Polizisten entfernen von einer Hebebühne aus in einem besetzten Waldgebiet in der Laußnitzer Heide einen Aktivisten der Initiative «Heibo bleibt» von einem Baum.
Ein junger Mann aus Dresden muss nach der Heibo-Besetzung jetzt einen Aufsatz schreiben. Das Thema gab das Amtsgericht Dresden vor. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Urteil in Dresden Heibo-Besetzer soll Aufsatz über Rosa Luxemburg schreiben

10. September 2024, 07:22 Uhr

Tausend Euro sind für einen Studenten eine Menge Geld. Das Amtsgericht Dresden hat einen Bußgeldbescheid gegen einen Heibo-Besetzer abgewandelt und löste damit Erstaunen im Gerichtssaal aus.

Einem Forststudenten, der vergangenes Jahr gegen die Erweiterung eines Kieswerkes in Ottendorf-Okrilla bei Dresden protestiert hatte, sind 1.250 Bußgeld auferlegt worden. Den Bußgeldbescheid gegen den 20-Jährigen hat das Dresdner Amtsgericht jetzt bestätigt.

Die Strafe hatte das Landratsamt Bautzen gegen den Waldbesetzer im Heideboden in der Laußnitzer Heide verhängt. Dieser hatte mit weiteren Leuten trotz ausgewiesenem Betretungsverbot des Waldes das sogenannte Heibo-Protestcamp nicht verlassen. Kletterspezialisten der Polizei aus Bochum holten schließlich die Umweltaktivisten aus den Baumwipfeln.

Auflage: Aufsatz zu Rosa Luxemburg

Allerdings muss der Student die Summe nicht komplett bezahlen, so die Entscheidung der Jugendkammer des Dresdner Amtsgerichtes. Nur die Hälfte des Betrages soll an die Staatskasse überwiesen werden. Die andere Hälfte soll mit gemeinnütziger Arbeit aufgewogen werden. Außerdem soll der 20-Jährige einen Aufsatz verfassen. Thema ist das Zitat von Rosa Luxemburg: "Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden." Den Aufsatz soll der junge Mann im Anschluss mit der Dresdner Jugendhilfe diskutieren.

Mehrere Bußgeldverfahren offen

Insgesamt hatte das Landratsamt Bußgeldverfahren gegen 17 Menschen eingeleitet, in zehn Fällen waren juristische Schritte eingeleitet worden. Nach Angaben der Heibo-Besetzer sei die Höhe der Bußgelder überzogen. Es geht um Zahlungen in Höhe von 500 bis 1.250 Euro pro Person.

MDR (ama)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 10. September 2024 | 06:00 Uhr

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