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Wie bekommen Verbraucher Verwahrentgelte oder Negativzinsen nach dem BGH-Urteil zurück? Das erklärt Andreas Behn von der Verbraucherzentrale Thüringen.
MDR THÜRINGEN - Das Radio Fr 07.02.2025 16:40Uhr 10:52 min
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Auf Bankguthaben bei Spar- und Tagesgeldkonten sind Negativzinsen unzulässig. Das hatte der Bundesgerichtshof geurteilt. Betroffene können nun Rückzahlungen einfordern.
Banken, die Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeldkonten erhoben haben, handelten unrechtmäßig. Einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge ist das sogenannte Verwahrungsentgelt nur bei Girokonten zulässig.