Die Staatskanzlei am Erfurter Hirschgarten
Der Hirschgarten ist ein Platz mit Grünflächen, einem Spielplatz und Bänken vor der Thüringer Staatskanzlei in Erfurt. Hier fand vor vier Jahren der Angriff statt. Bildrechte: IMAGO / Future Image

Erfurt Urteil gegen Rädelsführer des Hirschgarten-Überfalls ist rechtskräftig

16. Juli 2024, 13:10 Uhr

Die Urteile gegen die beiden Rädelsführer des Überfalls im Erfurter Hirschgarten im Juli 2020 sind rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof hat ihre Revisionsanträge abgewiesen. Zwölf Menschen wurden durch Schläge und Tritte verletzt, einige von ihnen erheblich. Unter den Opfern waren Polizisten, die eingriffen.

Die Urteile im letzten von drei Prozessen um den Angriff im Erfurter Hirschgarten 2020 sind rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof am Dienstag mitteilte, hat er die Revisionen von zwei der fünf Angeklagten als unbegründet verworfen. Die beiden waren dagegen vorgegangen, dass sie vom Landgericht Erfurt wegen Körperverletzung zu 27 und 30 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden waren. Die anderen drei Angeklagten in dem Verfahren hatten Strafen auf Bewährung erhalten.

Vor der Staatskanzlei in Erfurt stehen Polizeifahrzeuge.
Polizeifahrzeuge am Abend nach dem Angriff vor der Staatskanzlei in Erfurt Bildrechte: MDR/Marcus Scheidel

Zwölf Menschen bei Angriff vor Erfurter Staatskanzlei verletzt

Am 18. Juli 2020 hatten insgesamt 14 Beschuldigte eine Gruppe Jugendlicher im Hirschgarten in der Erfurter Innenstadt vor der Thüringer Staatskanzlei unvermittelt angegriffen. Zwölf Menschen wurden durch Schläge und Tritte verletzt, einige von ihnen erheblich. Unter den Opfern waren Polizisten, die eingriffen. Videokameras hatten das Geschehen aufgezeichnet.

Die mutmaßlichen Täter des Hirschgarten-Überfalls in Erfurt auf dem Bild einer Überwachungskamera an der Thüringer Staatskanzlei
Die Überwachungskameras der Staatskanzlei hatten die Täter auf dem Weg zum Hirschgarten gefilmt. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Die 14 Beschuldigten mussten sich in drei Gerichtsprozessen für den Angriff verantworten. Im letzten Verfahren mit fünf Angreifern, darunter den beiden Rädelsführern, sprach das Erfurter Landgericht im März 2023 sein Urteil.

Anders als die Staatsanwaltschaft stufte das Gericht den Übergriff weder als geplante Tat noch als Landfriedensbruch ein, sondern nur als Körperverletzung. In allen Prozessen hatten die Beschuldigten ein politisches Motiv bestritten, obwohl einige von ihnen der rechtsextremen Szene zugeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, ein rechtsextremes Tatmotiv lasse sich nicht mit der nötigen Sicherheit nachweisen.

MDR (kk/cfr)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 16. Juli 2024 | 11:00 Uhr

5 Kommentare

Wechmarer. vor 34 Wochen

Das geht mir auch so. Das ist aber bei allen Beiträgen so. Entweder darf das der MDR nicht. Oder es liegt am Online-Format. Oder man soll die Links und Suche bemühen.

Harka2 vor 34 Wochen

Es genügt halt nicht, wenn die Täter stadtbekannte gewaltbereite Rechte sind, man muss es ihnen auch beweisen. Letztlich sind das recht milde Strafen, da bleibt bei Anrechnung der Untersuchungshaft unterm Strich nicht viel übrig, wenn man berücksichtigt, dass kaum jemand die volle Summe absitzt.

Nur, was soll die Justiz machen? Sie muss die Gesetze nur anwenden, die Politiker beschließen. Die Justiz macht sie nicht selbst.

Maria A. vor 34 Wochen

Für jeden Außenstehenden bleibt vage, wenn er sich anhand dieses Beitrags informieren möchte, was sich da abgespielt hat. Es ist zwar von Vermutungen hinsichtlich rechter Gesinnung einiger Beteiligter die Rede, aber wie es zu diesem Angriff kam, was ihn überhaupt auslöste und um welch eine Jugendgruppe es sich handelte, kann ich aus diesem Beitrag nicht entnehmen. Vielleicht gab es dazu Details in vorherigen Artikeln zum Thema und ich habe die nicht mitbekommen.

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