Schulranzen hängen an einer Schulbank
In einem Klassenraum in Gera. Mit der neuen Thüringer Schulordnung sind Änderungen bei den Versetzungen und bei Kopfnoten geplant. Bildrechte: picture alliance/dpa | Bodo Schackow

Bildung Was die geplante Änderung der Thüringer Schulordnung bedeutet

02. April 2025, 05:20 Uhr

Die Brombeerkoalition will die Thüringer Schulordnung ändern. Die Reaktionen darauf fallen unterschiedlich aus. Die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Was gilt an Thüringer Schulen aktuell bei Versetzungen und Kopfnoten?

Bisher können Schülerinnen und Schüler in Thüringen nach der 5. und 7. Klasse unabhängig von ihren Noten versetzt werden.

An Gemeinschaftsschulen werden Leistungen erst ab der 8. Klasse in die Versetzungsentscheidung einbezogen. Eine Bewertung durch Noten ist ebenfalls erst ab der 8. Klasse verpflichtend.

Noten für Mitarbeit und Verhalten werden derzeit nur in den Klassenstufen 5 bis 8 vergeben. Die Änderung der Schulordnung sieht vor, diese Kopfnoten bereits ab der ersten Klasse gelten sollen.

Was genau sieht die Änderung der Schulordnung vor?

Das Thüringer Bildungsministerium plant derzeit eine Änderung der Schulordnung. Dazu soll eine Verordnung erlassen werden, der Landtag muss also nicht zustimmen. Der Entwurf befindet sich noch im Anhörungsverfahren und wird dabei verschiedenen Verbänden vorgelegt, die dazu Stellung beziehen können.

Die geplante Änderung der Schulordnung sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler bei nicht ausreichenden Leistungen an allen Schulen bereits ab der 6. Klasse nicht versetzt werden. Noten sollen an allen staatlichen Schulen, auch an Gemeinschaftsschulen, schon ab Klasse 6 verpflichtend sein.

Außerdem sollen ab der Schuleingangsphase (Klasse 1) Kopfnoten eingeführt werden. Sie dienen der Bewertung von Mitarbeit und sozialem Verhalten.

Im bisherigen Entwurf der Änderung sieht das Thüringer Bildungsministerium mögliche Ausnahmeregelungen nicht vor. Die Änderungen könnten ab dem nächsten Schuljahr in Kraft treten.

Klare Punkte, an denen Leistungen eingeschätzt werden, sind entwicklungsfördernd.

Bernd Uwe Althaus Staatssekretär im Thüringer Bildungsministerium

Dr. Bernd Uwe Althaus, Staatssekretär im Bildungsministerium
Bildungsstaatssekretär Bernd Uwe Althaus sprach sich bei der Demonstration vor dem Landtag für die Änderung bei der Thüringer Schulordnung aus. Bildrechte: MDR/Beate Sieg

Bernd Uwe Althaus, Staatssekretär des Thüringer Bildungsministeriums, sagte MDR THÜRINGEN: "Klare Punkte, an denen Leistungen eingeschätzt werden, sind entwicklungsfördernd." Dementsprechend wolle man die Schulordnung nach dem Motto "Fördern und Fordern" ändern.

Eine Versetzungsentscheidung in Klasse 7 soll laut Verordnungsentwurf die derzeit große Zahl an Schülerinnen und Schülern, die die achte Klasse wiederholen müssen, verringern. Die Änderungen sollen "im Sinne der Gleichbehandlung" für alle Schularten der Sekundarstufe I gleichermaßen gelten.

Was bedeutet die Änderung der Schulordnung für die Gemeinschaftsschulen?

In Gemeinschaftsschulen lernen Kinder jahrgangsübergreifend. Die Jahrgangsmischung könnte nach Änderung der Schulordnung allerdings erschwert möglich sein - mit den neuen Vorgaben würden hier Kriterien fehlen, um eine Versetzungsentscheidung zu treffen.

Außerdem gibt es in manchen reformpädagogischen Schulen bis einschließlich Klasse 7 Wortzeugnisse ohne Ziffernbenotung – in Zukunft wäre das nur noch bis einschließlich Klasse 5 möglich, da Noten ab Klasse 6 verpflichtend sein sollen.

Was sind Schulen mit reformpädagogischem Ansatz? Die Reformpädagogik sieht das Kind als Individuum und stellt dessen Persönlichkeitsentwicklung in den Mittelpunkt. Dabei werden Noten und Leistungsdruck abgelehnt.

Reformpädagogische Schulen unterscheiden sich durch Methoden wie Wochenplanarbeit, altersgemischtes Lernen, Freiarbeitsphasen oder auch das projektbasierte Lernen von herkömmlichen Schulkonzepten.

Parallel zur Änderung der Schulordnung treibt das Bildungsministerium eine neue Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres (VVorg) voran. Um die Gleichstellung zwischen Gemeinschafts- und Realschulen zu erreichen, soll an Gemeinschaftsschulen die Zahl der sogenannten Lehrerwochenstunden sinken.

Das bedeutet, dass Lehrerinnen und Lehrer an Gemeinschaftsschulen in Zukunft weniger Zeit für Aufgaben wie Klassenleitung, Beratung und die Leitung von Arbeitsgemeinschaften haben werden. An den Realschulen werden die Lehrerwochenstunden dagegen erhöht.

Wie viele Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen betrifft die Änderung?

Dem Thüringer Bildungsministerium zufolge gibt es im aktuellen Schuljahr in Thüringen 82 Gemeinschaftsschulen mit insgesamt 30.907 Schülerinnen und Schülern. Davon sind 23 Schulen in freier Trägerschaft. Sie zählen 6.408 Schülerinnen und Schüler.

Statistisch gesehen arbeiten 64 Gemeinschaftsschulen jahrgangsübergreifend, allerdings nicht in allen Jahrgängen. Wichtig ist dabei: Die Jahrgangsmischung hat nicht zwingend etwas mit der Versetzungsentscheidung und der Notengebung zu tun. Einige Gemeinschaftsschulen arbeiten jahrgangsübergreifend, vergeben aber gleichzeitig Noten und treffen Versetzungsentscheidungen. Dort würde sich nach der Änderung der Schulordnung also weniger ändern.

Zahlen, wie viele Gemeinschaftsschulen in welchen Jahrgangsstufen mit Versetzungsentscheiden und Notengebung arbeiten, werden laut dem Thüringer Bildungsministerium nicht statistisch erhoben.

Wie sind die Reaktionen auf die geplante Änderung?

Die Änderung ruft gemischte Reaktionen hervor. Während der Lehrerverband und die Thüringer Handwerkskammer die neue Schulordnung überwiegend begrüßen, kritisieren Schulen mit reformpädagogischem Konzept, die Landeselternvertretung, Schüler, die GEW und der Kinderschutzbund Thüringen die Pläne.

Gemeinschaftsschulen sehen sich bei einer Änderung in ihrer Autonomie gefährdet. Vertreter haben die Petition "Thüringer Schulfrieden retten" ins Leben gerufen, die eine Anpassung der Schulordnung und Ausnahmeregelungen für Gemeinschaftsschulen fordert.

Auch Schüler positionieren sich gegen die Änderung, etwa auf Demonstrationen in Weimar, Jena und Erfurt. Der Kinderschutzbund Thüringen kritisiert die neue Schulordnung genauso wie die Landeselternvertretung. Kinder sollten für sich lernen, anstatt sich auf Noten auszurichten, sagte die Elternsprecherin der Jenaplanschule Weimar MDR THÜRINGEN.

Bildungsexperte Peter Fauser, ehemaliger Professor für Schulpädagogik und Schulentwicklung an der Universität Jena, schrieb einen Offenen Brief an Bildungsminister Christian Tischner (CDU). Es sei immer wieder wissenschaftlich bestätigt worden, dass "Ziffernzensuren keinen der notwendigen und ihnen zumeist zugeschriebenen Qualitätskriterien genügen." Es gebe außerdem keine Belege dafür, dass frühere Noten und Kopfnoten die Leistung steigern würden. Der Bildungsminister solle seine "Amtszeit nicht mit einer katastrophalen Fehlentscheidung" beginnen.

Menschen halten während einer Demonstration Plakate in der Hand.
Auch Schüler beteiligten sich an der Demonstration vor dem Thüringer Landtag. Bildrechte: MDR/Alba-Marie Schmidt

Kritisch äußerte sich auch die größte Bildungsgewerkschaft GEW zum Agieren der Landesregierung im Streit um die geplante Neufassung der Schulordnung. Landesvorsitzende Kathrin Vitzthum begrüßte zwar das Anhörungsverfahren, wozu das Ministerium nicht verpflichtet sei. Sie sei aber "irritiert", wie Bildungsstaatssekretär Althaus mit den Protesten umgehe. Er hatte am Rande einer Demonstration vor dem Landtag vor wenigen Tagen gesagt: "Die gehören nicht hierher." Vitzthum findet das "total schwierig".

Thüringer Lehrerverband und Handwerkskammer begrüßen die Änderung

Der Thüringer Lehrerverband hingegen begrüßt die veränderte Versetzungsentscheidung und die Kopfnoten. Wie der Landesvorsitzende Tim Reukauf MDR mitteilte, halte der Verband die Protestaktionen gegen den Änderungsentwurf für "schwierig": Der Entwurf befände sich noch im Anhörungsverfahren. Der Thüringer Lehrerverband hält Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für reformpädagogische Schulen, aber durchaus für möglich. Der Thüringer Philologenverband als Vertreter der Gymnasiallehrer begrüßte die geplanten Änderungen, da sich diese stärker dem Leistungsprinzip zuwenden.

Auch das Thüringer Handwerk unterstützt die geplanten Änderungen der Schulordnung. Die stärkere Benotung von Leistung, Disziplin und Eigenverantwortung an Schulen sei ein wichtiger Schritt, um junge Menschen besser auf das Berufsleben vorzubereiten, sagte Handwerkskammer Präsident Stefan Lobenstein.

Laut Lobenstein fördern Kopfnoten soziale Kompetenzen und Verantwortungsbewusstsein. Beides seien essenzielle Fähigkeiten für das Berufsleben. Auch die Beibehaltung der Möglichkeit des Sitzenbleibens ab Klasse sechs findet die Unterstützung des Thüringer Handwerks. Wer lerne, mit Rückschlägen umzugehen, entwickele Stärke und Durchhaltevermögen - Eigenschaften, die im Berufsleben unerlässlich seien.

Stefan Lobenstein, Präsident der Handwerkskammer Erfurt.
Stefan Lobenstein, Präsident der Thüringer Handwerkskammer, begrüßt die geplante Änderung der Schulordnung. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt

Um Bildung in Thüringen dreht sich am Mittwochabend, 2. April, auch die Sendung FAKT IST! aus Erfurt. Die Talk-Gäste und das Publikum diskutieren dabei unter anderem die Pläne für eine neue Schulordnung. Die Sendung läuft ab 20:15 Uhr im Livestream auf mdr.de sowie im MDR FERNSEHEN.

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MDR (ams)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Fakt ist! | 02. April 2025 | 20:15 Uhr

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