RegelungenTelemedienkonzepte für die MDR-Telemedien
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet ARD und ZDF, neue und veränderte Telemedien-Angebote einem besonderen Genehmigungsverfahren - dem Drei-Stufen-Test - zu unterziehen. Zuständig ist der MDR Rundfunkrat.