verfahrensfehler verantwortlich für die Aufhebung der Suspendierung. Zum eigentlichen Sachverhalt hat das Gericht noch gar nichts entschieden, geschweige denn "angezweifelt".