Reform der Reform Entlastung für Haus- und Wohnungsbesitzer: Grundsteuer soll in Thüringen neu berechnet werden
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26. März 2025, 17:30 Uhr
Die reformierte Grundsteuer hat bei Thüringer Eigenheimbesitzern teilweise zu einer Verdreifachung der Zahlungen geführt. Die Regierung aus CDU, BSW und SPD möchte das zurückdrehen. Sie plant die Reform der Reform.
In Thüringen soll die Grundsteuer neu berechnet werden, um die Besitzer von Wohnimmobilien finanziell zu entlasten. Finanzministerin Katja Wolf (BSW) kündigte die Neuberechnung von 860.000 Messbeträgen durch die Finanzämter an. Das solle für mehr Gerechtigkeit bei den Grundsteuerbescheiden sorgen.
Zunächst ist dafür eine Gesetzesänderung durch den Landtag sowie die Installation neuer Software voraussichtlich aus Bayern in den Finanzämtern nötig. Mit der Neuberechnung werde ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU, BSW und SPD umgesetzt.
Neue Grundsteuer-Reform vermutlich erst 2027
Wolf wollte sich nicht darauf festlegen, wann es neue, günstigere Grundsteuer-B-Bescheide gibt. Diese betreffen vor allem Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern und solche von Gewerbeimmobilien, aber keine Ackerflächen und unbebauten Grundstücke. Die Regierung drücke auf das Tempo. Der Aufwand für Finanzämter und Kommunen, die die Steuerbescheide erlassen müssen, sei aber hoch. Realistisch sei eher 2027 als 2026, so die Ministerin.
190.000 Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide
Unternehmen, die bei gewerblichen Grundstücken überdurchschnittlich entlastet worden seien, müssten wieder mit etwas höheren Steuern rechnen. Nach Angaben von Wolf gibt es in Thüringen etwa 190.000 Einsprüche gegen erteilte Grundsteuerbescheide. Es gehe darum, die Änderungen so vorzunehmen, dass die Kommunen keine Einnahmeausfälle, aber auch keine Mehreinnahmen durch die Grundsteuer haben.
Es war uns ein Grundbedürfnis, die Unwuchten durch das Grundsteuergesetz abzufedern.
Gespräche mit dem Städte- und Gemeindebund
Es habe bereits Gespräche mit dem Gemeinde- und Städtebund gegeben. Die Kommunen könnten in einem zweiten Schritt ihre Hebesätze anpassen, um das Wohnen finanziell zu entlasten. Es sei aber offen, wie viele Kommunen gesplittete Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien anwenden würden. In Nordrhein-Westfalen, wo das laut Wolf bereits möglich ist, wären es etwa ein Fünftel der Kommunen. Wolf äußerte sich zuversichtlich, dass das Thüringer Gesetz in der ersten Jahreshälfte 2025 in den Landtag kommt.
Der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes, Carsten Rieder, begrüßte das vorgeschlagene neue Modell mit differenzierten Hebesätzen der Grundsteuer. Es sei zwar sehr technisch, aber der richtige Ansatz, die entstandene Unwucht zunächst auszugleichen und per Gesetz zu korrigieren. Das sei ein Punkt, der tatsächlich auch zeitnah angewendet werden solle.
Der Präsident des Verbandes der Wirtschaft, Hartmut Koch, hält es für notwendig, die Grundsteuerreform in Abstimmung mit den Kommunen auf den Weg zu bringen. Die Grundsteuer zwischen privaten Haushalten und Unternehmen zu differenzieren, gebe den Kommunen mehr Handlungsspielraum. Es dürfe aber nicht dazu führen, dass die Unternehmen benachteiligt werden. Kritisch sieht Koch das erneute Verschicken der neuen Bescheide. Damit werde man vorerst keinen Bürokratieabbau erreichen.
Modell in Thüringen führte teils zu Verdreifachung
Thüringen hatte bei der Berechnung der Grundsteuer zunächst das Bundesmodell angewendet. Das führte laut Wolf teilweise zu einer Verdreifachung der Grundsteuer für Wohnimmobilien und einer Entlastung von Gewerbegrundstücken. Nun soll eine Öffnungsklausel im Bundesgesetz genutzt und ein eigenes Modell angewandt werden. "Es war uns ein Grundbedürfnis, die Unwuchten durch das Grundsteuergesetz abzufedern", sagte Wolf. Einen ähnlichen Weg waren etwa Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern gegangen.
Die CDU-Haushaltspolitikerin Ulrike Jary sprach von einer Reform der Reform. Die Finanzministerin habe einen richtigen Weg eingeschlagen. Das Bundesmodell habe für soziale Ungerechtigkeit gesorgt und müsse korrigiert werden. Ihre Fraktion strebe eine gesetzliche Anpassung schon für das kommende Jahr an.
Unterstützung auch aus der Opposition
Unterstützung kam auch von der Linke-Fraktion. Ihr Haushaltspolitiker Ronald Hande plädierte für gesetzlich vorgeschriebene, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohnimmobilien. Die bloße Möglichkeit eines gesonderten Hebesatzes für Gewerbegrundstücke schiebe die Verantwortung auf die Kommunen ab. Noch fehle jedoch ein Gesetzentwurf der Regierung.
dpa/MDR (dst/co)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 25. März 2025 | 19:00 Uhr
Peter vor 2 Tagen
Achim11: Sie sind der Erste, welcher meint, die vollkommen richtige Aussage von Olaf Scholz hätte eine rechtliche Konsequenz. Dies würde bedeuten, dass jeder Grundstückseigentümer, welcher nach der Neuberechnung eine höhere Grundsteuer zahlen müsste, Recht vom Finanzamt und/oder einem Gericht bekommen müsste.
Über solche Urteile wären wir wohl in den Medien hinreichend informiert worden. Sind wir aber nicht. Was das für die von Ihnen behauptete rechtliche Relevanz bedeutet, brauche ich nicht weiter auszuführen.
Und was den Bodenrichtwert betrifft, kenne ich nur eine Karte. Die ist übrigens für jeden Bürger einsehbar. Insofern wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen würden, wo ich die ominöse zweite einsehen kann.
Peter vor 2 Tagen
Ihr Beitrag hat nur zwei Sätze, J Mueller. Wollen Sie andeuten, dass sich der Leser noch weitere Sätze hinzudichten sollte. Ich meine solche, die Sie selbst nicht geschrieben haben.
Peter vor 2 Tagen
Die Grundsteuer fließt zu 100 Prozent in die Gemeindekassen.
Ausgegeben wird es für Schulen, Kitas, Sportstätten u.a. Na ja, dort kommt die eigene Bevölkerung ganz klar zu kurz.
J Mueller: Sie machen sich lächerlich mit Ihren platten Sprüchen.