Abwasch in einer Wohngemeinschaft
Schön, wenn in einer WG gemeinsam gelernt und Kaffee getrunken wird - und einer freiwillig alles abwäscht. Experten kennen aber die Probleme, die der WG-Alltag mit sich bringen kann. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance / ZB | Jens Kalaene

WG-Mietverträge Fehler vermeiden beim Auszug aus Hotel Mama

09. September 2023, 12:00 Uhr

Im Oktober beginnt für viele junge Menschen in Sachsen das Studium, ein neuer Lebensabschnitt, viele neue Erfahrungen nach dem Auszug von zu Hause. Neben dem Wohnheim oder einer kleinen Wohnung ist die Wohngemeinschaft, kurz WG, mit die beliebteste Wahl. Praktischerweise werden Kosten geteilt und im besten Fall findet man gleich Freunde in der neuen Stadt. Soweit die Idealvorstellung. Ein Rechtsanwalt erklärt, wie man der am nächsten kommt und Probleme von vornherein vermeidet.

Die Suche nach einem Platz in einer Wohngemeinschaft (WG) zu Semesterbeginn gestaltet sich wegen der hohen Nachfrage in Sachsens Städten oft schwierig. Die Details im Mietvertrag sind dann eher Nebensache. Halb so wild, wenn es gar nicht passt, zieht man eben wieder aus, denken viele. Aber: Je nach Mietvertrag ist das gar nicht so einfach. Einige Fallstricke lassen sich vorher schon vermeiden.

Wie ist das Zusammenleben vertraglich geregelt?

Im deutschen Mietrecht sind Wohngemeinschaften nicht konkret aufgeführt. Deswegen sind die möglichen Vertragsformen auch sehr unterschiedlich. Im Mietvertrag ist zum Beispiel geregelt, wer haftet, wenn ein Mitbewohner die Miete nicht überweist oder wenn etwas zu Schaden kommt. Wichtig sind auch die im Vertrag verankerten Kündigungsmöglichkeiten.

Wenn alle WG-Bewohner Hauptmieter sind

Eine Möglichkeit ist der Mietvertrag, in dem alle Bewohner der WG als Hauptmieter aufgeführt sind. So haben alle Mieter die gleichen Rechte – aber auch die gleichen Pflichten. Unter Vermietern ist das wohl die beliebteste Vertragsvariante, sagt der Spezialist für Mietrecht, Martin Modschiedler. Der Gedanke dahinter sei auf Vermieterseite stets: "Ich möchte gerne, dass alle im Mietvertrag stehen, da kann ich mir nämlich immer den Liquidesten raussuchen."

Für die Mieter in der WG bedeutet das, dass der Vermieter jeden der Hauptmieter zur Rechenschaft ziehen kann. Zum Beispiel, wenn einer nicht zahlen kann oder Schäden in der Wohnung entstehen. Umso wichtiger ist es in dem Fall laut Modschiedler, vertraglich alles abzusichern: Betriebskostenvoraus- und -nachzahlungen, den Umgang mit Altschulden - und ganz besonders den Austritt aus dem Mietverhältnis.

Problem: Wenn nur ein Hauptmieter ausziehen will

Denn der wird beim Vertrag mit mehreren Hauptmietern gerne übersehen: Den Vertrag können üblicherweise nur alle gemeinsam kündigen. Will also einer der Hauptmieter ausziehen, kann das schwierig werden. Außer, im Vertrag ist geregelt, dass ein Nachmieter im Mietvertrag an seine Stelle rückt. Den möglichen Nachmieter muss der Vermieter aber auch erst annehmen. Tut er das nicht, bleibt der ausziehende Mitbewohner wohl oder übel im Vertrag.

Alle für einen, einer für alle. Das ist das Problem.

Martin Modschiedler Rechtsanwalt in Dresden

Mit der Einwilligung des Vermieters kann immerhin ein Untermieter in das Zimmer einziehen. Rechtlich trägt aber weiterhin der ausgezogene Hauptmieter die Verantwortung. Rechtsanwalt Modschiedler fasst zusammen: "Alle für einen, einer für alle. Das ist das Problem. Wenn zum Beispiel drei Mieter anfangen, dann müssen die Drei auch zusammen aufhören – oder es muss eine gute Vereinbarung mit dem Vermieter geben."

MDR (lam)

Mehr aus Sachsen