Geschichte

Die Stasi

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), kurz auch "Stasi" genannt, war die Geheimpolizei der DDR. Gegründet wurde es am 8. Februar 1950, seinen Vorläufer rief die SED bereits 1946 ins Leben. Zunächst ermittelten die knapp 3.000 Mitarbeiter vor allem gegen Sabotage und zunehmende Fälle von Republikflucht. Als "Schild und Schwert der Partei" war das MfS direkt dem Politbüro und dem Staatschef unterstellt. Gleichzeitig war es Ermittlungsbehörde und Auslandsnachrichtendienst.

Seit 1957 war Erich Mielke Minister für Staatssicherheit. Er baute das MfS zu einem flächendeckenden und umfassenden Überwachungsapparat aus, der alle Lebensbereiche der Bürger ausspionierte. Die Stasi kontrollierte unter anderem die persönliche Post der Bürger, war bei der Musterung von Wehrpflichtigen anwesend und hatte Mitspracherecht bei der Ernennung von Staatsanwälten.

Das MfS setzte vor allem auf "präventive Überwachung" von potenziellen Staatsfeinden und "Zersetzungsmaßnahmen", die betroffene Personen isolieren und verunsichern sollten. Eine potenzielle Opposition sollte so gar nicht erst entstehen. Auch die Auslandsspionage, vor allem in der Bundesrepublik, war ein wichtiger Aufgabenbereich des MfS.

Jeder, der laut Staatssicherheit "staatsfeindliche Bestrebungen" zeigte, konnte von dieser verfolgt werden. Das betraf potenziell alle Menschen, die politischen Widerstand, Republikflucht oder Spionage gegen die DDR planten oder umsetzen. Kirchengruppen, Subkulturen wie Punks und Umweltgruppen waren ebenso im Visier der Stasi wie DDR-Bürger mit Kontakten nach oder Familienmitgliedern in Westdeutschland.

Das MfS bestand aus einem engmaschigen Netz aus hauptamtlichen und Inoffiziellen Mitarbeitern (IM). Meist waren es Angehörige aus Polizei, dem Staatsdienst und dem Militär, die die Stasi bewusst als hauptamtliche Mitarbeiter anwarb. Politische Linientreue und eine SED-Mitgliedschaft waren für sie Pflicht. Diese Mitarbeiter genossen Privilegien und waren mit allen polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Sie durften verhaften, verhören, durchsuchen und konfiszieren.

Inoffizielle Mitarbeiter (IM) hingegen arbeiteten in geheimer Absprache für das MfS. Sie bespitzelten Polizei, Grenztruppen, weitere relevante Gruppen, Betriebe, Familien oder auch einzelne Personen. Einige von ihnen sahen sich wegen drohender Repressalien von der Stasi gezwungen, als IM zu arbeiten.

Der Personalbestand stieg bis zum Ende der DDR stetig: 1989 arbeiteten im MfS rund 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter, etwa 180.000 Inoffizielle Mitarbeiter waren registriert. 

Laut Angabe der Stasi-Unterlagen-Behörde BStU ist es schwierig, die genaue Zahl an Bürgerinnen und Bürgern zu ermitteln, die die Stasi ausspionierte. Für die 1980er-Jahre liegen Zahlen vor, die das Ausmaß der Überwachung erahnen lassen. Demnach seien pro Jahr zwischen 4.000 und 5.000 sogenannte Operative Vorgänge (OV) oder auch Zentrale Operative Vorgänge (ZOV) durchgeführt wurden. 2.000 dieser Ermittlungen habe das MfS jährlich abgeschlossen.

Die Friedensbewegung in der DDR und die Forderung der Bürger nach mehr persönlichen Freiheiten im Herbst 1989 betrafen auch die Staatssicherheit. Ein genereller Befehl, die Montagsdemonstrationen niederzuschlagen, blieb aus. Kurz vor dem Mauerfall im November 1989 erteilte Stasi-Chef Erich Mielke erstmals den Befehl, Akten des MfS zu vernichten. Im selben Monat wurde das MfS in "Amt für Nationale Sicherheit" (AfNS) umbenannt und sollte umfassend reformiert werden. Im Dezember 1989 besetzten DDR-Bürger Kreisdienststellen und Bezirksämter des AfNS, um die Vernichtung der Stasi-Akten zu verhindern. Am 13. Januar 1990 beschloss die neue Übergangsregierung der DDR, das AfNS ersatzlos aufzulösen.

Die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, kurz BStU, archivierte und rekonstruierte die Akten und Dokumente der früheren Staatssicherheit. Erster Beauftragter wurde der spätere Bundespräsident Joachim Gauck.

Die BStU war zudem Anlaufstelle für alle Bundesbürger, die Einsicht in ihre Akten bekommen wollten. Seit Januar 1992 war die Akteneinsicht auf Antrag in der "Gauck-Behörde" möglich – dank des Nachdrucks von DDR-Bürgerrechtlern. Im Juni 2021 wurde die Behörde aufgelöst. Die Unterlagen kamen ins Bundesarchiv.

Auch nach Auflösung der BStU kann ein Antrag auf Aktenseinsicht gestellt werden – online oder in Papierform in einer der Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Archivs. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ein Jahr.

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