Nach Polizeianordnung Urteil zu Meldepflicht: Verwaltungsgericht gibt Klimaschützern der "Letzten Generation" Recht

23. August 2024, 15:03 Uhr

Zwei Klimakativisten der Gruppe "Letzte Generation" müssen sich vorläufig nicht täglich bei der Polizei melden. Das hat Verwaltungsgericht Leipzig am Donnerstag entschieden. Wie das Gericht mitteilte, liegt eine Meldepflicht nur dann vor, wenn es geplante Aktionen gebe, die zeitlich und örtlich eingrenzbar wäre. Unabhängig davon stufte das Verwaltungsgericht die Meldeauflage als unverhältnismäßig ein. Die Richter sahen darin einen Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit. Zudem sei die Versammlungsfreiheit berührt, hieß es.

Die Letzte Generaion in Mannheim Mitglieder der Aktivistengruppe Letzte Generation versuchen in Mannheim eine Strassenblockade, die von der Polizei schnell aufgelöst wurde.
Die Leipziger Polizei hatte gegen zwei Mitglieder der Letzten Generation eine Meldepflicht verordnet. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/Daniel Kubirski

Zahlreiche Ermittlungsverfahren anhängig

Gegen die beiden Aktivisten laufen bundesweit Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Nötigung, Sachbeschädigung sowie gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr. Zuletzt sollen sie am 1. August widerrechtlich auf das Gelände des Flughafens Halle/Leipzig eingedrungen sein und sich dort auf einer Rollbahn festgeklebt haben.

Meldepflicht und Zwangsgeld

Die Polizei hatte darauf daraufhin angeordnet, dass sich die beiden zwischen dem 12. August und dem 11. September einen Monat lang täglich auf einem Leipziger Polizeirevier zu melden haben. Andernfalls drohe ihnen ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro.

MDR (ben)/afp

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 23. August 2024 | 06:30 Uhr

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