
Bleiberecht Erneuter Protest gegen drohende Abschiebung von Robert A. in Chemnitz
Hauptinhalt
30. November 2024, 08:00 Uhr
Der Fall Robert A. ist bizarr. Ein in den Niederlanden geborener Roma mit serbischen Wurzeln kommt als Säugling nach Deutschland. 30 Jahre später soll er nach Serbien abgeschoben werden, obwohl er nur Deutsch spricht. Grund ist eine fehlerhafte Geburtsurkunde, die ihn zum Staatenlosen werden ließ. Ein Drogendelikt wurde ihm 2021 zum Verhängnis. Robert A. saß schon in Abschiebehaft, jetzt ist er wieder auf freiem Fuß. Am Freitag wurde in Chemnitz für sein Bleiberecht demonstriert.
In Chemnitz haben am Freitag etwa 50 Männer und Frauen für ein Bleiberecht von Robert A. in Deutschland demonstriert. Er selbst gehörte zu den Initiatoren, trat aus Angst vor einer Festnahme auf der Kundgebung jedoch nicht auf.
Flüchtlingsrat fordert gesicherten Status für Robert A.
Stellvertretend für Robert A. ergriffen am Freitag unter anderem Carolina Mendoza und Dave Schmidtke das Wort. Mendoza kam ebenfalls vor mehr als 30 Jahren nach Deutschland und arbeitet in Chemnitz als Physiotherapeutin. Sie verlas eine Grußbotschaft von Robert A.
Dave Schmidtke vom Sächsischen Flüchtlingsrat kritisierte, dass Robert A. zwar erst mal wieder in Freiheit ist, aber: "Man verhindert nach wie vor, dass Robert trotz zahlreicher Arbeitsangebote einen Job annehmen kann. So ist sein Aufenthaltsstatus weiterhin ungeklärt." Er habe nicht einmal eine Duldung.
Stattdessen habe er eine "Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument" erhalten. Für das Dokument gebe es jedoch kein Gesetz, es sei lediglich auf einen Erlass des Sächsischen Innenministeriums von 2018 zurückzuführen. Es gelte nicht einmal als Ausweisdokument, sagt Schmidtke.
"Robert droht in jedem Moment die Abschiebung"
"Aktuell droht Robert in jedem Moment die Abschiebung", sagt Dave Schmidtke. Der Sächsische Flüchtlingsrat versuche, weiterhin die Öffentlichkeit zu informieren. "Gleichzeitig versuchen wir, über das Sächsische Innenministerium einen Aufenthaltstitel zu bekommen." Dort habe man ja offensichtlich Gründe dafür gesehen, die Abschiebung zu stoppen.
"Es ist ja klar erkennbar, dass eine Person, die kurz nach der Geburt hierher kam und sich 30 Jahre in Deutschland aufgehalten hat, als faktischer Inländer zu behandeln ist und nicht als krimineller Ausländer."
Es ist ja klar erkennbar, dass eine Person, die kurz nach der Geburt hier herkam und sich 30 Jahre in Deutschland aufgehalten hat, als faktischer Inländer zu behandeln ist und nicht als krimineller Ausländer.
"Es gibt dringenden Handlungsbedarf bei Fällen von Menschen, die hier zehn, 20 oder gar 30 Jahre leben, damit sie einen festen Aufenthalt in Deutschland bekommen", betonte Schmitdke abschließend.
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 02. Dezember 2024 | 09:30 Uhr