Techniker zerlegt altes Handy.
Audio: Nach dem neuen EU-Gesetz sollen Verbraucher eine Reparatur verlangen können, wenn Handys, Waschmaschinen und andere Geräte in der Garantiezeit kaputtgehen. Bildrechte: IMAGO / CHROMORANGE

Nachhaltigkeit EU-Entscheidung getroffen: Recht auf Reparatur kommt

02. Februar 2024, 13:18 Uhr

In der EU soll ein Recht auf die Reparatur bestimmter Geräte eingeführt werden. Das haben in der Nacht Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten vereinbart. Danach sollen die Hersteller etwa von Kühlschränken, Staubsaugern oder Handys die Geräte künftig auf Wunsch der Verbraucher reparieren müssen.

Auf EU-Ebene soll ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt werden. Darauf haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten in der Nacht zu Freitag geeinigt.

Damit müssten Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys diese künftig auf Wunsch reparieren, teilten die belgische Ratspräsidentschaft und der Verhandlungsführer des EU-Parlaments, René Repasi (SPD), mit. Es werde erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones eingeführt, sagte Repasi.

Es wird Ausnahmen geben

Die neuen Vorgaben gelten aber nicht für alle Produkte. So sind den Angaben zufolge manche Waren wie Kopfhörer und Möbel ausgenommen. Ein genauer Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändler veröffentlicht. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das reine Formsache.

Die Regeln sollen auch dem Umweltschutz dienen. Die Kommission argumentierte bei der Vorstellung des Vorhabens, weniger weggeworfene Produkte würden sowohl weniger Abfall als auch weniger Ressourcenverbrauch bei der Herstellung bedeuten.

Somit entstünden auch weniger Treibhausgasemissionen. Auf Grundlage ihres Vorschlags schätzte die Kommission, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und 3 Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen.

Kaputte Geräte produzieren 35 Millionen Tonnen Müll im Jahr

Bisher produzierten die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher 35 Millionen Tonnen Müll im Jahr, weil Produkte nicht repariert, sondern durch Neuware ersetzt würden, sagte Repasi.

Grundlage der Einigung ist ein Vorschlag, den die EU-Kommission vor knapp einem Jahr vorgelegt hatte. Das EU-Parlament tritt nach eigenen Angaben bereits seit mehr als zehn Jahren für ein Recht auf Reparatur ein.

dpa (amu)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 02. Februar 2024 | 06:00 Uhr

6 Kommentare

lk2001 am 03.02.2024

Warum keine Möbel ? Gerade das sind Langlebige Produkte. Da saß der Lobbyist wohl beim richtigen auf dem Schoß.

Letzlich wird es dann aber über den Preiß geregelt. Reparatur in 10 Wochen 500 Euro. Neu sofort 600. Ich weiß wovon ich Rede. Seit 30 Jahren mache ich Kundenservice.

Frank 1 am 03.02.2024

Kurz vor Weihnachten streikte unser Geschirrspüler, 5 Jahre alt. Der Monteur stellte fest, dass das Steuergerät ausgestiegen ist. Es kann repariert werden, allerdings Lieferzeit für das Ersatzteil 16 Wochen. Wir haben uns unabhängig nochmals zur Verfügbarkeit des betreffenden Teils informiert und diese Lieferzeit bestätigt bekommen. Er hat uns also definitiv nicht desinformiert. Was nutzt mir das Recht auf Reparatur wenn ich mich mit derartigen Widrigkeiten herumschlagen muß? Was haben wir getan? Natürlich einen neuen Geschirrspüler gekauft.

part am 02.02.2024

Es gab da mal Drucker oder All-In-One-Geräte am Markt vor Jahren, die hatten einen langen Tampon in Zickzack eingelegt in ihrem Unterboden. Natürlich nur für das Auffangen der Reinigungstinte, die Aluminiumchelat enthält. Je nach Nutzungsdauer oder Reinigungszyklen funktionierte das Gerät nicht mehr...eingebautes Verfallsdatum?

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