DDR-Unrecht Hilfe für 22 einst Verfolgte in der DDR: Sachsens Härtefall-Fonds reicht nicht
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23. August 2024, 05:30 Uhr
22 ehemals politisch Verfolgte aus der früheren sowjetischen Besatzungszone und der DDR haben eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds des Freistaates Sachsen erhalten. Mehr als doppelt so viele, insgesamt 57, Anträge hätten dafür vorgelegen, sagte der Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU). Das seien auch deutlich mehr Anträge gewesen als noch im Jahr 2023.
Landesbeauftragte verlangt mehr Geld für Hilfen
Weil im Fonds für Härtefälle jedes Jahr aber nur 100.000 Euro drin sind, mussten die meisten Anträge (31) laut Rößler aufs Jahr 2025 verschoben werden - in die nächste Förderphase. Die zuständige Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Nancy Aris, verlangte eine Aufstockung der Gelder. "Die mit dem Fonds beabsichtigte Linderung akuter Notlagen ist so nicht umsetzbar. Auch deshalb ist der bundesweite Härtefallfonds wichtig", betonte sie.
Die Betroffenen können eine sachbezogene Einmalzahlung von bis zu 5.000 Euro aus dem Härtefallfonds beantragen. Antragsberechtigt sind Menschen mit Wohnsitz in Sachsen, die nach den sogenannten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.
MDR (kk)/dpa