Corona-Pandemie Urteil: Bund muss Millionen an Lieferanten von FFP2-Masken zahlen
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19. Juli 2024, 18:09 Uhr
Der Bund hat vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage im milliardenschweren Streit um eine Lieferung von FFP2-Masken in der Corona-Pandemie erlitten. Der Bund muss rund 86 Millionen Euro plus Zinsen an den Maskenlieferanten zahlen. Das Urteil könnte eine Signalwirkung haben.
Im Streit mit einem Maskenlieferanten hat der Bund vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) verurteilte den Bund am Freitag zu einer Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen. Der Maskenlieferant habe Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises, teilte das OLG in Köln am Freitag mit. Zudem sei der Bund mit der Annahme von Millionen von Masken in Verzug.
Gesundheitsministerium versprach hohe Preise
Geklagt hatte die Handelsfirma ILTS, die im Frühjahr 2020 nach Ausbruch der Corona-Pandemie an einer offenen Ausschreibung teilgenommen hatte. Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte während der globalen Krise im Jahr 2020 Lieferanten eine unbegrenzte Abnahme von Masken zu einem Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske garantiert. Daraufhin bekam der Bund von einer Fülle an Händlern viel mehr Masken als gedacht.
Urteil könnte Signalwirkung haben
Das Ministerium verweigerte teilweise die Bezahlung aufgrund fehlerhafter oder verspäteter Lieferungen. In der Folge klagten zahlreiche Lieferanten gegen den Bund. Das Urteil könnte somit eine Signalwirkung für andere ähnliche Fälle haben, die noch anhängig sind. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge geht es insgesamt um einen Streitwert von 2,3 Milliarden Euro
dpa/afp(mbe)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 19. Juli 2024 | 17:00 Uhr